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Keine Fracht in Transportauftrag angegeben
maxim93 |
Geschrieben am 26 April 2016
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Dabei seit 27 Juli 2015 7 Beiträge
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Hallo zusammen,
folgende Situation, (Neu-) kunde schickt Transportauftrag an Spediteur, Fracht usw. wurden vorher telefonisch ausgehandelt, in dem schriftichen Transportauftrag den wir nun erhalten haben ist aber kein Frachtsatz angegeben - Kollege hat da nicht ganz genau gelesen-, meine Frage wäre nun folgende, wer hat in so einem Fall die Beweislast?
zB ich schicke besagtem Kunden eine Rechnung über den ausgeführten Transport, kann dieser irgendwie die Zahlung verweigern, sagen wir mal weil die ausgemachte Fracht angeblich niedriger war, irgendwas fällt Leuten ja immer ein um Rechnungen nicht oder in geringerem Umfang bezahlen zu müssen. Oder könnte ich theoretisch, wenn ich richtig böse wäre einfach mehr abrechnen als eigentlich ursprünglich vereinbart war?
Nein würde es nicht machen, aber wäre gut zu wissen für die Zukunft.
Hoffe mir kann jemand weiterhelfen, konnte bisher nichts zu dieser Thematik finden.
Danke schonmal im Voraus.
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Chev |
Geschrieben am 26 April 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Verträge können grundsätzlich mündlich oder sogar auch stillschweigend geschlossen werden (z. B. Zeitungskauf im Supermarkt)...
Die Schriftform würde ich im Geschäftsleben jedoch immer wahren, da bei mündlichen Handlungen das Vereinbarte im Nachgang nur schwer nachgewiesen werden kann...
In solchen Fällen ist ja oft die Lösung, dass man sich in der Mitte trifft. Wäre das denkbar, um die Sache zu beenden?
Ein Rechtsstreit lohnt sich wahrscheinlich nicht. Falls es doch so weit kommt, dann weiß ich nicht, ob es überhaupt ein Urteil geben kann, wenn keine Beweise vorh. sind - dann folgt evtl. der altbekannte Spruch "Im Zweifel für den Angeklagten"...
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betterorange |
Geschrieben am 27 April 2016
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Hallo, Maxim, als einfaches Mittel gilt bei uns, ein Transport- bzw. Speditionsauftrag muss schriftlich von uns bestätigt werden, dann fügen wir den Preis hinzu und verweisen auf Geschäftsbedingungen, Zahlungsbedingungen etc.
Cheers, BO
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Stefan1531 |
Geschrieben am 27 April 2016
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Dabei seit 30 Juni 2006 495 Beiträge
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ebendst - einfach eine kurze Mail "vielen Dank für den Auftrag, welchen wir gerne durchführen. Wie telefonisch vereinbart beträgt das Frachtentgelt EUR XXX". Und in der E-Mail-Signatur fehlt ja der Hinweis auf AGB / ADSp sicher nicht...
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