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AEO-C / ja oder nein
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
chichi2701 |
Geschrieben am 07 Februar 2017
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Dabei seit 20 Januar 2017 78 Beiträge
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Hallo zusammen,
mal Hand auf die Brust, macht es Sinn für uns den AEO Status zu erlangen?
Wir sind ein mittelständischer Automobilzulieferer. Wir haben 5 Produktionswerke in Deutschland und je
ein Tochterunternehmen in USA und China. Wir beliefern unsere Töchter mit Teilen aber unter anderem auch mit Maschinen und Maschinenersatzteilen. Bei den Einfuhren lassen wir uns vertreten. Die Ausfuhren aus Deutschland machen wir selber.
Wir liefern in die USA (2-3 Container) DDP (als kostenlose Lohnbeistellung) und haben daher auch dort mit der Importverzollung zutun. Sanktionslistenprüfung und soweiter läuft schon.
Unser Einkauf kauft weltweit ein. Unsere Kunden sitzen vorranig in den USA, China, Südkorea und innerhalb der EU.
Einen Zollbeauftragten haben wir auch. (mich :-) )
Unsere OEM´s sind zumeist AEO F (neu - AEO S) daher haben wir schon diverse Sicherheitserklärung abgeben müssen.
Wir nutzen aktuell eine Bewilligte aktive Veredelung, wir sind Ermächtigter und Zugelassener Ausführer.
Wir haben im letzten Jahr eine Ausfuhrgenehmigung gestellt (0-Bescheid erhalten) und nutzen dieses Jahr die EU001 für Maschinenlieferungen an unser Tochterwerk in den USA.
Wir haben noch ein paar defiziete bezüglich US-Reexportkontrolle und ein paar fehlender Arbeitsanweisung.
Ein IKS muss noch aufgebaut werden. Bei Schulungen der Mitarbeiter ist noch Luft nach oben.
Die Kollegen aus einkauf, Vertrieb, Versand und Wareneingang haben eine Grundlagenschulung erhalten.
Auf der Jahreswechselschulung hat man uns vermittelt, dass der AEO für div. Bewilligungen benötigt wird. (nach UZK)
Darauf hin bin ich zu meinem CHEF und habe ihm davon erzählt. Er meinte dazu, na dann beantragen Sie doch den AEO C Status. Nun habe ich mir die Vorraussetzungen und den Selbstbewertungskatalog dafür angesehen und festgestellt, wie ich es mir schon dachte, so einfach ist das nicht.
Hat jemand Erfahrungen mit der Beantragung gemacht und kann hier über den zeitlichen und personellen Aufwand etwas erzählen? Habt ihr den Antrag allein gestellt, im Team oder gar mit Berater? Was würdet ihr empfehlen wie ich meinen Chef gegenüber argumentieren sollte.
Für ein paar Rückmeldungen wäre ich sehr Dankbar.
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waldorf |
Geschrieben am 07 Februar 2017
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Der UZK sieht in einigen Fallen die AEO-C-Bewilligung zwingend voraus, in anderen Fallen eher faktisch (man braucht zwar den Status nicht, muss aber identische Kriterien erfüllen). Außerdem kann man die Sicherheitsleistung bei Zollverfahren etc. verringern - und Geld sparen. Der Aufwand hängt vom Unternehmen ab. Wer schon perfekt ist, für den ist das eine reine Fleißarbeit. Wer Defizite hat, muss halt daran arbeiten. Man sollte sich aber vom Fragenkatalog nicht gleich abschrecken lassen. Den 100%-perfekten Wirtschaftsbeteiligten gibt es genauso wenig wie den 100%-perfekten Zöllner. Wenn absolut unvermeidbar, kann auch ein Berater helfen - da gibt es reichhaltige Auswahl an Anfängern und Fortgeschrittenen, an Realisten, Pragmatikern, Theoretikern bis hin zum Schaumschläger - und das in allen Preisklassen. Die Kunst ist es, den Richtigen zu finden. Vorher würde ich aber mal beim HZA die Fühler ausstrecken.
Wenn du den AEO beantragen will, ist der Zeitpunkt jetzt gut - bevor dein HZA mit der Neubewertung der Bewilligung startet und du -und andere- ggf. unter Druck kommen.
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