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Seefracht Standgeld für Containergestellung


Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?


hawk20 Geschrieben am 29 November 2016



Dabei seit
07 November 2016
3 Beiträge
Hallo,

generell werden ja von den meisten Speditionen bei Containerbeladungen 2-3 Stunden als standgeldfrei angegeben.
Im Anschluss wird eine Gebühr je halbe Stunde berechnet.
Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage oder ist das reiner Bestandteil der AGB?

Wie sieht es im Umkehrschluss auf? Sprich wenn der Container nicht zur vereinbarten Zeit zum Laden kommt, kann man als Verlader hier auch Kosten in Rechnung stellen?
Evtl. auch auf Basis gesetzlicher Grundlagen? Oder müsste das bei Auftragserteilung vermerkt werden?
Also Containergestellung z.B. 8.00 Uhr => bei Verspätung ab 1 Stunde => Frachtkürzung 60 EUR / Stunde...

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betterorange Geschrieben am 29 November 2016



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Hallo Hawk,

als Anbieter, die Bedingungen der Anbieter geben das meisst her, das soundsoviel Minuten Beladezeit frei sind und jeder weiter 30 Minuten xx kosten.

Im Rückkehrschluss bei Verspätung des Truckers einen Malus zu vereinbaren bedingt einer Absprache.

Eine "gesetzliche Regelung" kenne ich nicht


MfG, BO

JohnBelushi Geschrieben am 29 November 2016



Dabei seit
11 Juli 2016
18 Beiträge
Da musst du unterscheiden.

1.) Fixtermin = Du hast mit dem Spedi einen Fixtermin zur Gestellung des Containers vereinbart, weil z.B. du einen Stapler mieten musst oder Personal stellen musst. Ohne Begründung kommt der zu spät. Dann haftet der voll für die Kosten.
Ausser höhere Gewalt etc.

2.) Containerbeladung dauer länger = hier musst du schauen, normalerweise hat man 2 Stunden frei, das die Lagerjungs informiert sind über die Standzeiten des Containers und die dann entsprechend die Beladung plannen und durchführen müssen. Hier muss man dann schauen, warum die Verladung länger gedauert hat und wer das zu verantworten hat.
Wichtig ist immer, das die limitierten Standzeiten der Container in allen Lageraufträgen mit drin sind, so das dieses auch jeder weis, ansonsten können die sich rausreden, auch wenn die schon seit Jahren Container beladen. Ist leider so.
Kommt es dennoch zu Standzeiten, zahlt erstmal der Auftraggeber des Containers.
Einfach irgendwo abziehen geht nicht, da es ein Aufrechnungs/Verrechnungsverbot gibt bei Transportaufträgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Leider ist es immer schwierig einen Schuldigen zu finden, wenn nicht wirklich richtig Bockmist auf dem Lager passiert ist

jarre Geschrieben am 29 November 2016



Dabei seit
17 Oktober 2014
111 Beiträge
Hallo,

laut ADSp 2016, die gemäß ihrer Ziffer 2 für alle Anwendungsbereiche des Spediteurs inkl. Seetransporte gelten, hat der Auftraggeber gem. Ziffer 11.4 ADSp 2016 ein angemessenes Standgeld zu zahlen.

Für die Binnenschiffahrt enthält die Verordnung über die Lade- und Löschzeiten sowie das Liegegeld in der Binnenschifffahrt (BinschLV) in § 4 für die Trockenschiffahrt und in § 7 für die Tankschiffahrt Regelungen zum Standgeld (Liegegeld), wenn die Parteien keine eigenen Regelungen getroffen haben.

Für Verzögerungen der Beladung, deren Ursachen dem Frachtführer zuzurechnen sind, kommt jedenfalls gemäß Urteil des OLG Naumburg vom 15.06.2012 – 10 U 47/11 - im Übrigen eine Haftung des Frachtführers ergänzend nach den zivilrechtlichen Schadenersatzregelungen des §§ 280 ff. BGB in Betracht, sofern nicht die Regelungen von AGB/ADSp vorgehen.

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