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Gesetzliche Grundlage ABD ab 1000Euro


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


n80tester Geschrieben am 15 Juli 2016



Dabei seit
29 September 2014
29 Beiträge
Hallo zusammen,

ich suche bitte die gesetzliche Grundlage für die Angabe, dass man ab 1.000 € ein ABD braucht.

Könnt ihr mir bitte hierbei helfen ?

Vielen Dank!

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roliP Geschrieben am 18 Juli 2016



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
Artikel 158 UZK - Zollanmeldung von Waren und zollamtliche Überwachung von Unionswaren

(1) Für alle Waren, die in ein Zollverfahren - mit Ausnahme des Freizonenverfahrens - übergeführt werden sollen, ist eine Zollanmeldung zu dem jeweiligen Verfahren erforderlich.




Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015

Artikel 137 Mündliche Ausfuhranmeldung (Artikel 158 Absatz 2 des Zollkodex)

(1) Ausfuhranmeldungen können für folgende Waren mündlich abgegeben werden:

a) Waren zu nichtkommerziellen Zwecken;

b) Waren zu kommerziellen Zwecken, sofern sie einen Wert von 1 000 EUR bzw. eine Eigenmasse von 1 000 kg nicht überschreiten;

........


Artikel 142 Waren, die nicht mündlich oder gemäß Artikel 141 angemeldet werden können (Artikel 158 Absatz 2 des Zollkodex)

Die Artikel 135 bis 140 gelten nicht für


a) Waren, für die Förmlichkeiten im Hinblick auf die Gewährung von Ausfuhrerstattungen oder finanziellen Vergünstigungen bei der Ausfuhr im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erfüllt wurden;

b) Waren, für die ein Antrag auf Erstattung der Zölle oder sonstigen Abgaben gestellt wird;

c) Waren, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen;

d) Waren, die sonstigen besonderen Förmlichkeiten gemäß den Rechtsvorschriften der Union unterliegen, die die Zollbehörden anwenden müssen.

n80tester Geschrieben am 18 Juli 2016



Dabei seit
29 September 2014
29 Beiträge
HAllo RoliP,

super vielen Dank.

AWG § 2 Abs. 4 sagt ja, dass aber einer GESAMTausfuhrmenge über 1.000 € dann automatisch jede Sendung ein ABD braucht, richtig ?

waldorf Geschrieben am 18 Juli 2016



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
M.E. ist der § 2 (4) AWG jetzt nicht mehr anwendbar, weil in der UZK-Regelung nicht mehr auf den "Gesamtwert je Sendung" Bezug genommen wird. Der Sendungsbegriff des AWG ist ohnehin längst überholt. Wie soll man den in einem Unternehmen mit X Geschäftsbereichen und versandstellen sowie Mitarbeitern, die eigentverwortlich per Kurier verschicken, dass überhaupt noch überwachen.

n80tester Geschrieben am 18 Juli 2016



Dabei seit
29 September 2014
29 Beiträge
Hallo Walldorf,


und wie kann man das jetzt recherrieren ? 90 % unserer Sendungen sind < 1.000 €, in der Geamtmenge aber weit über 1.000 € am Tag.

Mit den Verladestellen ist das recht einfach. Solange der Verkauf über die Muttergesellschaft läuft brauche ich nur die Verladestellenund ein einheitliches Zolltool. UPS bietet zum Beispiel Paperless Invoice. Dann schickst denen die ABD´s und das Paperless Invoice und schon hast dein Beispiel realisiert :)

roliP Geschrieben am 20 Juli 2016



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
Ich kann nur die neuesten Vorschriften aus der E-VSF (Elektronische Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung) beisteuern.
Demnach umfasst der Begriff Ausfuhrsendung die Waren, die ein Ausführer auf Grundlage eines Ausfuhrvertrages an einen Empfänger ausführt. Die Wertgrenze (< 1000,- = mündlich oder < 3000 = einstufiges Verfahren) wird der auf der Grundlage des statistischen Wertes je Empfänger festgelegt. Ob die Definition des Art. 2 AWG jetzt noch angewendet wird, weiß ich nicht.

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