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Codelisten für Zolltarifnummer


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


MarkLeh Geschrieben am 09 Januar 2018



Dabei seit
09 Januar 2018
2 Beiträge
Hallo zusammen,

ich bin Quereinsteiger im Bereich Export, habe letztes Jahr im Oktober den Lehrgang Fachkraft Zoll und Außenwirtschaft erfolgreich Abgeschlossen. Aber das soll nicht zum Thema werden…
Ich stehe vor einem etwas „kleineren“ Problem, bzw. stehe etwas auf dem Schlauch.
Zum Problem; Wir sind Hersteller von Sicherheitsarmaturen und vieles mehr, wenn Ich die ein oder andere Zolltarifnummer im EZT eingebe, bekomme Ich für egal welches ISO Land kaum den Code 3LNA oder andere Nationale Codes genannt.

Auf der Zollseite kann man sich ja die Codes ohne Marktordnung (Codelisten) herunterladen, ich habe nur das Problem, ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie Ich die Zuordnung zu meiner Zolltarifnummer bekomme. Gilt die Liste für alle Zolltarifnummern?

Ich hätte ein Bsp. Code 3LNA ISO Land: IR
Beschreibung: Erklärung des Anmelders, dass die Güter nicht vom Waffenembargo nach…“ erfasst sind. Heißt für mich, wenn mein Artikel XYZ nicht davon betroffen ist, kann ich 3LNA eintragen.
Im EZT bekomme Ich leider immer nur die Y901 oder X002 niemals die 3LNA oder andere.

Könnte jemand etwas Hilfestellung leisten?
Liebe Grüße
Markus

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 09 Januar 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

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Im EZT bekomme Ich leider immer nur die Y901 oder X002 niemals die 3LNA oder andere.

Kann bedeuten, dass eure Zolltarifnummern tatsächlich keinen Hinweis auf die Ausfuhrliste enthalten. Die Hinweise sind ja an die Zolltarifnummer gekoppelt und sollen zunächst zum Ausdruck bringen, dass ein Listentreffer zumindest technisch gesehen wahrscheinlich ist. Das ist z. B. bei "Gummibärchen" nicht der Fall, weshalb der Hinweis auf die Ausfuhr- und Dual-Use-Listen sicherlich nicht auftauchen sollte. Im Endeffekt müsst ihr dennoch für jede Ausfuhrposition eine Listung ausschließen.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass der Hinweis auf "3LNA" übersehen wurde. Dieser ist, sofern vorhanden, weiter unten bei den "Ausfuhrhinweisen" (nicht oben bei "Ausfuhrmaßnahmen") in der Zeile "GPF - Genehmigungspflicht siehe Fußnoten bei der Ausfuhr" nach dem Klick in dieser Zeile auf "Fußnoten" ersichtlich.

Zitieren::

Ich hätte ein Bsp. Code 3LNA ISO Land: IR

Bei 3LNA existieren neben dem allgemeinen Qualifikator "81" (für alle sonstigen Länder) auch noch einige länderspezifische
Qualifikatoren für die Waffenembargoländer nach §74 AWV. Darunter fällt auch der Iran, weshalb hier "IR" an Stelle von "81" erfasst werden muss.

Besten Gruß

MarkLeh Geschrieben am 09 Januar 2018



Dabei seit
09 Januar 2018
2 Beiträge
Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich dachte auch zunächst das Ich die 3LNA übersehen habe aber Sie ist Tatsächlich nicht aufgeführt.
Vielen Dank für den Tipp es über "Ausfuhrhinweise GPF" zu versuchen, unter der Zolltarifnummer 8481 4090 kommt unter "Nationale Fußnoten"
Fußnotenart/-Nr. D04 905
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 329/2007 (Nordkorea-VO) in der geltenden Fassung ist die Ausfuhr verboten, wenn die angemeldeten Waren in "DU"-Fußnoten, die mit der Maßnahme verbunden sind, beschrieben sind. Die Liste der Güter mit doppelten Verwendungszweck ist unter nachfolgenden Pfad einsehbar:
EZT-online>Texte>AWR>>Dual-Use-VO Anhang I (A0201(17)).
Das verstehe Ich alles soweit, trotzdem ist es in meinen Augen über die Seite EZT nicht erkennbar ob oder nicht 3LNA.
Ich habe Dual-Use-VO Anhang I (A0201(17)) durch gelesen, unsere Ware treffen nicht zu, wenn Ich das jetzt richtig verstehe, könnte Ich jetzt die 3LNA eintragen?!

Bei einer anderen Zolltarifnummer 90321020 die wir im Unternehmen vergeben steht Deutlich: Fußnotenart/-Nr.D04 405 Die Ausfuhr ist genehmigungspflichtig, wenn die Güter unter Teil I Abschnitt A Nr. 0020a der Ausfuhrliste fallen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 AWV - VSF A 0151); Codierungen: 3LLB bzw. 3LLC bzw. 3LNA.

Das ist "Aussagekräftig" und weiß was man einzutragen hat, wenn man genügend Recharchiert/Augeschlossen hat.

Falls ich verkehrt liege, kann man mich Kritisieren, ich möchte einfach "Lernen und Verstehen".
Liebe Grüße
Markus

Chev Geschrieben am 09 Januar 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 329/2007 (Nordkorea-VO) in der geltenden Fassung ist die Ausfuhr verboten, wenn die angemeldeten Waren in "DU"-Fußnoten, die mit der Maßnahme verbunden sind, beschrieben sind. Die Liste der Güter mit doppelten Verwendungszweck ist unter nachfolgenden Pfad einsehbar:
EZT-online>Texte>AWR>>Dual-Use-VO Anhang I (A0201(17)).

Gute Frage. Ich erkläre es mir so:
Zum Zeitpunkt dieser Verordnung (2007) waren die heutigen EU-Dual-Use-Auflistungen noch ein Teil der dt. Ausfuhrliste im Abschnitt C. Dieser existiert nicht mehr und ist fast vollständig in die EU-Dual-Use-(VO)/-Liste übergegangen. Ein kleiner Teil ist übrig geblieben im heutigen Abschnitt B. Abschnitt A betrifft Rüstungsmaterial (Codierung "3LNA" usw.)
Da es früher somit nationales Thema/Recht war, erscheint der Hinweis noch unter "National". Da bei dieser Zolltarifnummer eine Listung für wahrscheinlich erachtet wurde, kam/kommt der Hinweis auf das Verbot für Nordkorea.

Eigentlich ist der Hinweis im EZT bereits über die Ausfuhrmaßnahmen (EU-Dual-Use-VO) abgedeckt und es wurden längst neue VO's (Embargos/Maßnahmen) gegen Nordkorea beschlossen. Die Aussage trifft im Prinzip aber heute noch zu, da Dual-Use-Güter in einem Embargoland wie Nordkorea sicherlich nach den heutigen VO auf ein Ausfuhrverbot hinauslaufen werden.

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