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Country of origin auf Handelsrechnung
Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?Gehe zu Seite 1, 2 Weiter
Remsen |
Geschrieben am 12 Oktober 2016
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Dabei seit 06 Mai 2016 65 Beiträge
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Hallo,
wir schreiben auf unsere Rechnungen in der Regel bei den Artikeln "Country of origin: Germany" da wir unsere Waren alle selbst herstellen. Jetzt haben wir allerdings ein Produkt welches zu fast 50 % der Vormaterialien um Chinaware bzw. aus vielen verschiedenen nicht EU Ländern handelt. Das ich damit keine LLE ausfüllen kann o.ä. ist klar, mir ist allerdings nicht klar was ich bei diesem Artikel hinterlegen soll: Immernoch Germany da es hier auch verzollt wurde? Bin mir unsicher da es ein Mix aus vielen Ländern ist. Man kann den Satz auch weglassen, aber ich möchte ihn gerne drinlassen. Oder ist es von Importland zu Importland unterschiedlich? Gibt es hierzu eine Lösung, wie machen es andere Unternehmen? Die Koreaner z.B. verlangen von mir nämlich immer diesen Satz...
Danke!
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waldorf |
Geschrieben am 12 Oktober 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Ich würde den nicht-präferenziellen Ursprung angeben, also das Land der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung (Art. 60 Abs. 2 UZK). Dann hast du eine Übereinstimmung mit dem Ursprungszeugnis, falls das ausgestellt wird und falls du eine "Made in" - Kennzeichnung an deinem Produkt angibst, würde ich dort ebenfalls nach der gleichen Regel kennzeichnen. Dann stimmt alles überein.
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Remsen |
Geschrieben am 13 Oktober 2016
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Dabei seit 06 Mai 2016 65 Beiträge
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Super, Danke für die Hilfe!
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joe85 |
Geschrieben am 14 November 2016
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Dabei seit 10 Januar 2012 7 Beiträge
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Zitieren:: |
waldorf
BeitragVerfasst am: Mit Okt 12, 2016 3:18 pm Titel: Re: Country of origin auf Handelsrechnung
Ich würde den nicht-präferenziellen Ursprung angeben, also das Land der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung (Art. 60 Abs. 2 UZK). Dann hast du eine Übereinstimmung mit dem Ursprungszeugnis, falls das ausgestellt wird und falls du eine "Made in" - Kennzeichnung an deinem Produkt angibst, würde ich dort ebenfalls nach der gleichen Regel kennzeichnen. Dann stimmt alles überein. |
welchen Ursprung gebt ihr an, wenn der Vorlieferant von Handelswaren auf der LLE nur EU-Ursprung bestätigt?
Bei Versendungen in die USA wird in unserem Fall als Country of origin: European Union nicht akzeptiert. Es wird die Angabe eines Landes gefordert. Wie geht ihr in solchen Fällen vor?
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waldorf |
Geschrieben am 14 November 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Wir müssen unsere Lieferanten kennen und wissen, wo die Ware herkommt.
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joe85 |
Geschrieben am 14 November 2016
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Dabei seit 10 Januar 2012 7 Beiträge
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Wir kennen unsere Lieferanten auch, aber das sagt nichts über den Warenursprung aus
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waldorf |
Geschrieben am 14 November 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Na gut. Dann sprachlich präziser: wir wissen, wo unsere Lieferanten produzieren und kennen den Ursprung.
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joe85 |
Geschrieben am 14 November 2016
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Dabei seit 10 Januar 2012 7 Beiträge
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d.h. ihr habt LLE's mit nationalem Ursprung oder lasst euch den EWR-Ursprung bestätigen?
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waldorf |
Geschrieben am 15 November 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Mir ist nicht bekannt, dass man irgendein Nachweispapier braucht, um auf einer Rechnung ein Ursprungsland anzugeben.
Wenn wir Präferenzen oder Ursprungszeugnisse ausstellen, dann haben wir natürlich die erforderlichen formellen Nachweise.
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eaglestef |
Geschrieben am 16 November 2016
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Dabei seit 15 September 2016 82 Beiträge
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Wenn dir dein Lieferant eine LLE ausstellt, dann lass doch den handelspolitischen Ursprung ergänzen. Z.B. Europäische Union (DE). Oder wenn ihr mit einer Anlage arbeitet, dann eine extra Spalte.
