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Maximale Dauer Zollbeschau?


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Elias7 Geschrieben am 28 Oktober 2017



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28 Oktober 2017
2 Beiträge
Grüße!
Ich erwarte ein Paket aus den USA, das in großer Stückzahl (Crowdfunding) weltweit versendet wurde. Das entsprechende Containerschiff wird nun seit 7 Tagen am Hafen Hamburg vom Zoll beschaut.
Ein Mitarbeiter des Logistikbetriebs, der dann für das Versenden der einzelnen Pakete zuständig ist, schrieb mir, der Zoll hätte rechtlich bis zu 14 Tage Zeit für solch eine Beschau.

Ich finde im Internet leider nichts konkretes, daher hier nochmal gefragt: ist das so, darf der Zoll eine Fracht maximal 14 Tage zur Beschau zurückhalten?

Danke und Gruß

CARGOFORUM PARTNER

Carsten Geschrieben am 29 Oktober 2017



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801 Beiträge
Klingt spannend, ich scheitere aber bereits bei deinem ersten Satz...
"Ich erwarte ein Paket aus den USA, das in großer Stückzahl (Crowdfunding) weltweit versendet wurde"
Was soll das bedeuten? Du erwartest EIN Paket? In goßer Stückzahl? Aus USA? Weltweit versendet?
Für mich sind das zwei Widersprüche in einem Satz. Kannst Du das bitte kurz konkretisieren.

Elias7 Geschrieben am 29 Oktober 2017



Dabei seit
28 Oktober 2017
2 Beiträge
Containerschiff mit großer Menge gleicher Artikel, die mittels Crowdfunding produziert wurden. Das heißt es gibt mehrere tausend Käufer wie mich, die in Deutschland und angrenzendes Ausland auf diese Pakete warten.
Und eben dieses Containerschiff (oder besser: der Container mit den Paketen) wurde vom Zoll zur Beschauung einbehalten.

Ist eigentlich auch völlig egal, die eigentliche Frage war doch eindeutig: gibt es eine gesetzliche Frist, wie lange der Zoll eine Beschauung durchführen darf, oder kann er sich soviel Zeit dafür lassen, wie er will?

betterorange Geschrieben am 30 Oktober 2017



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02 April 2007
1271 Beiträge
"Ein Mitarbeiter des Logistikbetriebs, der dann für das Versenden der einzelnen Pakete zuständig ist, schrieb mir, der Zoll hätte rechtlich bis zu 14 Tage Zeit für solch eine Beschau."

Dann soll er auch die Rechtliche Grundlage mit entsprechendem Paragrafen etc. benennen.

waldorf Geschrieben am 30 Oktober 2017



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Mir ist keine gesetzliche Beschaufrist bekannt. Aber der Zoll in Hamburg ist momentan erheblich unterbesetzt. Eine Abfertigung ohne Beschau dauert mehrere Tage. Da wundert es mich nicht, wenn das mit Beschau 2 Wochen dauern kann. Hier ist dringender Handlungsbedarf geboten. Mehr Personal ist der falsche Ansatz.

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