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Unterschiedlicher Ursprung von gleichen Artikel in einem Lagerbehälter
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Wildgans |
Geschrieben am 22 Juni 2017
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Dabei seit 22 März 2016 53 Beiträge
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Hallo ihr lieben,
nehmen wir folgendes an:
Wir erhalten eine Lieferung 50 Stück Artikel ABC, bei Einlagerung bekommt die Lieferung eine Chargennummer 123 und es wird das Ursprungsland (Handelsursprung) DE eingegeben.
Alle 50 Stück werden in einem Behälter eingelagert.
NUN erhalten wir eine weitere Lieferung des gleichen Artikel, 50 Stück Artikel ABC, jedoch aus CN. Bei Einlagerung bekommt auch diese Lieferung eine Chargennummer 456 und es wird das Ursprungsland CN hinterlegt.
Das Lagersystem erkennt …. Ahhhh, für den Artikel gibt es bereits einen Behälter und lagert die neue Lieferung dort mit ein.
Meine Frage ist, wie verhält es sich jetzt mit dem Ursprung der Ware in diesem Behälter.
Jetzt verkaufen wir 5 Artikel ABC aus der Charge 123 und geben als Ursprungsland DE an und verkaufen 10 Artikel ABC aus der Charge 456 und geben den Ursprung CN an.
Systemseitig kann lückenlos nachverfolgt werden welcher Artikel aus welcher Charge mit welchem Ursprungsland an welchen Kunden verkauft wurde.
Lagertechnisch kann nachverfolgt werden welcher Artikel aus welchem Behälter verkauft wurde.
Meine Frage ist, ob es bei einer Zollprüfung ausreicht wenn systemseitig 100% nachvollziehbar ist zu welcher Charge der Artikel gehörte.
Jedoch kann rein körperlich nicht nachverfolgt werden aus welcher der beiden Lieferung die verkauften Artikel stammen, da beide Lieferungen im selben Behälter.
Ist irgendwie schwer diese Konstellation zu beschreiben.
Hoffe ich konnte das einigermaßen erklären.
Danke für eure Antworten.
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CARGOFORUM PARTNER
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quack |
Geschrieben am 22 Juni 2017
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Dabei seit 30 Juni 2016 64 Beiträge
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Wildgans wrote: |
Hallo ihr lieben,
.......
Das Lagersystem erkennt …. Ahhhh, für den Artikel gibt es bereits einen Behälter und lagert die neue Lieferung dort mit ein.
Meine Frage ist, wie verhält es sich jetzt mit dem Ursprung der Ware in diesem Behälter.
Jetzt verkaufen wir 5 Artikel ABC aus der Charge 123 und geben als Ursprungsland DE an und verkaufen 10 Artikel ABC aus der Charge 456 und geben den Ursprung CN an.
Systemseitig kann lückenlos nachverfolgt werden welcher Artikel aus welcher Charge mit welchem Ursprungsland an welchen Kunden verkauft wurde.
Lagertechnisch kann nachverfolgt werden welcher Artikel aus welchem Behälter verkauft wurde.
Meine Frage ist, ob es bei einer Zollprüfung ausreicht wenn systemseitig 100% nachvollziehbar ist zu welcher Charge der Artikel gehörte.
Jedoch kann rein körperlich nicht nachverfolgt werden aus welcher der beiden Lieferung die verkauften Artikel stammen, da beide Lieferungen im selben Behälter.
Ist irgendwie schwer diese Konstellation zu beschreiben.
Hoffe ich konnte das einigermaßen erklären.
Danke für eure Antworten. |
Du kannst dich aber nie sicher sein welche Artikel "gepickt" wurden, da alles im selben Behälter liegt. Da hilft nur eins:
ein, interne, Zusatz im Artikelnummer und verschiedene Plätze im Lager. Lager- und zolltechnisch sind es "verschiedene"
Ware.
quack
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eaglestef |
Geschrieben am 22 Juni 2017
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Dabei seit 15 September 2016 82 Beiträge
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Im Präferenzbereich kann man sich die buchmäßige Trennung beim HZA bewilligen lassen.
Beim Nichtpräferenziellen Ursprung schätze ich die Situation wie quack ein. Wenn Ihr das anstrebt, kann man in dem Zusammenhang beim HZA vorsichtig fragen, wie man das dann beim NPU egeln könnte. Hypotetisch versteht sich :)
Ist es nicht einfacher, einen zweiten Lagerplatz einzurichten oder das Produkt in einem Lagerplatz in 2 Kartons zu lagern?
Buchmäßige Trennung ist ja auch ein gewisser administrativer Aufwand.
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waldorf |
Geschrieben am 23 Juni 2017
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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eaglestef wrote: |
Im Präferenzbereich kann man sich die buchmäßige Trennung beim HZA bewilligen lassen.
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Stimmt, aber nur für Vormaterial, also die Schraube, die du zur Herstellung eines präferenzberechtigten Produkts benutzt. Wenn du die Schraube auch als Ersatzteil exportierst, geht es wieder nicht.
Die Ausgangsfrage ziehlt aber wohl auf den nicht-präf. Ursprung ab. Dort gibt es keine Vorschrift, die so etwas wie die buchm. Trennung erlauben würde. Ich frage mich aber, wie Unternehmen das umsetzen. Selbst große Standard-ERP-Systeme sind im Standard nicht in der Lage, gleiche Artikel/Materialien mit unterschiedlichem Ursprung abzubilden.
Nur wegen des nicht-präf. Ursprungs, dessen rechtl. Auswirkungen bei der Ausfuhr im Normalfall überschaubar bedeutend sind, eine sehr teure doppelte Lagerhaltung zu betrieben, erfreut sicher nicht die Logistikleitung und das Controlling.
Unser System kann die Trennung (weil das für unsere Produkte wichtig ist), deshalb würde mich interessieren, wie/ob andere das umsetzen.
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