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Ursprungszeugnis Türkei


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


PHLGOOD Geschrieben am 24 Oktober 2017



Dabei seit
08 Februar 2012
14 Beiträge
Schönen guten Morgen zusammen,

sicherlich sind Probleme bezüglich Exporten in die Türkei einigen bekannt.
In der Vergangenheit waren/sind AT.R`s ausreichend für Exporte in die Türkei gewesen, doch seit einigen Monaten wünscht unser Partner pro Sendung jeweils ein Ursprungszeugnis. Jedoch kann dies nirgends nachgewiesen warden und auch die IHK meldet weiterhin ein AT.R als ausreichend.

Nun drehen wir uns seit Monaten im Kreis. Wir möchten weiterhin mit AT.R versenden. Partner besteht auf ein Ursprungszeugnis. Für einen Monat konnten wir ein "blanko" UZ, ohne Charge oder LS-Nr. verwenden, doch auch dieses wurde vor einigen Tagen revidiert und ein sendungsspezifisches verlangt.

Gibt es einen expliziten Gesetzestext zu diesem Thema ? Oder sitzt am Ende der türkische Zoll am längeren Hebel weil es eben der Zoll ist ?

Viele Grüße

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 24 Oktober 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Ursprungszeugnisse können in jedem Drittland für den Import der Ware notwendig sein. Das ist dann abhängig von den Importvorschriften des jeweiligen Drittlandes.

Ein Ursprungszeugnis dient zum Nachweis des exakten handelspolitischen Ursprungs der Ware.

Das A.TR hingegen dient nicht als Ursprungsnachweis sondern vielmehr als Warenverkehrsbescheinigung für den zollfreien Handel zwischen der EU und der Türkei.

Erzi4 Geschrieben am 26 Oktober 2017



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Hallo zusammen,

die Türkei hat inzwischen sehr gut verstanden, dass sie durch die Zollunion mit der EU benachteiligt werden. Werden Waren z.B. aus Mexiko zuerst mit EUR.1 zollfrei in die EU eingeführt, können sie anschließend als Ware des zollrechtlich freien Verkehrs zollfrei mit A.TR in die Türkei importiert werden. Bei einer direkten Lieferung Mexiko-Türkei hätte die Türkei jedoch Zoll erheben können.

Dass man den Zoll verliert, haben die Türken 1995 (als die Zollunion in Kraft trat) auch schon gewusst, damals aber akzeptiert. Dieses ist aufgrund der aktuellen politischen Landschaft jedoch inzwischen nicht mehr so. Man traut sich jedoch noch nicht, die Zollunion zu kündigen. Statt dessen werden die Regeln "hinten herum" ausgehebelt. Über die Forderung nach einem UZ (ohne jegliche Rechtsgrundlage), will der Türke sehen, ob es sich um Waren drittländischen Ursprungs handelt. Ist das der Fall, so habe ich insbesondere bei Waren koreanischen Ursprungs gehört, dass die Türkei dann die A.TR nicht anerkennt und Zoll erhebt (natürlich ebenfalls ohne rechtliche Grundlage). Das ist im Moment die Politik...

Grüße
Erzi4

Chev Geschrieben am 26 Oktober 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Sehr interessanter Punkt, den ich auf jeden Fall weiter verfolgen werde. So weit - im Bezug zu aktuellen politischen Fragen - hatte ich das noch nicht betrachtet...

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