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Korrekte Formulierung bei einer Ersatzlieferung (D nach nicht EU)


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


trms Geschrieben am 15 November 2016



Dabei seit
15 November 2016
3 Beiträge
Moin moin zusammen,

völlig verzweifelt wende ich mich an Euch liebes Forum.

Bei uns in der Firma haben wir ein Zoll Problem mit einem türkischen Kunden.

Wir schreiben bei Ersatzlieferungen immer den statistischen Warenwert und den Hinweis "free of charge" mit.

Der TNT Mitarbeiter in der Türkei schauen sich den statistischen Wert an und sagt sich: ohh steht mehr als $ 75 drin, also gleich weiter zur Zoll Abteilung zur Versteuerung.
Das ärgert unseren Kunden, weil er "noch mal" Steuern zahlen muss.

Nun habe ich im www nur sehr viel über den EU Handel gelesen aber wie ist es in Ländern wie die Türkei?
Müssen wir zusätzlich einen "Rechnungsbetrag" von 0 EUR reinschreiben oder sind gar die TNT Mitarbeiter etwas unbeholfen diesbezüglich?

Auf eine Rückmeldung würde ich mich riesig freuen.

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Stefan1531 Geschrieben am 16 November 2016



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
naja, IMO wird ja dennoch ein "Wert" in das Land eingeführt.

Der korrekte Ablauf wäre meiner Meinung nach:
1. der Kunde schickt das defekte Teil zurück und beantragt eine Erstattung der Zölle
2. für das neue Teil wird wieder Zoll gezahlt.

Oder Ihr erstattet dem Kunden einfach die Zölle - ist vermutlich nicht viel und so herrscht "Friede"

Chev Geschrieben am 16 November 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Auch eine kostenlose Ware hat immer einen Wert. Dieser kommt als "statistischer Wert" ins ABD und als Infotext auf die Proforma-Rechnung ("value for customs purposes only"). Ohne diesen Warenwert für Zollzwecke ist entweder keine Importverzollung möglich, oder aber man läuft ggf. Gefahr, dass der Wert durch den Zoll im Importland geschätzt wird, welches sich unter Umständen zum Nachteil für den Zollschuldner auswirken kann.

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