Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.036 registrierte User - 0 User online - 34 Gäste online - 61.028 Beiträge - 2.462.104 Seitenaufrufe in 2022



Exportkontrollbestimmungen in Abhängigkeit des Auftraggebers


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Chev Geschrieben am 02 Juli 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo in die Runde,

wenn ich in ein "unkritisches" Land liefere, z. B. Thailand, der Auftraggeber aufgrund eines Dreiecksgeschäfts jedoch in China sitzt, muss ich dann ebenso sämtliche Exportkontrollbestimmungen, die mit China im Zusammenhang stehen, einhalten? Worauf ich hinaus möchte: "China" taucht aktuell in der "Übersicht über die länderbezogenen Embargos" des BAFA auf, Thailand jedoch nicht. Ist der Auftrag unkritisch, da ich nur nach Thailand liefere oder muss ich ggf. Embargos einhalten, welche für China gelten?

Und wie ist dieses im US-Exportkontrollrecht zu betrachten? Z. B., wenn der Auftraggeber in Russland sitzt, der Warenempfänger jedoch nur in Kasachstan. Ist für die USA dann Russland entscheidend und damit kritisch oder wäre es unkritisch, da die Ware effektiv nur nach Kasachstan geht?

Und darüber hinaus: Muss ich in diesen Fällen bei der Prüfung der ZTN im EZT auf Codierungen immer beide Länder (geographisches Gebiet) prüfen oder genügt das Land des Warenempfängers?

Besten Gruß

CARGOFORUM PARTNER

Smart-Mellon Geschrieben am 15 Juli 2016



Dabei seit
06 Juni 2008
153 Beiträge
Hallo Chev,

wie würdest Du die Situation betrachten, wenn der Käufer der Ware im Iran oder Syrien sitzen würde?


China ist kein Embargoland i.S.v. Art. 4 Abs. 2 EG-Dual-use-Verordnung (EG-VO 428/2009) . Nichtsdestotrotz haben die EU-Außenminister (1989) entschieden keine Waffen nach China zu liefern.

Bei Lieferungen ist auch eine Embargobezug vorhanden wenn das Käuferland unter Embargo steht. Selbst wenn der Lieferung der Ware nicht entgegen steht kann es ja immer noch sein, das dem Käufer zB. wegen einer Listung keine wirtschaftlichen Ressourcen zur verfügung gestellt werden dürfen.

Zu Deiner Frage zum US Recht:
Musst Du dich daran halten?? habt Ihr US Waren? Seid Ihr US Personen? US Interessen (Geschäft)??
Ich bin da aber kein Experte......

Wie meldest Du im ATLAS an? Mit Käufer & Empfänger wenn unterschiedlich?

Gruß
SM

Chev Geschrieben am 15 Juli 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hi Smart-Mellon,

mir geht es um die allgemeine Beantwortung der oben angegebenen Sachverhalte ohne Detailbezug. China habe ich als Beispiel genommen, da es aus meiner Sicht insofern unkritisch ist, aber dennoch in der Embargoliste des BAFA auftaucht. Gehen wir davon aus, dass Käufer (CN) und Empfänger (in TH) völlig harmlos sind - muss ich mich dennoch an die Vorgaben des BAFA für China halten, auch wenn ich effektiv nur nach TH liefere und dürfte ich Ware, welche für China unter Embargo steht somit auch nicht nach TH liefern?

Kurz und knapp: Muss ich das Land des Auftraggebers immer zusätzlich berücksichtigen hinsichtlich Exportkontrolle?

Zitieren::

Zu Deiner Frage zum US Recht:
Musst Du dich daran halten?? habt Ihr US Waren? Seid Ihr US Personen? US Interessen (Geschäft)??
Ich bin da aber kein Experte......

Wir haben mitunter Ware, welche aus den USA kommt. Somit gehe ich davon aus, dass ich das US-Exportkontrollrecht beim Weiterverkauf beachten muss. Gerade Lieferungen nach Russland betrachten die Amis ja nochmal schärfer als die EU. Darum die Frage, ob es ebenso kritisch ist, wenn "nur" der Auftraggeber in Russland sitzt, die Ware jedoch z. B. nur nach Kasachstan geliefert wird.

Zitieren::

Wie meldest Du im ATLAS an? Mit Käufer & Empfänger wenn unterschiedlich?

Was ist hier gemeint? In ATLAS gebe ich den TH-Warenempfänger im dafür vorgesehenen Feld an. Somit prüfe ich im EZT die Codierungen auf dem geographischem Gebiet "TH". Die Frage wäre, ob ich auch "CN" prüfen muss.

Danke und Gruß

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich