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MWST bei Rücksendung eines Reparaturgerätes ins Drittland
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Remsen |
Geschrieben am 06 Juni 2017
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Dabei seit 06 Mai 2016 65 Beiträge
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Hallo,
unser Kunde hat uns ein Gerät zur kostenpflichtigen Reparatur aus der Türkei eingeschickt und wir möchten dieses Gerät nach der Reparatur wieder zurückschicken und zwar mit einer Proformarechnung über den aktuellen Zeitwert des Gerätes da den Zoll nur der Zeitwert interessiert. Eine separate Rechnung für die Reparatur schicke ich ihm anschließend per Mail.
Meine Frage lautet wie ich das mit der MWST mache? Sendungen in Drittländer sind nicht USt pflichtig, aber wie weise ich gegenüber dem Finanzamt nach das die Sendung nach der Reparatur versandt wurde? Oder ist das bei Reparaturen anders geregelt als bei regulären Kaufsendungen? Wie kriege ich den Link von unserer Proformarechnung (mit AV) zur Rechnung für die Reparatur?
Kd. verzichtet auf A.TR.
Vielen Dank für eure Hilfe!
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betterorange |
Geschrieben am 07 Juni 2017
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Hallo, Remsen,
die umsatzsteuerfreie Ausfuhr ist mit einer erledigten ABD plus ggf. einem Ausfuhrnachweis/FRachtbrief durch den Spediteur oder Kurierdienst ausreichend gegeben.
Bei einer Mitnahme im Fluggepäck kann der Reisende die Gestellung z.B. beim Ausfuhrschalter (vorher besser anmelden) am Abflugterminal vornehmen und Dir den Beleg zukommen lassen.
LG BO
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Remsen |
Geschrieben am 07 Juni 2017
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Dabei seit 06 Mai 2016 65 Beiträge
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Guten Morgen,
vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ich habe mich vlt. nicht verständlich genug ausgedrückt. Wenn ich das ABD erstelle, dann gebe ich den Zeitwert an welcher auch auf der Proformarechnung steht und als Code N325 für die Proformarechnung. Lt Zoll soll ich im ABD die Kosten für die Reparatur nicht angeben da dies den Zoll nicht interessiert.
Wenn irgendwann das Finanzamt fragt warum ich eine Rechnung für die Reparatur ohne MWST erstellt habe, wie kann ich nachweisen das ich die Rechnung zu Recht ohne MWST erstellt habe? Im AV habe ich keinen Link zur Rechnung über die Kosten der eigentlich Reparatur.
Danke!
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Arnd |
Geschrieben am 07 Juni 2017
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Dabei seit 22 Juni 2011 175 Beiträge
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Entscheidend ist doch, dass die Ware, die du USt-frei fakturierst, nachweislich ins Ausland gelangt ist.
Dass der Wert auf der Rechnung vom Wert im ABD abweicht, ist dafür nicht schädlich und hast du hier ja auch prima begründet.
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