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Verschiffungsmöglichkeit LCL oder Landverkehr nach Teheran


Speditions-Forum: Erfahrungsaustausch und Tipps von Spediteuren für Spediteure. Diskussionen über Gehaltsentwicklungen in Speditionen je nach Verkehrsträger und Funktion.


dogi Geschrieben am 16 Dezember 2016



Dabei seit
01 Dezember 2015
5 Beiträge
Hallo Forumsgemeinde,

ich suche für einen Endkunden eine Verschiffungsmöglichkeit LCL oder Landverkehr nach Teheran.

Die Maschine hat keine Teile amerikanischen Ursprungs, aufgrund der Zolltarifnummer: 84798200 ist keine Genehmigung durch das BAFA notwendig.

Vielen Dank im Voraus für Infos

Gruß
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CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 22 Januar 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

vorab: bei einer Nichtlistung der Ware kann sich die Genehmigungspflicht für Sendungen in den Iran aber noch aus weiteren Gründen ergeben. Die Ware kann dennoch für die Ausfuhr verboten oder genehmigungspflichtig sein. Nicht zuletzt sollte man sich auch den Auftraggeber/Warenempfänger/Endverwender möglichst genau anschauen (militärische Erkennungsmerkmale / Absichten, ect.).

Iran wurde hinsichtlich Sanktionen gelockert, bleibt aber meiner Meinung nach hinsichtlich Exportkontrolle äußerst heikel.

Das BAFA schreibt u. a.:
Auch nach den erfolgten Sanktionslockerungen sind jedoch nicht alle Ausfuhren und alle sonstigen Rechtsgeschäfte in bzw. mit dem Iran erlaubt. Vielmehr enthalten die Iran-Sanktionen auch weiterhin ein abgestuftes System verbotener und genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte und Handlungen. Daneben sind dort, wo die Iran-Embargoverordnung (Verordnung (EU) Nr. 267/2012) keine ausdrückliche Regelung trifft, die allgemeinen exportkontrollrechtlichen Vorschriften, insbesondere die EG-Dual-use-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 428/2009) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV), zu beachten.

Die Ausfuhrzollstelle wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine Beschau durchführen.

Zur Frage: Einfach mal die größeren, bekannten Seefrachtspeditionen anfragen und mit denen in Kontakt treten.

Greetz

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