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Keine Ladungssicherung im Regionalverkehr / Nahverkehr nötig?


WoDi Geschrieben am 07 März 2017



Dabei seit
18 August 2012
5 Beiträge
Hallo,

ich arbeite in der Logistk und habe mit den Fahrern die den Nahverkehr fahren immer Diskussionen.
Die Fahrer behaupten, dass im Nah- und Regionalverkehr keine Ladungssicherung nötig wäre.
Ich weiß das KEP-Dienste von der Ladungssicherung ausgenommen sind aber wie sieht es bei den anderen Diensten Speditionen aus?

Könnt ihr mir da weiterhelfen?

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Cargoblog Geschrieben am 08 März 2017



Dabei seit
01 März 2011
195 Beiträge
Hallo WoDi,

ich mache mir ein wenig Sorgen wenn ich deinen Text so lese. Bist Du den Fahrern weisungsbefugt, Dispo, oder bekommst Du die Fragen der Fahrer nur am Rande mit? Dein Text impliziert ja bereits, dass eure Fahrer auf jegliche Ladungssicherungsmaßnahmen verzichten.

Die rechtlichen Grundlagen für die Ladungssicherungspflicht für Verlader, Halter und Fahrer begründen sich in StVO, StVZO und HGB. Die rechtlichen Grundlagen gelten für alle! Auch für KEP-Dienstleister. Auch für dich als Privatperson wenn Du Urlaubsgepäck, Fahrräder oder Tannenbaum transportierst. Und auch für eure Fahrer im Nah- und Regionalverkehr.

Sollte das Wissen darum in eurem Unternehmen nicht, oder nur am Rande vorhanden sein, darf ich euch dringend empfehlen dafür vorgesehene Schulungen und Seminare zu besuchen. Unfälle wegen fehlender oder mangelnder Ladungssicherung können schnell tödlich enden. Vor den strafrechtlichen Folgen für die daran Beteiligten, nicht nur der Fahrer, weil euer Unternehmen seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, kann ich nur ausdrücklich warnen.

WoDi Geschrieben am 08 März 2017



Dabei seit
18 August 2012
5 Beiträge
Ich danke für die INFO.

Ich hatte mich verkehrt ausgedrückt die Fahrer die ich meinte waren von Speditionen (Große und Kleine) die ja eigentlich in Ladungssicherung geschult sein sollten.
Die wenigsten bzw. keine Probleme haben wir mit Osteuropäischen Fahrern die Sichern immer.

trailerman Geschrieben am 12 März 2017



Dabei seit
15 Februar 2006
387 Beiträge
KEP-Dienste sind von der Ladungssicherung ausgenommen? - Gibt es dafür eine Quelle? So StVO § 22 oder VDI 2700 Blatt XY?

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