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Gültigkeit der Positionswechsel-Listenregel für Präferenzen


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Chev Geschrieben am 25 September 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo in die Runde,

habe nochmal eine Frage an die Experten zum Thema "Präferenzen". Und zwar ist ja in den Be- und Verarbeitungslisten der einzelnen Abkommen zu vielen Kapiteln und Ex-Positionen in Spalte 3 die Regelung enthalten, dass die Vormaterialien mit Drittlands-Ursprung nicht aus der selben HS-Position bestehen dürfen wie die hergestellte Ware selbst. (Toleranzregel mal außen vor).

Nun habe ich gehört, dass diese Regelung grundsätzlich für die gesamte Spalte 3, also sämtliche Einträge, gilt - auch dann, wenn die Regelung gar nicht angedruckt ist.

Meine Frage: Ist an dieser Aussage tatsächlich etwas dran oder gilt die Regelung nicht, wenn sie in dem für meine Ware zutreffenden Eintrag auch nicht angedruckt ist?

Zweite Frage: Wie wäre es, wenn diese Regelung zwar im Kapitel (z. B. 66), aber nicht zu der Ex-Position (z. B. 6601) angedruckt ist? (bei Schweiz der Fall). Gilt die Regelung dann trotzdem für die Ex-Position 6601 oder gilt sie eben nicht, da sie ja auch nicht angedruckt ist?

Hoffe, dass ich es verständlich schildern konnte.

Danke euch vorab.

CARGOFORUM PARTNER

Erzi4 Geschrieben am 26 September 2016



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Hallo Chev,

Chev wrote:

Nun habe ich gehört, dass diese Regelung grundsätzlich für die gesamte Spalte 3, also sämtliche Einträge, gilt - auch dann, wenn die Regelung gar nicht angedruckt ist.

Meine Frage: Ist an dieser Aussage tatsächlich etwas dran oder gilt die Regelung nicht, wenn sie in dem für meine Ware zutreffenden Eintrag auch nicht angedruckt ist?

Wenn die Bedingung des Positionswechsels nicht in der Liste genannt ist, dann ist es auch keine Bedingung. Was auch immer Du gehört hast, es ist so nicht richtig. Wenn sich die Zolltarifposition nicht ändert, besteht jedoch auch ein gewisser Verdacht, dass es sich bei der Be- und Verarbeitung um eine grundsätzlich nicht ausreichende Minimalbehandlung handeln könnte. Dieses ist generell vorab zu prüfen. Handelt es sich um eine Minimalbehandlung, spielt die Listenbedingung nämlich keine Rolle. Dann ist die Ware generell nicht ausreichend be- oder verarbeitet.

Chev wrote:

Zweite Frage: Wie wäre es, wenn diese Regelung zwar im Kapitel (z. B. 66), aber nicht zu der Ex-Position (z. B. 6601) angedruckt ist? (bei Schweiz der Fall). Gilt die Regelung dann trotzdem für die Ex-Position 6601 oder gilt sie eben nicht, da sie ja auch nicht angedruckt ist?
Die Listenbedigung gilt immer für die konkret erfasste Ware. Die zu bewertende Ware kann nicht in zwei Zeilen der Listenregeln erfasst werden. D.h., dass wenn die Warenbeschreibung aus dem "ex Position ..." - Text zu Deiner Ware passt, dann gilt die dort hinterlegte Regel. Wenn nicht, dann gilt die Regel aus ex "Kapitel".

Übrigens: laut wup.zoll.de ist die Regel bei Position 6601 (Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Waren)) für die Schweiz eindeutig. Hier gibt es gar kein "ex". Sicher, dass das Beispiel richtig gewählt war?

LG
Erzi4

Chev Geschrieben am 26 September 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Erzi,

Danke für die Klarstellung. Dann ist es sozusagen die "Minimalbehandlung", welche im Hintergrund immer zu beachten ist und für jede Ware Gültigkeit hat - und der Positionswechsel quasi zusätzlich, wenn diese Bedingung angedruckt ist.

Zitieren::

Die Listenbedigung gilt immer für die konkret erfasste Ware. Die zu bewertende Ware kann nicht in zwei Zeilen der Listenregeln erfasst werden. D.h., dass wenn die Warenbeschreibung aus dem "ex Position ..." - Text zu Deiner Ware passt, dann gilt die dort hinterlegte Regel. Wenn nicht, dann gilt die Regel aus ex "Kapitel".

OK, so hatte ich es eigentlich auch verstanden. Dennoch war mir noch unklar, ob der Positionswechsel auch für die Ex-Position (damit meine ich die 6601) gilt, wenn dieser dort zwar nicht angedruckt ist, aber im übergeordneten Kapitel (damit meine ich die 66) steht. Aber wenn ich dich richtig verstanden habe, müsste der Positionswechsel in 6601 (nochmals)angedruckt sein, um auch exakt für diese HS-Position gültig zu sein.

Unterm Strich heißt es für mich hier:
Der Positionswechsel ist gültig für 6602 und 6603, jedoch nicht für 6601, da hierfür eben eine "Ausnahme-Listenregel" existiert, welche jedoch den Positionswechsel nicht fordert.

Hoffe, alles korrekt wiedergegeben zu haben bzw. das man das so bestätigen kann?

Das Beispiel habe ich völlig willkürlich gewählt :-) Es geht ums reine Verständnis...

Erzi4 Geschrieben am 29 September 2016



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Chev wrote:

Unterm Strich heißt es für mich hier:
Der Positionswechsel ist gültig für 6602 und 6603, jedoch nicht für 6601, da hierfür eben eine "Ausnahme-Listenregel" existiert, welche jedoch den Positionswechsel nicht fordert.

Hoffe, alles korrekt wiedergegeben zu haben bzw. das man das so bestätigen kann?

Im Ergebnis ist das schon richtig, nur die Erklärung muss etwas anders lauten:
Für Position 6601 gibt es (im Präferenzabkommen der EU mit der Schweiz) eine eigene Listenregel. Diese gilt für alle Waren der Position 6601, da der Position in Spalte 1 kein "ex" vorangestellt ist. Für die Positionen 6602 und 6603 gibt es keine eigenen Listenregeln. Daher gilt für diese Positionen die Regel aus "ex Kapitel 66". Der Begriff "ex" soll lediglich ausdrücken, dass nicht alles aus einem Kapitel oder aus einer Position erfasst ist. In diesem Beispiel eben die Position 6601...

Grüße
Erzi4

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