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Langzeit Lieferantenerklärung LLE für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


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sisqonrw Geschrieben am 05 September 2016



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Hallo,

ich bräuchte Hilfe zur Langzeit Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft. Wir machen das zum ersten mal.

Ich habe die Vorlage hier runtergeladen:

www.essen.ihk24.de/blo...g-data.doc

Wir haben aus der Türkei Aluminiumprofile herstellen lassen und es aus der Türkei nach Deutschland eingeführt und auch in Deutschland verzollt.

Ich habe folgendes unter den Punkten eingetragen:

1-2: Aluminiumprofil mit Artikelnummer/Zeichnungsnummer
3: der Name von unserem Kunden
4: Türkei
5: Türkei
6: Muss ich hier was ausfüllen?
7: hier Trage ich Datum Bestellung bis Datum Bestellung + 12 Monate
8-9-10: Ort und Datum./ (9) Name und Stellung in der Firma sowie deren Bezeichnung und Anschrift./ (10) Unterschrift.

ist das dann soweit richtig ausgefüllt? Nur bei Punkt 6 weiß ich nicht was ich ausfüllen muss.

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Arnd Geschrieben am 06 September 2016



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Hast du denn überhaupt eine Vor-Erklärung vom türkischen Lieferanten vorliegen?

Unter 5. müssen die Länder/Gebiete genannt werden, in die dein Kunde exportieren möchte. Und das wird nicht die Türkei sein.

sisqonrw Geschrieben am 06 September 2016



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Wir wissen zu 100% das es in der Türkei hergestellt wird. Müssen wir uns dennoch vom Hersteller eine Langzeit Lieferantenerklärung geben lassen?

Kann er diese Vorlage

www.google.de/url?sa=t...BbEd3MAh7Q

auch benutzen? Die andere Vorlage geht nicht mehr.

Arnd Geschrieben am 07 September 2016



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Wissen ist schön, aber der Nachweis muss trotzdem vorliegen.

Für den Verkehr mit der Türkei gibt es einen eigenen Vordruck:
ihk.de

sisqonrw Geschrieben am 07 September 2016



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hmm da gibt es zwei downloads.

die hier

www.hannover.ihk.de/fi...2_2009.doc

oder die hier

www.hannover.ihk.de/fi...2_2009.doc

?

Arnd Geschrieben am 07 September 2016



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Das erste ist die Einzelerklärung für eine Lieferung. Das andere ist die Langzeit-Erklärung für regelmäßige Lieferungen.

sisqonrw Geschrieben am 07 September 2016



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Der Kunde wird es in die Schweiz exportieren. Wir müssen also unter 5 die Schweiz eintragen. Dann ist doch alles korrekt.

Soll der türkische Herstelle die Selbe Vorlage auch ausfüllen. Muss er dann unter 5 Deutschland eintragen, weil wir als sein Kunde in Deutschland sitzen?

Arnd Geschrieben am 09 September 2016



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Der Hersteller muss unter 5 mindestens auch Schweiz eintragen.

sisqonrw Geschrieben am 09 September 2016



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Kann er auch Deutschland und Schweiz eintragen?

und muss der Hersteller und wir diese Vorlage

www.hannover.ihk.de/fi...2_2009.doc

verwenden?

Arnd Geschrieben am 12 September 2016



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Das Formular ist schon richtig.

Deutschland kann er nicht eintragen, da es keine Vertragspartei ist.
EU kann er auch nicht eintragen, da die EU für diese Waren kein Präferenzabkommen mit der Türkei hat.

sisqonrw Geschrieben am 12 September 2016



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Hallo,

habe hier gelesen, dass bis zu einem Warenwert von 6000€ dieser Eintrag:

Ursprungserklärung auf Deutsch:
„Der Ausführer (bzw. Bewilligungsnummer des ermächtigten Ausführers ...) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ............[Land]-Ursprungswaren sind.”

reicht.

Der Ware kostet 5313,32€ netto. Sind diese 6000€ netto oder brutto.

Der Ausführe wäre doch der Hersteller aus der Türkei oder?

Arnd Geschrieben am 12 September 2016



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Die "Erklärung auf der Rechnung oder einem anderen Handeslpapier" die du hier zitierst, kommt m. W. für den Dreiecksverkehr TR-EU-CH nicht in Frage.

sisqonrw Geschrieben am 13 September 2016



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Bis zu letzt wussten wir nicht, dass der Kunde unsere Profile in seine Produkte verarbeitet und es in die Schweiz sendet.

Sind diese 6000€ netto oder brutto?

Aber es steht doch nirgend wo, dass es für ein Dreieckgeschäft nicht geeignet ist.

Arnd Geschrieben am 14 September 2016



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Das ergibt sich aus der Logik, finde ich:
Die Erklärung auf dem Handelspapier bezieht sich automatisch auf das Land/die Region, in die geliefert wird (vom türkischen Lieferanten). Also die EU. Die EU hat aber kein Abkommen mit der Türkei, das eine solche Erklärung vorsehen würde. Schließt sich also aus.
Außerdem steht in der Erklärung nicht, ob es sich um Präferenzursprung im Sinne des Abkommens zwischen der Türkei und der Schweiz handelt. Du hättest also keine Grundlage, den türkischen Präferenzursprung zu bescheinigen.

sisqonrw Geschrieben am 14 September 2016



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28 Dezember 2010
139 Beiträge
Kann der Hersteller aus der Türkei die Vorlage jetzt doch nicht verwenden und unter 5 Schweiz eintragen und die LLE mir geben? Und ich benutze die selbe Vorlage und trage unter 5 auch Schweiz an.

Irgendwie muss ich doch was machen können. Bin doch nicht der einzige der Ware aus der Türkei bekommt und wo Kunden die Ware verarbeiten und es an seine Schweizer Kunden sendet.


Zuletzt bearbeitet von sisqonrw am 14 Sep 2016 - 16:50, insgesamt einmal bearbeitet

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