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Vorübergehende Ausfuhr von Werkzeug - Indien
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
B.I.T. |
Geschrieben am 31 August 2016
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Dabei seit 23 Juni 2016 2 Beiträge
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Hallo zusammen,
unser Zollbeauftragter ist momentan im Urlaub, und ich hatte diesen Fall bisher nocht nicht.
Ein Mitarbeiter fliegt am Wochenende mit Montagewerkzeug zu unserer Niederlassung nach Indien.
Dort wird er voraussichtlich 3 Tage montieren und anschließend mit dem Werkzeug wieder nach Deutschland zurückkommen.
Was muss ich für die Ausfuhr und Wiedereinfuhr beachten?
Ich würde für die Ausfuhr dem Mitarbeiter eine Proformarechnung, eine Ausfuhranmeldung (incl. Vermerk das es sich um eine vorübergehende Ausfuhr handelt) und das Dokument 0328 "Angaben zum Nachweis der Rückwareneigenschaft" mitgeben.
Reicht es aus wenn der Mitarbeiter beim Rückflug die ursprünglichen Papiere vorlegt, oder müssen dafür extra Import/Verzollungsdokumente erstellt werden? Wenn ja, muss diese der Warenempfänger erstellen?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank
grüße
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CARGOFORUM PARTNER
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TheDispatcher |
Geschrieben am 01 September 2016
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Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
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Moin B.I.T.
liegt der Werkzeugwert unter 1000 € ?
JA =
würde Ihm eine Profroma und das Formular 0330 mitgeben
NEIN=
Carnet ATA bestenfalls, temporäre Einfuhr ist so eine Sache in Indien
Reist der Mitarbeiter mit Touristenvisum oder Arbeitsvisum ?
Da kanns wieder reichlich Diskurs geben !
Gruß
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B.I.T. |
Geschrieben am 01 September 2016
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Dabei seit 23 Juni 2016 2 Beiträge
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Hi theDispatcher,
Danke für die Antwort.
Leider hat sich der Fall heute mehrmals geändert. Zwischenzeitlich sollte ein Koffer mit dem Mitarbeiter und einer separat mit einem Spediteur versendet werden. Es hat sich aber herausgestellt das der Mitarbeiter nur ein Touristenvisum hatte, damit war so kurzfristig nur noch ein Spediteur die Lösung.
Nach Rücksprache mit dem Zollamt haben wir jetzt aber ein Lösung gefunden.
Der Werkzeugkoffer (über 3000€ Warenwert) geht jetzt morgen mit einem Spediteur separat raus.
Nach Rücksprache mit dem Zollamt, geben wir neben der Rechnung und Ausfuhranmeldung, auch das abgestempelte Formular INF.3 mit.
Für die Rückholung werden wir dann später auch diesen wieder beauftragen. Da ist dann aber auch unser Zollbeauftragter wieder im Hause.
Hoffe jetzt nur noch das die Abholung morgen klappt.
grüße
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betterorange |
Geschrieben am 02 September 2016
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Noch ist die Zollabwicklung in Indien durch.
da hilft keine Eile, eher vorab mit dem indischen Zoll über den Spediteur in Kontakt treten.
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JohnBelushi |
Geschrieben am 02 September 2016
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Dabei seit 11 Juli 2016 18 Beiträge
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Nur mal so am Rande.
Wer Mitarbeiter zum ARBEITEN in ein Drittland schickt mit Touristenvisum, setzt den Mitarbeiter der Gefahr aus, in dem jeweiligen Land der Schwarzarbeit und Illegalen Einreise bezichtigt zu werden !!! Was es auch ist.
Ein Touristenvisum berechtigt nicht zur Aufnahme von Arbeit oder ausführen von Arbeiten.
Das ist mittlerweile in allen Ländern dieser Welt so.
Auch gibt es Einschränkungen im Krankversicherungsschutz ! wenn die davon erfahren. Den Touristenvisum heist ja Urlaub in der allgemeinen Definition unserer Institutionen.
Ihr solltet hier besser s.g. Business VISA besorgen mit Multiplen Entries. Denkt auch mal an den Mitarbeiter, der arme Kerl geht erst mal in den Knast dort wenn die den erwischen und dann wird es teuer. Rechtsanwalt, Kautionen, Gebühren, ich weis nett ob eure Firma dann sofort das Checkheft zückt !! Meine Erfahrungen über die Jahre haben wir gezeigt, das machen die Firmen nur sehr selten.
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