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Dreiecksgeschäft mit Mexiko / Zollabwicklung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Bono16 Geschrieben am 07 September 2016



Dabei seit
07 September 2016
3 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage wie folgendes Szenario zolltechnisch bewertet werden kann.

Ich beziehe als Exporteur Ware von einem Lieferanten aus Deutschland (Ursprungsware) und exportiere diese nach Mexiko. Die Rechnung geht allerdings in die USA. Ich würde so vorgehen, dass ich für Mexiko eine Proforma-RG mit Ursprungstext erstelle und die Rechnung in die USA mit dem gleichen Warenwert abbilde, wie ich dies bei der RG nach MX tue. Auf die RG in die USA würde ich um mich abzusichern als Anlieferadresse den Empfänger in MX einfügen.

Der Empfänger in MX veredelt die Ware. Diese Dienstleistung berechnet er an den selben Rechnungsempfänger in den USA.
Die Ware an sich bleibt aber in MX und geht dort an den Endkunden.

Der Empfänger der beiden RG in den USA belastet die komplett fertig veredelte Ware an den Endkunden in MX.

Meine Frage ist nun, ob für die Abrechnung der Veredelung Veredeler MX > USA und für die Belastung des Gesamtumfangs
USA > Endkunde MX in irgendeiner Weise Zoll anfällt, da hier ja kein Warenverkehr statt findet.

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TheDispatcher Geschrieben am 07 September 2016



Dabei seit
24 August 2009
196 Beiträge
Hi Bono16,

mir erschliesst sich der Sinn eines Veredelungsverfahrens nicht....
eine AV zielt in der Regel auf eine Wiederausfuhr ab, das ist hier nicht der Fall.

Da Ursprungsware und zwischen EU und MX eine Präferenzregelung besteht
ist sicherlich die sofortige Überführung in den freien Verkehr sinnvoller, da ohnehin
nach der AV in den freien Verkehr abgewickelt werden müsste.

Gruß

Bono16 Geschrieben am 07 September 2016



Dabei seit
07 September 2016
3 Beiträge
Hallo,

Danke für die schnelle Reaktion.

Ok. Richtig ausgedrückt ist es keine Veredelung sondern eine Weiterverarbeitung in MX. Die Ware bleibt im Inland. Diese Tätigkeit würde aber in die USA berechnet. Muss ich bei dieser Abrechnung zolltechnisch etwas beachten ?
Die selbe Frage würde sich dann bei der abschließenden Gesamtabrechnung der Teile von den USA an den Endkunden in MX stellen. Hier laufen dann quasi keine Warenbewegungen aber die Rechnungen gehen zwischen den beiden Staaten hin und her.

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