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Langzeit Lieferantenerklärung LLE für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


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Arnd Geschrieben am 14 September 2016



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175 Beiträge
sisqonrw wrote:
Kann der Hersteller aus der Türkei die Vorlage nicht verwenden und unter 5 Schweiz eintragen und die LLE mir geben? Und ich benutze die selbe Vorlage und trage unter 5 auch Schweiz an.
Ja, klar, sag ich doch.

Nur dann kamst du (Mon Sep 12, 2016 8:10 am) mit dem Ursprungstext für die Rechnung - und das geht nicht.

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sisqonrw Geschrieben am 14 September 2016



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139 Beiträge
wenn der Hersteller mir die LLE gegeben hat. Kann ich dann den Vermerk auf die Rechnung machen oder muss ich auch diese Vorlage verwenden?

Ich denke mal das dieser Wert von 6000€ netto ist oder?

Olifant Geschrieben am 14 September 2016



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2 Beiträge
Hallo,

ich versuche es in paar Schritte zu Erklären:

1. der TR Lieferant muss dir eine LLE ausstellen nach dem Abkommen EU - TR und dir den TR Präferenz Ursprung mit der CH bestätigen.
2. du erstellst zwei LLEn nach dem neuen UZK an deinem EU Kunden und bestätigst den TR Ursprung mit der CH.
3. den EU Ursprung muss dann dein EU Kunden kalkulieren mit deiner LLE als Nachweis.
Hier handelt es sich um die EURO-PAn Zone und es miss keine Kumulierung angegeben werden.

sisqonrw Geschrieben am 15 September 2016



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28 Dezember 2010
139 Beiträge
jetzt bin ich total durch einander und verstehe nur noch Bahnhof.

Kann mir jemand sagen welche Vorlage der Hersteller verwenden muss und was der eintragen muss.

und welche Vorlage muss ich nehmen und was muss ich eintragen?

Jetzt muss ich auch noch irgend wie 2 LLE ausstellen.

Hätte ehrlich gesagt, dass das so kompliziert sein wird.

eaglestef Geschrieben am 15 September 2016



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15 September 2016
82 Beiträge
Hallo,

also ich habe nicht alles im Detail gelesen, sondern nur überflogen.

1) Handelt es sich bei dem Produkt um Handelsware oder bearbeitet ihr das Produkt noch?

Bei Handelsware muss dir ein gültiger Nachweis vorliegen, damit du deinem Kunden in der EU eine LLE ausstellen kannst.
Für die Lieferung TR nach DE mit LLE (Türkei). Liegt dieser vor, kannst du eine LLE an deinen Kunden in der EU ausstellen.
D.h. in dem Fall sind 2 versch. LLEs zu verwenden. Die Wortlaute findest du hier:http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/Praeferenzen/Lieferantenerklaerungen/Wortlaute-von-Lieferantenerklaerungen/wortlaute-von-lieferantenerklaerungen_node.html

2) Hast du mal geschaut was der Endkunde in der Schweiz spart?
madb.europa.eu/madb/da...from=publi

Land und die ersten 4 Ziffern der Zolltarifnummer eingeben. Unter EU findest du den Zollsatz, wenn die Ware mit EUR.1 eingeführt wird und unter MFN ohne EUR.1.

3) Die Ausstellung einer LLE oder einer EUR.1 macht man nicht mal eben so. Die Ausstellung eines solchen Dokumentes hat weitreichende Konsequenzen. Es geht um Zollvorteile und Steuern, die gespart werden. Die Ware kann auch ohne EUR.1 in die Schweiz, nur dann muss der Kunde halt Zoll bezahlen. Aber mal schnell eine LLE oder eine EUR.1 ausstellen funktioniert einfach nicht.

Ansonsten kann ich nur den Ausführungen von Olifant zustimmen!

sisqonrw Geschrieben am 15 September 2016



Dabei seit
28 Dezember 2010
139 Beiträge
Ja das ist eine Handelsware. Wir bekommen aus der Türkei Aluminiumprofile. Wir geben die unverarbeitet 1:1 an unseren Kunden in Deutschland. Der verbaut es in seine Produkte und sendet das Endprodukt in die Schweiz.

Habe ich richtig verstanden, dass der wir den Kunden 2 LLE ausstellen und senden müssen?

Dann bekommt er auch eine LLE wo der Name von unserem türkischen Hersteller steht. Das möchten wir aber nicht. Dann könnte unser Kunde direkt mit dem türkischen Hersteller in Kontakt treten.

eaglestef Geschrieben am 16 September 2016



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15 September 2016
82 Beiträge
Du braucht ein Vorpapier aus der TR. In dem steht dein TR liefert Ware an dich! Und daraufhin kannst du deinem Kunden in DE eine LLE ausstelen, in der steht dass du die Ware an ihn lieferst. Es bleibt natürliche türkische Ursprungswar, aber der Name von deinem Lieferanten taucht nicht auf. Es sind aber 2 versch. Wortlaut zu verwenden (1x Türkei, 1x Normal).

Geht es um eine Einzel oder um eine Langzeit LE? Bei Langzeit LE gibt es Neuerungen beim Ausstellungsdatum. Am Besten bei zoll.de oder bei ihk stuttgart nachlesen. Es ist dort auch an Beispielen erklärt.

Es kann also sein, dass du 2 LLE aus der TR anfordern musst ( inhaltlich gleich, nur Datum verschieden) und 2 LLEs ausstellen musst.

