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Ausfuhr von reparierten Ersatzteilen
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Globetrotter |
Geschrieben am 06 Oktober 2016
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Dabei seit 06 Oktober 2016 3 Beiträge
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Hallo zusammen,
bei einem Thema habe ich so meine Schwierigkeiten und hoffe, dass mir hier geholfen wird:
Ein Kunde schickt einen defekten Artikel zur Reparatur. Mit welchem Betrag muss der Artikel zurückgeschickt werden?
Mit den entstandenen Reparaturkosten? Mit dem Warenwert?
Ist das dann ein spezielles Ausfuhrverfahren, wie zum Beispiel Art des Geschäfts?
Oder kann man reparierte Teile auch zusammen mit anderen Ersatzteilen in der gleichen Geschäftsart versenden?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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finot |
Geschrieben am 06 Oktober 2016
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Dabei seit 03 September 2016 7 Beiträge
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Hallo,
also wenn es eine Reparatur ist, müsste bei der der Einfuhr eigentlich das Verfahren "Aktive Veredelung" gewählt werden. Dazu mit den entsprechenden Verfahren entgeltlich/unentgeltlich und ggfs. wird eine Nämlichkeitssicherung anhand der Seriennummer o.a. gemacht. Bei der Ausfuhr muss dieses AV-Verfahren wieder erledigt werden.
Viele Grüße
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Globetrotter |
Geschrieben am 07 Oktober 2016
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Dabei seit 06 Oktober 2016 3 Beiträge
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Hallo Finot,
der Fokus meiner Frage richtet sich eher nach dem Motto
" Was muss ich bei der Ausfuhr von Reparaturen berücksichtigen bzw. welche Werte soll ich ansetzen ? "
Könnt ihr mir da eventuell ein paar Tipps geben ?
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finot |
Geschrieben am 07 Oktober 2016
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Dabei seit 03 September 2016 7 Beiträge
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Hallo,
gut denn eben im falsch....der zu zahlende Rechnungsbetrag sind die Reparaturkosten wenn es entgeltlich ist, Wert der Ware sollte aber auf der HR vermerkt sein. Zu der Geschäftsart etc. werde ich mich bewusst nicht falsch äußern...
Zu bedenken gebe ich, dass bei einer Ausfuhr nach Reparatur vermutlich irgendwo ein AV-Schein existiert. Also vllt. mal den Importvorgang suchen, dann erledigen sich auch die Ausfuhrfragen.
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