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Präferenznachweis EUR1
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Schnieber |
Geschrieben am 06 April 2016
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Dabei seit 18 Februar 2016 14 Beiträge
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Hallo an all,
irgendwie drehe ich mich im Kreis bezüglich Präferenz und nicht Präferenz. Wir möchten Ware zur passiven Veredlung nach Moldau mit EUR1 versenden.
Bei Waren für die ich eine Langzeitlieferantenerklärung habe, sind diese ja präferenziell. Sind Waren aus China, für die ich weder Certificate of Origin oder eine FORM A habe, dann nicht präferenziell. Oder reicht hier der Nachweis, dass die Ware verzollt und gezahlt ist? War für die ich ein CO oder Form A habe, sind dann automatisch präferenziell sobald verzollt und gezahlt?
Irgendwie schafft mich dieses Thema.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
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CARGOFORUM PARTNER
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Schnieber |
Geschrieben am 07 April 2016
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Dabei seit 18 Februar 2016 14 Beiträge
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Es wäre schön, wenn die "Profis" mir helfen würden.
Dankeschön
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waldorf |
Geschrieben am 07 April 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Hallo schnieber,
deine Fragestellung last erahnen, dass du wenig bis keine Ahnung von dem Thema hast. Es ist aber leider zu komplex, um dir hier "mal schnell" die Grundlagen des Präferenzrechts zu erklären.
Schau doch mal hier nach: www.zoll.de/DE/Fachthe..._node.html
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Schnieber |
Geschrieben am 07 April 2016
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Dabei seit 18 Februar 2016 14 Beiträge
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Genau dort suche ich seit gestern, aber ich werde nicht schlauer.
Wie Du schon sagst das Thema ist sehr komplex und hier hilft mir zoll.de auch nicht wirklich weiter.
Und danke auch für die ermutigenden Worte - "kaum bis gar keine Ahnung".
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Chev |
Geschrieben am 08 April 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Unter "präferenziellem Ursprung" verstehe ich Ware, welche auch in der EU (mindestens zu dem im jeweiligen Präferenzabkommen geforderten prozentualen Anteil) hergestellt wurde.
Kommt die Ware aus China, ist sie meines Wissens nicht präferenzbegünstigt, auch wenn diese bereits zum freien Verkehr abgefertigt wurde und damit Gemeinschaftsware ist...
Das aber nur extrem grob gesagt, evtl. kann ein Eingeweihter nochmal weiterhelfen.
(P.S.: es wird möglich sein, dieses in ein paar Stichpunkten aufzuführen - auch, wenn es komplex ist. Ob derjenige, welcher die Frage stellt Ahnung hat oder nicht, kann hingegen unkommentiert bleiben, tut eher weniger zur Sache)
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Projektkoordinator |
Geschrieben am 11 April 2016
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Dabei seit 14 Mai 2009 249 Beiträge
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Waren aus China musst du als Material ohne Ursprung werten also ohne Präferenz. Das würde sich auch nicht ändern, wenn du ein Ursprungszeugnis vorliegen hättest.
Sofern du weitere Infos brauchst solltest du eventuell wirklich dein komplettes Problem auflisten.
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Schnieber |
Geschrieben am 11 April 2016
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Dabei seit 18 Februar 2016 14 Beiträge
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Wir liefern Rohware in der passiven Veredlung an einen Produktionsbetrieb in Moldau. Dort wird Reisegepäck hergestellt. Bislang erhielten wir mit der Fertigware eine EUR1. Nun sagt unser Produzent, er könne die EUR1 nur dann erstellen, wenn er von uns ebenfalls eine EUR1 mit der Rohwarensendung bekäme.
Jetzt stellt sich mir folgende Frage:
Ich liefere 10 Positionen Rohware, davon sind 5 Positionen aus DE - also mit LLE und 5 Positionen aus China. Wie würde dann die EUR 1 aussehen, die ich erstellen muss. Kann ich diese überhaupt erstellen, wenn 50% der Ware keinen präferenziellen Ursprung haben?
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Projektkoordinator |
Geschrieben am 11 April 2016
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Dabei seit 14 Mai 2009 249 Beiträge
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Erfüllt die Rohware überhaupt die Voraussetzungen um den präferenziellen Ursprung zu erlangen?
Sofern die Listenregeln erfüllt sind solltest du über die 5 Positionen aus DE eine EUR1 erstellen können.
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Jonc |
Geschrieben am 12 April 2016
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Dabei seit 12 April 2016 2 Beiträge
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Hallo,
also Ware mit Ursprung China kann in der EU nie einen präferenziellen Ursprung haben, egal ob die Ware verzollt wurde oder nicht oder mit FORM A bzw. Ursprungszeugnis importiert wird. Es sei denn die Bedingungen aus den Ursprungslisten (ausreichende Be- oder Verarbeitung, Tarifsprung) werden erfüllt.
Sofern du für deine Rohstoffe die Nachweise hast dass es sich dabei um präferenziellen EU-Ursprung handelt kannst du dafür natürlich eine EUR.1 erstellen. Ware ohne präferenziellen Ursprung darf nicht auf der EUR.1 angeführt werden bzw. konkret mit einer Bemerkung im Feld 7 ausgenommen werden.
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mpob |
Geschrieben am 18 April 2016
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Dabei seit 07 Januar 2016 12 Beiträge
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Und wenn du ein Produkt hast, das zum Teil aus Ware mit Präferenzkennung und zum Teil aus Ware ohne Präferenzkennung (wie in deinem Fall) besteht, dann gibt es eine Präferenzkalkulation, nach der du Ursprungsland und Präferenzkennzeichen ermitteln kannst.
Ich weiß, Wikipedia ist kein wissenschaftlicher Nachweis, aber mir hat dieser Artikel geholfen: de.wikipedia.org/wiki/...alkulation
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Smart-Mellon |
Geschrieben am 21 April 2016
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Dabei seit 06 Juni 2008 153 Beiträge
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Moin Schnieber,
gerade zur Umstellung auf den UZK ist zu empfehlen sich Hilfe zu holen. Die lokalen Handelskammern sind da ganz tief im Thema und helfen gerne. Denen kann man auch die Kalkulation und Vorpapiere zeigen.
Gruß
SM
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waldorf |
Geschrieben am 25 April 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Smart-Mellon wrote: |
gerade zur Umstellung auf den UZK ist zu empfehlen sich Hilfe zu holen. |
Die Änderungen im UZK betreffen nur formale Themen (vor allem Lieferantenerklärungen). Es gibt keinerlei Änderungen hinsichtlich der Grundsatzfragen, insbesondere zur Berechtigung, welche Waren präferenzberechtigt und welche Länder betroffen sind.
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