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AG Frankreich Empfänger Südkorea
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Remsen |
Geschrieben am 03 August 2016
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Dabei seit 06 Mai 2016 65 Beiträge
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Hallo zusammen,
ein Kunde in Frankreich möchte unsere Ware weiter nach Südkorea verkaufen, das heißt er bestellt bei uns und wir liefern nach Südkorea, RGemfänger bleibt der Franzose. Jetzt stellt sich für mich die Frage welche Rechnung kommt an die Ware und wie gebe ich das ganze bei ATLAS ein. Ich würde es wie folgt machen:
-Die RG an den Franzosen mache ich außen an die Ware (Kd. ist sich bewusst das der Endempfänger unseren Preis an den Franzosen sieht) jeweils von mir unterschrieben und mit unserem Firmenstempel.
-Im Atlas gebe ich den Betrag ein der eben auf der Rechnung steht.
Gibt es eventl. auch eine elegantere Lösung, bzw. stimmt das überhaupt so wie ich es mir denke? Der Zoll gibt leider je nach Sachbearbeiter immer unterschiedliche Infos an mich.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Stefan1531 |
Geschrieben am 03 August 2016
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Dabei seit 30 Juni 2006 495 Beiträge
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Die elegante Lösung wäre:
1. Du erstellst ein ABD: Ausführer = Franzose / Ort der Verladung = Du / Empfänger = Empfänger in Südkorea
2. Der Franzose schickt seine Rechnung an den Koreaner
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Remsen |
Geschrieben am 04 August 2016
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Dabei seit 06 Mai 2016 65 Beiträge
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Vielen Dank für die schnelle Rückantwort, aber wir möchten Ausführer sein. Gibt es sonst noch eine Möglichkeit?
Danke nochmals für die Hilfe!
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Stefan1531 |
Geschrieben am 04 August 2016
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Dabei seit 30 Juni 2006 495 Beiträge
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eigentlich nicht - denn Ihr führt ja auch nicht aus. Eure Rechnung geht ja auch an den Franzosen und ist daher auch keine Drittlandsrechnung (wenngleich Ihr aufgrund von Reverse-charge UST-frei abrechnet).
Der Zoll würde es zwar akzeptieren, wenn Deine Rechnung an den Franzosen geht und dort der Lieferort (Korea) steht; Du dürftest so auch das ABD erstellen - "richtig" wäre es aber nicht.
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Remsen |
Geschrieben am 08 August 2016
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Dabei seit 06 Mai 2016 65 Beiträge
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Hallo Stefan,
vielen dank nochmals für Deine Mühen. jetzt hab ich auch endlich verstanden und Dein Vorschlag Ausführer = Der Franzose, Anmelder = Wir, ist wirklich die beste Lösung. Der Franzose muss dann die steuerfreie Lfg nachweisen, weiß jmd. ob die Franzosen den deutschen Ausgangsvermerk akzeptieren? Sollte so sein, oder? An die Ware mache ich dann eine Kopie der Rechnung von dem Franzosen an den Koreaner.
Ist das so richtig?
Vielen Dank!
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