Du musst aber prüfen, ob die LE/LLE von deinem Lieferanten korrekt ist. Ausstrllungsdatum? machen dienpräferenzberechtigten Länder sind, ..... . Nur dann solltest du eine LE/LLE austellen. Die Haftung für die Firma und den Unterzeichner ist nicht zu unterschätzen. Es kann auch sein, dass du keine LE/LLE austellen kannst.

Bezieht Ihr den Artikel auch noch von anderen Lieferanten? Wenn ja, wird die Ware unter einer Artikelnummer geführt?

Ich habe das Gefühl, dass du von dem Thema nicht so viel weißst, wie man wissen sollte um eine LE/LLE auszustellen. Du stellst eine LE/LLE aus. Dein Kunde führt eine Kalkulation durch und stellt eine Eur.1 in die Schweiz aus.Wenn er jetzt aufgrund deiner LLE dies tut und sich hinterher rausstellt, dass die falsch ist, passiert folgendes:
Kunde in CH muss Zoll und Steuer nachzahlen. CH holt sich das von seinem Kunden wieder und der am Ende von dir. Und wenn du Glück hast, kündigt sich der Zoll zu einer Prüfung an. Deswegen nur ausstellen, wenn man weiß was man macht.

sisqonrw Geschrieben am 16 September 2016



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28 Dezember 2010
139 Beiträge
Ihr habt Recht. Wenn man einen Fehler macht, möchte ich ungern Steuern und Zoll zurück zahlen.

Könnte man vielleicht das alles mit dem Zoll zusammen ausfüllen? Dann ist man doch auf der sicheren Seite.

HunkyDory Geschrieben am 16 September 2016



Dabei seit
27 Februar 2012
247 Beiträge
Ich glaube kaum, dass dein Zollamt dir dabei unterstützen wird. Du wirst aber mit Sicherheit den Eindruck erwecken, dass
du von diesem komplizierten Thema keine Ahnung hast. Unter Umständen hast du dann bald den Außenprüfer im Hause.

Wende dich lieber an deine IHK. Die können dir auch weiterhelfen.

sisqonrw Geschrieben am 16 September 2016



Dabei seit
28 Dezember 2010
139 Beiträge
Nimmt die IHK dafür etwas?

sisqonrw Geschrieben am 20 September 2016



Dabei seit
28 Dezember 2010
139 Beiträge
So habe jetzt vom Hersteller aus der Türkei die LLE bekommen für ein Jahr. Siehe

drive.google.com/file/...sp=sharing

Ich habe die ein wenig fürs Forum zensiert. Die ist doch soweit in Ordnung. Die kann ich doch in meine Unterlagen ablegen und meinen Kunden aus Deutschland meine eigene LLE ausstellen oder?

eaglestef Geschrieben am 20 September 2016



Dabei seit
15 September 2016
82 Beiträge
Aus meiner Sicht sind da zahlreiche Fehler drin.

1) Anhang 2 1207/2001 ist eine normale LLE und nicht die für Warenlieferungen aus der Türkei. Zudem gibt es die 1207/2001 seit dem 1.5.2016 nicht mehr.

2) Slowenien, Bulgarien, Rumänien und Kroatien sind Mitglieder der EU und gehören da nicht drauf. bei Israel, Albanien, Maz donien und Bosnien muss man genau schauen, ob es untereinander Abkommen gibt.

3) fehlerhafter Gültigkeitszeitraum
Das Ausstellungsdatum ist entescheidend. Mehr unter zoll.de Dort ist es an Bsp. erklärt.

Ich habe Zweifel, das TR weiß was er austellt bzw unterschrieben hat. Daraufhin würde ich keine LLE ausstellen. Bei Verstößen haftet auch der Unterzeichner. Nicht nur die Firma! Zumindest aus Steuersicht.

sisqonrw Geschrieben am 20 September 2016



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28 Dezember 2010
139 Beiträge
OK Danke für die Antwort. Das habe ich den Türkischen Hersteller weitergeleitet. Bin mal auf seine Antwort und Reaktion gespannt.

Andrea_S Geschrieben am 21 September 2016



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02 August 2013
103 Beiträge
Mal ein ganz anderer Vorschlag:
Hast Du mit Deinem Kunden in DE schon einmal gesprochen, ob er überhaupt eine Lieferantenerklärung von Dir braucht?
Er verbaut Deine Teile ja in seine Ware. Vielleicht ergibt seine Kalkulation für die Ursprungsermittlung, dass er auch ohne eine LE von Dir auskommt?
Wenn Du gute Kontakte zu dem Kunden hast, dann kannst Du die Karten ja offen auf den Tisch legen und ihm sagen, dass Du Probleme bei der Ausstellung einer LE hast. Wahrscheinlich ist ihm ja bekannt, dass Du die Teile nicht selber herstellst.

Ich habe viel Erfahrung im Anlagenbau und hatte sehr oft den Fall, dass ich für einige Vormaterialien keine LE vorliegen hatte. Meistens wird bei größeren Anlagen eh nur die LE für das teuerste Material rausgesucht, weil damit oft schon die Prozentregel für den Ursprung erledigt ist.

sisqonrw Geschrieben am 21 September 2016



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28 Dezember 2010
139 Beiträge
Mein Kunde hat eine LLE angefordert.
Dein Vorschlag ist die einfachste Lösung. Muss ich mal prüfen.
Danke!

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