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Lager- und Transportschäden bei Importwaren im Seecontainer


PeterFreeman Geschrieben am 23 April 2017



Dabei seit
22 April 2017
1 Beiträge
Hallo Zusammen,

leider konnte ich im Internet nicht viel zu diesem Thema finden und hoffe ein paar Experten hier zu finden, die Rat haben.
Folgendes hat sich bei unserem letzten Container von Asien nach Deutschland zugetragen bei der wir leider auf eine andere Spedition als normal gesetzt haben.


1. Unserer Waren wurden durch uns im Lager der Spedition angeliefert und dort bis zum Transport gelagert. Diese sollten umgehend durch die Spedition verpackt werden.
Bei einem kurzen Besuch des Lagers mussten wir feststellen, dass die Waren noch nicht verpackt waren und ungeschützt für etwa 10Tage in dem Lager standen.
Das Lager wies ein Löchriges Dach auf und ist sehr staubig (staubig ist noch untertrieben). Ein Teil der Ware war bereits vor Ort durch Wasser beschädigt worden - dies wurde auch reklamiert.
Uns wurde gesagt, dass dies durch die Versicherung getragen wird.

2. Das Verpacken eines Teils der Waren wurde durch die Firma Sch*** übernommen. die Art der Verpackung war sehr notdürftig, da anscheinend nur unzureichend Verpackungsmaterial vorhanden war. Lampenschirme wurden fast nur mit Stretchfolie umwickelt und kamen so in den Container.

3. Als die Ware ankam wurde in dem geöffneten Container eine muffiger Geruch festgestellt und die Decke des Containers wies erhebliches Kondenswasser auf. Sämtliche SingleFace Pappe war feucht und die Waren, welche aus Holz bestehen, wiesen Oberflächenschimmel auf.

3. Zusätzlich war ein Teil der Ware durch unzureichendes Sichern mechanisch Beschädigt worden.

4. Ein Gutachter der Versicherung kam innerhalb von 2 Tagen und sah sich den Schaden an. Es wurden Fotos geschossen und manche Teile der Ware auf die Holzfeuchtigkeit geprüft. Diese lag bei 20-25%.

5. Ein Silbernitrat-Test wurde nicht durchgeführt, da es laut Gutachter nur an Stellen gemacht werden kann, die richtig nass geworden sind.



Das Gutachten besagt nun, dass der Schaden dadurch zustande kam, dass das Holz der Waren eine zu hohe Restfeuchtigkeit besaß.

In dem Gutachten befindet sich:
- Kein Wort davon, dass es im Lager nass geworden ist obwohl dem Gutachter mitgeteilt und Fotos der löchrigen Decke vorgelegt.
- Kein Wort davon, dass die Ware teils auch mechanisch beschädigt worden war.
- Kein Wort von einem nicht durchgeführten Silbernitrat-Test.
- Es wird nur davon ausgegangen, dass die Container dicht war obwohl dieser im inneren diverse kleine Roststellen aufwies, die auch dokumentiert und dem Gutachter zur Verfügung gestellt wurden.

Möglichkeit wie der Schaden zustande gekommen ist, gibt es meiner Meinung nach viele, das Gutachten geht aber davon aus, dass das Holz der Ware von Anfang an eine zu hohe Restfeuchtigkeit besaß, also vom Lieferanten nicht richtig getrocknet wurde.

Nun ist es so, dass wir mit diesen Lieferanten seit Jahren zusammenarbeiten und noch nie ein derartiges Problem hatten.?
Die einzige Variable, die geändert wurde war die Cargofirma Sch***


- Was denkt Ihr, kann man die Firma in Regress nehmen?
- Was ist mit dem Gutachten, es ist unvollständig und lässt wohl dokumentierte Schäden unberücksichtigt, kann man es allein deswegen schon anzweifeln?
- Was wären die nächsten Schritte hier?
- Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?


Vielen Dank schonmal für alle Antworten.

CARGOFORUM PARTNER

jarre Geschrieben am 24 April 2017



Dabei seit
17 Oktober 2014
111 Beiträge
Hallo,

hier kommen verschiedenste Verträge in Betracht: Speditionsvertrag, Lagervertrag, Verpackungsvertrag, (multimodaler) Transportvertrag, Seefrachtvertrag.

Daher vorab: Ohne Kenntnis der einzelnen getroffenen vertraglichen Absprachen (War es ein multimodaler Transport? Auf welcher Teilstrecke sind die Schäden eingetreten? Zu welcher Leistung hatte(n) sich der/die Vertragspartner verpflichtet? Das Recht welchen Landes soll für den jeweiligen Vertrag Anwendung finden? Welcher Gerichtsstand ist vereinbart?) und der bisher geführten Korrespondenz lässt sich zu den Erfolgsaussichten nichts sagen.

Es gilt: Wer als Kläger in einem Zivilprozess etwas behauptet (z. B. dass der Gegner einen Schaden verursacht hat) muss seine Behauptung auch beweisen können, sonst fährt seine Klage an die Wand.

Sofern noch nicht erfolgt, dürfte nächster Schritt die Schadensanzeige gegenüber den jeweiligen Verursachern der Schäden sein. Ferner sind die Verjährungsfristen zu notieren und die Aussendung einer Haftbarhaltung an die jeweiligen Verursacher zu veranlassen und gut aufzubewahren.

Es sind Schäden eingetreten, also kommt dem Grunde nach ein Regressanspruch in Betracht. Damit stellen sich dann aber weitere Fragen, die auch ein Gericht stellen wird:

1. Welche konkreten Schäden sind an welchen konkreten Gegenständen entstanden?

2. Wer hat die zu Frage 1 genannten Schäden verursacht? Hier kommt die Spedition wegen fehlerhafter Lagerung in Betracht. In Betracht kommt ferner die Firma Sch... wegen Verpackungsfehler. Dafür, dass Schäden erst während des Seetransportes eingetreten sind, ist bislang nichts dargelegt. Haftung des Verfrachters also erstmal nein.

3. Kann bewiesen werden, wer Verursacher der einzelnen Schäden war?

4. Wurden Schäden leichtfertig verursacht? Bei zehn Tagen ungeschützter Lagerung spricht einiges dafür...

5. Kommt eine Mitschuld in Betracht? Hier ist zu berücksichtigen, dass darüber Kenntnis bestand, dass Teile des Transportgutes schon vor Übergabe an das Transportunternehmen beschädigt worden sind. Hier geht es um die Schadensminderungspflicht des Geschädigten. Was ist dazu veranlasst worden?

Das Gutachten wurde durch den Gutachter der Versicherung abgefasst, ist also einseitig zu Gunsten der Versicherung abgefasst und kann angezweifelt werden. Genauso wird die Versicherung ein Privatgutachten anzweifeln, dass Ihr in Auftrag gebt.

Dann geht es darum, den Sachverhalt so aufzubereiten, dass er einem Gericht vorgelegt werden kann.

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