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Ursprungszeugnisse und Zollager


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Fondoflogistics Geschrieben am 03 Januar 2018



Dabei seit
03 Januar 2018
2 Beiträge
Hallo zusammen,

Gibt es eine Möglichkeit, bei der im Zolllager dass Form A noch einmal "angepasst" werden kann ? Wenn z.B. ein Teil derWare welche im Zolllager liegt und ursprünglich für die Schweiz bestimmt war jetzt auf einmal doch in die USA muss ?

Produzent und Zolllager befinden sich in Vietnam, die Produzenzen haben jedoch nur eine Exportlizenz weswegen das Form A bereits bei Überführung der Ware in das Zolllager ausgestellt werden muss.

Wir würden gerne ein Zolllager betreiben, und aber unsere Flexibilität erhalten- bisher lagert die Ware in der Produktionsstätte , daher stellt ein flexibles Form A derzeit noch kein Problem dar.

Da ich nirgends Infos dazu finde wäre ich sehr dankbar wenn ich hier auf den ein oder anderen Experten stoße :)

Danke !

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waldorf Geschrieben am 03 Januar 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ganz klar ist mir deine Schilderung des Problems nicht. Ich versuch´s trotzdem mal.
Du brauchst die Mengen mit Form A für die Ware, die in der EU verbleibt bzw. weiter in die CH gehen soll (solange bis dort die angekündigte Abschaffung aller Zölle umgesetzt ist). Das kann entweder eine Form A für die Gesamtmenge sein (die du dann entsprechend aufteilen musst und Ersatzbescheinigungen in DE ausstellen lassen musst) oder separate Form A für die EU und die CH, wenn du die Mengen vorab schon kennst und du die CH-Ware per cross-docking durchschleusen kannst.

Wenn du Ware aus DE in ein anderes Drittland lieferst, für das man kein Form A braucht (z.B. USA), ist das eigentlich egal. Du musst die Mengen der Form A nicht ausnutzen. Nur umgekehrt funktioniert es nicht. Wenn du Ware, die eigentlich in die USA gehen soll, doch in die CH lieferst, hast du kein Form A und die Zollfreiheit ist futsch.

Die Ausstellung der Ersatzbescheinigungen ist lästig und zeitintensiv. Da musst du wie im Mittelalter zum Zollamt und die ursprüngliche Form A abschreiben lassen. Das wird übrigens auch nicht viel besser, wenn Vietnam in 2019 dem REX-System beitritt. Wenn du sehr schnell und häufig kleinere Mengen aus DE in die CH liefern musst, macht das deshalb wenig Sinn. Hast du überhaupt mal gecheckt, wie hoch die Zölle in der CH sind und ob sich deshalb der ganze Aufwand lohnt?

Warum willst du eigentlich hier über ein Zolllager gehen ? Unterliegt deine Ware trotz Form A noch reduzierten Zollsätzen?

Fondoflogistics Geschrieben am 04 Januar 2018



Dabei seit
03 Januar 2018
2 Beiträge
Hallo Waldorf,
danke für deine Antwort.

Die beiden Länder waren nur ein Beispiel ;)

Wir Produzieren unsere Ware in Vietnam und möchten dort auch gerne unser Zolllager errichten. Ein Zolllager muss es deswegen zwingend sein, da unsere Produzenten nicht den heimischen Markt beliefern dürfen, sondern ihre Ware nur Exportieren dürfen! Das umgehen wir durch das Zolllager ( verhält sich ja wie ein aufgeschobener Export).

Derzeit lagert die Drittlandsware ( also für USA, China, Australien uvm. ) einfach so lange beim Produzenten bis wir ihm den Auftrag geben die Ware in ein Drittland zu verschicken (dadurch vermeiden wir den Umweg über Deutschland).
Die Bestandsabfragen sind allerdings sehr ungenau, manchmal werden falsche Sachen geschickt etc. weswegen wir die Lagerhaltung in Professionelle Hände geben möchten.

Wir verschicken also nicht Ware von Deutschland aus , sondern ausschließlich Ware vietnamnesischen Ursprungs mit Form A von Vitenam in ein Drittland. .
Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist es also möglich Teilmengen des auf dem Form A abzutragen, aber nicht das Bestimmungsland zu ändern oder ? Heißt: Ist die Ware einmal im Zollager und das entsprechende Form A beinhaltet als Bestimmungsland USA kann ich mich nicht mehr umentscheiden und einen Teil dieser Ware direkt von Vietnam aus nach z.B. Australien schicken ohne dass meine Zollfreiheit / Reduktion verloren geht ?

Danke schon einmal und entschuldige den komplexen Sachverhalt.

waldorf Geschrieben am 04 Januar 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Verstehe ich das richtig, dass die Lieferanten die Form A bereits bei Lieferung in das Zolllager in VN ausstellen ?
Wenn das so ist, funktioniert deine Idee m.E. nicht, da im Form A ja auch Empfänger und Bestimmungsland angegeben sein muss. Du kannst ein Form A für Empfänger D in Deutschland nicht für einen Versand an Empfänger S in der Schweiz verwenden.

Du müsstest mal in Vietnam überprüfen, ob man das Form A erst bei Versand aus dem dortigen Zolllager erstellen kann bzw. bestehende Form A ändern darf.
Hier funktioniert die Ersatzausstellung so: bei der Erstellung eines Ersatz-UZ wird die benötigte Menge auf dem bereits vorliegenden Form A abgeschrieben und in DE vom Zoll ein neues Form A für die Weiterlieferung in die CH ausgestellt.

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