So hast du gleich die Nachweise, falls es mal nicht in die USA geht und eine UZ benötigt wird.
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Remsen |
Geschrieben am 16 März 2018
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Dabei seit 06 Mai 2016 65 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich habe nochmal eine Frage zu dem Thema "präferentieller" bzw. "nicht präferentieller Ursprung" auf der Handelsrechnung. Im Moment geben wir nur den nichtpräferentiellen Ursprung auf der Handelsrechnung an, das heißt "Country of Origin: Germany". Bei einer Ursprungserklärung muss ich ja auch den präferenziellen Ursprung angeben falls nicht alle Waren einen präferentiellen EU Ursprung haben.
Schreibt man dann auf der Handelsrechnung: "Country of Origin: Germany" und darunter "Preferential Country: China"? Das sorgt aber bestimmt bei vielen Kunden für Verwirrung.
Wie macht man das am elegantesten?
Danke für die Hilfe und vorab ein schönes Wochenende!
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Chev |
Geschrieben am 16 März 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hallo Remsen,
deine Fragestellung verwirrt mich etwas. Vielleicht verstehe oder lese ich falsch, aber ich glaube, ein paar Dinge müssen hier "gerade gerückt" werden.
1. Nicht präferenzieller Ursprung:
Soweit in Ordnung. Ich kenne es so, dass die Ursprünge von Artikeln entweder in den Rechnungspositionen mit angedruckt werden oder per Text am Ende der Rechnung hinzugefügt werden.
2. Präferenzieller Ursprung:
Möchtest du diesen ausstellen, musst du diesen auch für jeden Artikel nachweisen können. Auf die Rechnung kommt dann der in dem jew. Abkommen vorgeschriebene Rechnungstext (siehe hier: Link). Bis 6.000 EUR ist dies ohne die Bewilligung des "Ermächtigten Ausführers" möglich.
Die Artikel, welche nicht nachweisbar sind, dürfen von dieser Erklärung nicht erfasst werden - sinnvoller Weise listet man dann die Positionsnummern auf, für welche die Erklärung ausschließlich gilt.
Zitieren:: |
Schreibt man dann auf der Handelsrechnung: "Country of Origin: Germany" und darunter "Preferential Country: China"?
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Mit China existiert kein Abkommen. Präferenzen können für China somit nicht ausgestellt werden bzw. wären dort nutzlos. Hast du hingegen ein präferenzberechtigtes Land (z. B. CH), dann ist - wie beschrieben - der entsprechende Text zu nutzen, in welchem der EU-präferenzielle Ursprung bescheinigt wird ("...these products are of EU-preferential origin").
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Remsen |
Geschrieben am 19 März 2018
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Dabei seit 06 Mai 2016 65 Beiträge
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eaglestef |
Geschrieben am 21 März 2018
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Dabei seit 15 September 2016 82 Beiträge
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Ich denke, dass dieses Thema nicht ausreichend in einem Forum erklärt werden kann, damit mit alle Zusammenhänge versteht. Ich kann dir nur empfehlen ein Seminar zu dem Thema zu besuchen.
Wenn ein Zöllner "Preferential Origin: P.R. China" ließst, dann kann auch schnell eine Zollprüfung angeordnet werden. Ich will keine Angst machen, aber das ist nicht zu unterschätzen
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waldorf |
Geschrieben am 21 März 2018
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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eaglestef wrote: |
Wenn ein Zöllner "Preferential Origin: P.R. China" ließst, dann kann auch schnell eine Zollprüfung angeordnet werden. Ich will keine Angst machen, aber das ist nicht zu unterschätzen |
Welche Unternehmen geprüft werden, entscheidet inzwischen zu einem großen Teil die künstliche Intelligenz von ATLAS, DEBBI etc.. Dazu kommen noch anfragen oder Nachprüfungsersuchen aus dem Ausland. Der Spielraum der Zollstellen, Zollprüfungen zu initiieren, ist sehr klein geworden.
Die Angst des Zollbeteiligten vor der Zollprüfung wird ja gerne in Seminaren etc. geschürt. Aber mal ganz im Ernst: wie oft hat denn ein Klein- oder Mittelständler mit überschaubarem Ein-/Ausfuhrvolumen mal eine Zollprüfung ? Der Zoll konzentriert sich doch lieber auf die "dicken Fische", wo es was zu holen gibt, oder ?
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