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EUR.1 Ukraine
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
fjs02 |
Geschrieben am 15 Juli 2016
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Dabei seit 22 Januar 2015 39 Beiträge
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EUR.1 Ukraine
Moin, Moin,
kann mir jemand die Formulierung "Die Ausstellung der WVB EUR1 muss nach den Vorgaben des Ursprungsprotokolls erfolgen" erläutern?
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Tobi_Zoll |
Geschrieben am 15 Juli 2016
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Dabei seit 14 Juli 2015 19 Beiträge
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Hallo,
vielleicht hilft das hier dir weiter:
Artikel 17 Protokoll I
Verfahren für die Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
(1) Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird von den Zollbehörden des Ausfuhrlands auf schriftlichen Antrag ausgestellt, der vom Ausführer oder unter der Verantwortung des Ausführers von seinem bevollmächtigten Vertreter gestellt worden ist.
(2) Der Ausführer oder sein bevollmächtigter Vertreter füllt zu diesem Zweck das Formblatt der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und des Antrags nach dem Muster in Anhang III aus. Diese Formblätter sind in einer der Sprachen, in denen das Abkommen verfasst ist, nach den Rechtsvorschriften des Ausfuhrlands auszufüllen. Werden sie handschriftlich ausgefüllt, so muss dies mit Tinte in Druckschrift erfolgen. Die Warenbezeichnung ist in dem dafür vorgesehenen Feld ohne Zeilenzwischenraum einzutragen. Ist das Feld nicht vollständig ausgefüllt, so ist unter der letzten Zeile der Warenbezeichnung ein waagerechter Strich zu ziehen und der nicht ausgefüllte Teil des Feldes durchzustreichen.
(3) Der Ausführer, der die Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 beantragt, hat auf Verlangen der Zollbehörden des ausführenden Landes, in dem die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausgestellt wird, jederzeit alle zweckdienlichen Unterlagen zum Nachweis der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse sowie der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen dieses Protokolls vorzulegen.
(4) Eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird von den zuständigen Zollbehörden eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der Ukraine ausgestellt, wenn die betreffenden Erzeugnisse als Ursprungserzeugnisse der Europäischen Union oder der Ukraine angesehen werden können und die übrigen Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllt sind.
(5) Die Zollbehörden, welche die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausstellen, treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die Ursprungseigenschaft der Erzeugnisse und die Erfüllung der übrigen Voraussetzungen dieses Protokolls zu überprüfen. Sie sind berechtigt, zu diesem Zweck die Vorlage von Beweismitteln zu verlangen und jede Art von Überprüfung der Buchführung des Ausführers oder jede sonstige von ihnen für zweckdienlich erachtete Kontrolle durchzuführen. Sie achten auch darauf, dass die in Absatz 2 genannten Formblätter ordnungsgemäß ausgefüllt sind. Sie prüfen insbesondere, ob das Feld mit der Warenbezeichnung so ausgefüllt ist, dass jede Möglichkeit eines missbräuchlichen Zusatzes ausgeschlossen ist.
(6) In Feld 11 der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist das Datum der Ausstellung anzugeben.
(7) Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird von den Zollbehörden ausgestellt und zur Verfügung des Ausführers gehalten, sobald die Ausfuhr tatsächlich erfolgt oder sichergestellt ist.
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fjs02 |
Geschrieben am 19 Juli 2016
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Dabei seit 22 Januar 2015 39 Beiträge
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Kann mir auch jemand sagen, in welcher Sprache eine EUR.1 f.d. Ukraine verfasst werden muss?
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Tobi_Zoll |
Geschrieben am 19 Juli 2016
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Dabei seit 14 Juli 2015 19 Beiträge
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Zitieren:: |
Die EUR.1 ist in einer Abkommenssprache (eine Amtssprache der Europäischen Union oder die Sprache des Bestimmungslandes) auszufüllen. Die Zollstelle kann gegebenenfalls eine deutsche Übersetzung verlangen. |
Ich würde es mit Englisch versuchen.
Und vllt hilft dir das hier auch noch weiter:
www.zoll.de
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fjs02 |
Geschrieben am 19 Juli 2016
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Dabei seit 22 Januar 2015 39 Beiträge
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Den Text kenne ich natürlich auch.
Und dann denke ich immer, Deutsch ist ja auch eine Amtsprache der EU.
Und unser Export-Leiter sagt immer: " Deutsch ist das Englisch des Ostens"...
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Tobi_Zoll |
Geschrieben am 19 Juli 2016
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Dabei seit 14 Juli 2015 19 Beiträge
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Am besten ist du kontaktierst deinen Kunden und fragst ihn einfach ;)
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