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Wer muß den Spediteur bei Incoterm EXW bestellen
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Ennasus |
Geschrieben am 12 September 2016
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Dabei seit 20 Oktober 2011 7 Beiträge
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Guten Tag, wer ist dafür verantwortlich bei ex work den Spedituer zu bestellen ?
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CARGOFORUM PARTNER
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Chev |
Geschrieben am 12 September 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Bei Incoterm EXW muss der Versender/Verkäufer die Ware lediglich abholbereit zur Verfügung stellen. Sämtliche sich daran anschließenden Prozesse (inkl. der Beauftragung des Spediteurs) sind durch den Empfänger/Käufer zu organisieren.
In der Praxis werden dem Versender häufig die Kontaktdaten des EXW-Spediteurs genannt. Dieser meldet dann die Sendung dort direkt an (jedoch im Namen des Käufers, welcher weiterhin der eigentliche Auftraggeber des Transportes bleibt).
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Ndre |
Geschrieben am 15 September 2016
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Dabei seit 12 Oktober 2012 41 Beiträge
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Hi Zusammen,
ich häng mich jetzt einfach mal an das Thema dran.
Folgender Fall:
Ein Kunde ( aus Tenneriffa) Kauft bei uns Ware EXW ein ( FCL 40')
Zur einführung der Ware in Tenneriffa benötigt man ein Pflanzenschutzzeugnis dieses wurde dem Fahrer des Trucking Unternehmens bei Abholung des Containers übergeben ( zusammen mit Packinglist + Handels RG ) Leider hat der Spediteur den der Kunde beauftragt hat das Pflanzenschutzzeugnis "verloren" dadurch kam es zu verzögerung bei der Einfuhr in Teneriffa da der Zoll dort den Container nicht ohne Pflanzenschutzzeugniss frei gibt. Somit sind natürlich Kosten entstanden selbst verändlcih niemand bezahlen möchte
Jetzt meine Frage wer trägt hier die Verantwortung ? Der vom Kunden beauftragte Spediteur ist der Meinung das wir die Dokumente vorab direkt an unseren Kunden hätten schicken müssen und garnicht dem Trucking Fahrer hätten aushändigen dürfen.
Ich bin der Meinung das wir mit bereitstellung der Ware und übergabe der Dokumente an den Fahrer unsere Pflichten erfüllt haben.
Wie seht ihr das ?
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Chev |
Geschrieben am 15 September 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hat der Kunde euch denn vorab darauf hingewiesen bzw. gefordert, dass er dieses Dokument separat - getrennt von der Sendung - gesendet haben möchte? Bzw. hat er überhaupt darauf hingewiesen, dass dieses Dokument erforderlich ist? Oder habt ihr es von selbst aus erstellt, da ihr die Anforderung beim Import kanntet?
Wenn nichts anderes vereinbart ist bzw. der Kunde nicht drauf hingewiesen hat, sehe ich es grundsätzlich so, dass solche Dokumente der Sendung bzw. dem abholenden Spediteur im Original mitgegeben werden.
Wenn der Spediteur die Dokumente anschließend verliert und dadurch Folgekosten entstehen, dann ist das bei EXW auf jeden Fall eine Sache zwischen dem Kunden und seinem Spediteur. Ihr seid raus.
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