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Importeur aus TH für CH | Rex Zollbegünstigung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Asyk Geschrieben am 08 November 2017



Dabei seit
08 November 2017
2 Beiträge
Guten Tag zusammen,

ich bin ziemlich neu hier und arbeite für ein kleines Importunternehmen, welches hauptsächlich Produkte aus dem asiatischen Raum in die EU importiert.

In den letzten Jahren haben wir auch Produkte aus Thailand nach DE importiert und diese dann via T1 in die Schweiz befördert. Es handelt sich um Präferenzbegünstigte Ware und das FORM A wurde durch den Shipper in Thailand direkt für die Schweiz aufgemacht. Zusammen mit unserer Verkaufsrechnung gaben wir die Dokumente an unseren Kunden in CH weiter und dieser konnte die Einfuhr abwickeln.

Nun ist unser Shipper in TH über REX registriert, erstellt somit kein FORM A - die Registrierungsnummer erscheint auf der Verkaufsrechnung an uns.

Jetzt stellt sich die Frage.... wir als Deutsches Unternehmen importieren Waren in die EU - die Ware bleibt unverzollt und soll weiterhin via T1 bis zur CH-Grenze transportiert werden.

Nur wie erfolgt die Abwicklung, damit die Ware auch in CH begünstigt bleibt ? Kann man bzw. darf man die REX Registrierung einfach in unsere Verkaufsrechnung übernehmen oder muss zwingend ein neues Dokument erstellt werden ?


Um einen Tipp wäre ich echt sehr hilfreich und bedanke mich im Voraus für hilfreiche Rückmeldung.

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 08 November 2017



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
UZK-Theorie: Für die Aufteilung von REX-Erklärungen zum Re-Export nach Norwegen oder die Schweiz sieht Art. 101 UZK-IA zwar eine Regelung vor. Der Wiederversender kann eine sog. "Ersatzerklärung zum Ursprung" ausstellen, die in Anh. 22-20 zum UZK-IA definiert ist.

UZK-Praxis: Das funktioniert aber lt. Zoll.de noch nicht:

Hinweis zum Weiterversand in die Schweiz oder nach Norwegen

Abweichend von obiger Darstellung ist der Weiterversand von Ursprungserzeugnissen in die Schweiz oder nach Norwegen mit einer Ersatzerklärung zum Ursprung derzeit noch nicht möglich, da es nach Mitteilung der Europäischen Kommission zu einer Verzögerung bei der Unterzeichnung der zugrundeliegenden Briefwechselabkommen kam.

Weitere Informationen finden Sie in der Fachmeldung vom 28.12.2016.


Mehr unter: www.zoll.de/DE/Fachthe...6bodyText4

Hast du mal gecheckt, ob bzw. welchen Zollvorteil die CH für deine Thailand-Ware gewährt ?

eaglestef Geschrieben am 08 November 2017



Dabei seit
15 September 2016
82 Beiträge
Zumindest ist es bei den Präferenzabkommen so, dass die Ursprungserklärung auch auf andere Handelspapiere angebracht werden kann. Gibt es einen Lieferschein von TH an CH? Dann könnte man den Satz darauf drucken?

Andere Frage, bei der ich mich Waldorf anschließen möchte. Wie hoch ist die Zollersparnis bzw. nutzt der Kunde das Form A überhaupt?

VG

waldorf Geschrieben am 08 November 2017



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
eaglestef wrote:
Zumindest ist es bei den Präferenzabkommen so, dass die Ursprungserklärung auch auf andere Handelspapiere angebracht werden kann. Gibt es einen Lieferschein von TH an CH? Dann könnte man den Satz darauf drucken?


Der Lieferant in TH kann eine separate, für die CH bestimmte REX-Erklärung auf einem anderen Dokument als der Rechnung an DE abgeben, wenn diese (Teil-)Sendung unverändert durchgeroutet wird. Die CH wendet das REX-System ebenfalls an und Thailand macht bereits mit:
www.ezv.admin.ch/ezv/d...nces-.html

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