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Ausfuhr aus DE, Rechnungsempfänger Trinidad, Warenempfänger Antigua


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


dorwell Geschrieben am 31 Oktober 2016



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31 Oktober 2016
3 Beiträge
Hallo,

wir haben hier einen, für unsere Verhältnisse, kniffligen Fall.

Wir sind Produzent und Ausführer in DE, unser Kunde sitzt auf Trinidad & Tobago und die Ware soll nach Antigua mit DHL Express. Der Warenwert von uns an unseren Kunden liegt knapp unter 1000€ (951US$). Der kunde würde uns eine Rechnung von ihm an seinen Kunden in Antigua zur Verfügung stellen, dort wäre der Warenwert allerdings über 1000 €.

Wie geht man mit solch einem Fall in der ABD-Erstellung um? Was ändert sich im Gegensatz zu einem Direktgeschäft nach Trinidad?

Vielen Dank schon vorab für die Hilfe.

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roliP Geschrieben am 31 Oktober 2016



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445 Beiträge
Der Ausfuhrvertrag ist mit dem Kunden in Trinidad geschlossen = statistische Wert für AM

Empfänger und Bestimmungsland ist Antigua (für Zulässigkeit der Ausfuhr)

Da wir unter 1000 Euro wären, könnte eine mündliche AM abgegeben werden. Schriftlich schadet auch nichts, ist in der Praxis sogar besser.

dorwell Geschrieben am 31 Oktober 2016



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31 Oktober 2016
3 Beiträge
roliP wrote:
Der Ausfuhrvertrag ist mit dem Kunden in Trinidad geschlossen = statistische Wert für AM

Empfänger und Bestimmungsland ist Antigua (für Zulässigkeit der Ausfuhr)

Da wir unter 1000 Euro wären, könnte eine mündliche AM abgegeben werden. Schriftlich schadet auch nichts, ist in der Praxis sogar besser.

Vielen Dank für die Antwort!

Müsste ich dann meine Rechnung an den Kunden aus Trinidad beilegen? Denn das will der Kunde vermeiden, da er auch "nur" Händler ist und sein Kunde (Antigua) nicht sehen soll, wie viel er im Einkauf bezahlt.

Chev Geschrieben am 31 Oktober 2016



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1477 Beiträge
Klassisches Dreiecksgeschäft. Der Ware beigefügt wird die Rechnung, welche euer Kunde und den Endkunden erstellt (als Proforma-Rechnung). Auf Basis dieser Rechnung wird die Importabfertigung im Empfangsland stattfinden.

Das ABD erstellt ihr dennoch auf Grundlage eurer Rechnung an den "Händler". Dies ist die Rechnung, welche für die Ausfuhr maßgebend ist (Warenwert, statistischer Wert, Incoterm, Codierung N380, usw.). Mitgesendet wird sie aber nicht.

dorwell Geschrieben am 01 Dezember 2016



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31 Oktober 2016
3 Beiträge
Und ich brauche nirgendwo die Rechnung von uns an unseren Kunden beifügen? Obwohl im ABD vermerkt?Ist dan noch etwas bei der Beteiligten Konstellation zu beachten?

Chev Geschrieben am 04 Dezember 2016



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1477 Beiträge
Zitieren::

Und ich brauche nirgendwo die Rechnung von uns an unseren Kunden beifügen? Obwohl im ABD vermerkt?

Eure Rechnung an euren Kunden ist wie gesagt nur die Grundlage für den Export, mit welcher ihr das Ausfuhrgeschäft tätigt. In erster Linie dient sie als Bezugsnummer/Codierung im ABD dazu, um bei einer späteren Zollprüfung im Betrieb in der Lage zu sein, eine Verknüpfung zum Geschäftsvorgang herzustellen, auf welchem die Ausfuhranmeldung basiert.

Zitieren::

Ist dann noch etwas bei der Beteiligten Konstellation zu beachten?

Da ihr weiterhin der Ausführer seid (keine Vertretung), bleibt es hier bei der Konstellation:
"0000" (=Anmelder ist Ausführer. Anmelder lässt sich nicht direkt vertreten. Ausführer beauftragt keinen Subunternehmer.)

Anders wäre es nur, wenn sich euer Kunde innerhalb der EU befindet. Dieser tritt dann in die Rolle des Ausführers, da er dann derjenige ist, welcher den Exportvertrag führt (Verkauf in ein Drittland). In einem solchen Fall wäre dann eine andere Beteiligten-Konstellation zu wählen, welche das Vertretungsverhältnis widerspiegelt.

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