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Ursprung- Produktionsartikel
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
peekk |
Geschrieben am 28 Juli 2016
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Dabei seit 06 November 2015 10 Beiträge
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Moin Moin,
ich habe eine simple Frage.
Wir stellen ein Produkt her (xy). Die Rohstoffe für dieses Produkt besitzen keinen Nachweislichen Ursprung.
Darf ich die von uns erstelle Ware als "Produktionsartikel" deklarieren?
Durch das Mischen mehrerer Rohstoffe in einer bestimmten konzentration entsteht erst unser Erzeugnis. Es findet also eine aktive Veränderung statt.
Danke im Voraus
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CARGOFORUM PARTNER
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Chev |
Geschrieben am 06 August 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Das ist nicht ganz einfach einzuordnen. Durch das "(Ver)mischen" würde ich aber sagen, dass das Produkt den letzten wesentlichen Be- bzw. Verarbeitungsschritt bei euch erlangt und somit EU-handelspolitischen Ursprung bekommen sollte. Näheres kann evtl. die IHK unter Vorlage von Informationen bzgl. der Herstellung/Materialien beantworten.
Liegen für die bezogenen Rohstoffe keine Lieferantenerklärungen vor, so kann und darf jedoch kein präferenzieller Ursprung ausgesprochen werden. Präferenzieller Ursprung, sofern das Empfangsland und die Ware präferenzbegünstigt ist, muss basierend auf Lieferantenerklärungen der Vormaterialien und einer Präferenzkalkulation nachgewiesen werden können.
Das soweit meine Kenntnisse reichen.
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Tobi_Zoll |
Geschrieben am 09 August 2016
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Dabei seit 14 Juli 2015 19 Beiträge
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Zum Thema "Mischen":
"Ein einfaches Mischen von Erzeugnissen, auch verschiedener Arten" ist keine ausreichende Be- oder Verarbeitung.
Wird noch was anderes gemacht, als nur die Rohstoffe zu mischen?
Zum Thema präferentieller Ursprung allgemein vielleicht noch der Hinweis, dass nicht zwingend Lieferantenerklärungen vom Vormaterial vorliegen müssen.
Wird bei der Präferenzkalkulation die Listenregel eingehalten und liegt der Ab-Werk-Preis über dem Mindestverkaufspreis kann trotzdem ein Präferenzursprung angegeben werden. Es muss aber eine Kalkulation vorliegen, die das bestätigt.
Grüße
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Ingiridi |
Geschrieben am 09 August 2016
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Dabei seit 17 Juni 2016 26 Beiträge
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Ich würde davon ausgehen, dass die bestimmte Konzentration, in der die Teile gemischt werden, hier ein ausschlaggebender Faktor sein könnte. Wie Tobi schon sagte, ist das "bloße" Mischen keine Verarbeitung. Sobald aber ein gewisses Know-How damit verbunden ist, kann ich mir durchaus vorstellen, dass man euer Produkt als Produktionsartikel deklarieren könnte.
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Chev |
Geschrieben am 09 August 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Ich habe es so verstanden, dass es nicht nur ein bloßes "Mischen" ist, sondern, dass dadurch ein neues Produkt entsteht. Somit sehe ich durchaus eine ausreichende Verarbeitung. Das ist ja z. B. bei Säuren der Fall, wenn diese gemischt werden.
Lasse mich jedoch gerne eines Besseren belehren, der sicherste Weg ist meiner Meinung nach die IHK.
Informationen zum Herstellungs- /Mischverfahren und zu den verwendeten Materialien geben evtl. weiteren Aufschluss.
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Ingiridi |
Geschrieben am 12 August 2016
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Dabei seit 17 Juni 2016 26 Beiträge
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Ja, so wäre meine Interpretation auch.
Ebenso könnte ich mir vorstellen, dass es wichtig ist, inwiefern die einzelnen Komponenten später wieder voneinander trennbar sind.
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peekk |
Geschrieben am 31 August 2016
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Dabei seit 06 November 2015 10 Beiträge
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Moin Moin,
vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Nur kurz zur Erläuterung: Durch das Mischen entsteht ein komplett anderes Produkt. Es ist also nicht so, dass dort Apfelsaft mit Wasser vermischt wird und danach als Apfleschorle verkauft wird.
Das Mischen der Materialien lässt ein neues Produkt entstehen, welches nur durch unser Mischen erst produziert wird.
Ich hatte die Antwort damals im UZK gefunden. Dort ist es genau beschrieben.
Die Ware darf sich nach meiner Ansicht als "Produktionsartikel" nennen.
Gruß
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Arnd |
Geschrieben am 01 September 2016
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Dabei seit 22 Juni 2011 175 Beiträge
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Wie lautet eigentlich die Definition für "Produktionsartikel"?
Habe ich noch nie gehört (gelesen).
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peekk |
Geschrieben am 02 September 2016
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Dabei seit 06 November 2015 10 Beiträge
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Hi,
Produktionsartikel sind für uns Waren, die wir selbst Produzieren.
Möglicherweise gibt es in der Wirtschaft dafür ein extra Wort ;-) Wir sagen dazu Produktionsartikel.
Gruß
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Smart-Mellon |
Geschrieben am 05 September 2016
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Dabei seit 06 Juni 2008 153 Beiträge
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Moin Peekk,
welchen Ursprung wollt Ihr denn Bescheinigen? Den handelpolitischen (Ursprungszeugnis), oder den präferenziellen (Lieferantenerklärung m. Pfräf., EUR.1)?
eine Möglichkeit den Produktionsvorgang zu bewerten ist zu schauen ob durch das "Mischen" der Vormaterialien das Endprodukt eine andere Warentariffnummer bekommt.
Dabei spricht man dann von einem Kapitelsprung, sobald alle Vormaterialien alle eine andere WTN hatte als das Endprodukt (Produktionsartikel). Das gilt inbesondere für den Präferenzursprung, aber auch für den handelspolitischen Ursprung (UZ)
Sollte das nicht so sein kann für den präferenziellen auch eine "Eigenfertigungskalkulation" durchgeführt werden. Bei dieser wird der Einkaufswert der Vormateriealien ins Verhältniss zum Ab Werk- Verkaufspreis gesetzt. Wenn diese bestimmten Werte die in den entsprechenden Präferenzhandelsabkommen genannt sind, eingehalten werden. Können Präferenzen gewährt werden.
Bei den handelspolitischen Ursprüngen reicht den Handelskammern i.d.R. der Ort der letzten wesentlichen Be-/Verarbeitung zur Bescheinigung des Ursprungs.
Im Zweifel gerne jemanden von Eurer Kammer einladen und die Vorgehensweise direkt mit denen durchsprechen. Die Kammern informieren gerne zu diesen Themen (dafür sind die ja auch da ;-) )
Gruß
SM
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