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EUR.1 Erstellung
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Biene0275 |
Geschrieben am 13 Februar 2018
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Dabei seit 13 Februar 2018 2 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich brauch mal eure Hilfe. Ich habe für einen Kunden eine EUR 1 erstellt. Hier war es so dass der Kunde ( dieser ist in Mexiko) die Ware direkt an seinen Zollagenten liefern liefer. In der Ausfuhranmeldung steht auch der Zollagent als Empfänger. Bei der EUR 1 hatte ich zu erst die Adresse des Kundens im Empfängerfeld eingetragen. Unser Zollamt sagte der Empfänger der EUR 1 muss identisch mit der Ausfuhranmeldung sein. Also habe ich die EUR 1 geändert und die Adresse des Zollagenten eingetragen. Nun sagt mein Kunde er kann die Ware nicht verzollen weil er in der EUR1 seine Adresse benötigt und nicht die des Agenten. Unser Zoll sagt nein - Änderung nicht möglich so wie es ausgestellt wäre ist es richtig. Was kann man tun. Steht es irgendwo geschrieben dass das Empfängerfeld identisch mit dem Empfänger der Ausfuhranmeldung sein muss? Leider ist es lt den Kunden auch nicht möglich für mexiko dass Empfängerfeld leer zu lassen.
Danke
Gruß Biene
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CARGOFORUM PARTNER
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HunkyDory |
Geschrieben am 14 Februar 2018
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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Wieso habt ihr den Zollagent als Empfänger in der Ausfuhranmeldung angegeben?
Im Merkblatt zu Zollanmeldungen steht: "Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift des letzten dem Anmelder bekannten Empfängers im Bestimmungsland, dem die Waren auszuliefern sind."
Alte Ausfuhranmeldung stornieren und eine neue Ausfuhranmeldung mit Kunden als Empfänger beantragen.
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waldorf |
Geschrieben am 14 Februar 2018
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Das sehe ich auch so. Die Rechnung ist doch wahrscheinlich auch an den Kunden, nicht an dessen Zollagenten ausgestellt?
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Biene0275 |
Geschrieben am 14 Februar 2018
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Dabei seit 13 Februar 2018 2 Beiträge
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Naja dass Problem hier ist dass wir die Ware physisch an den Zollagenten geliefert haben. Deshalb war dieser in der Ausfuhranmeldung anzugeben.Die Ware steht mittlerweile schon 2 Wochen in Mexiko und der Ausgangsvermerk ist auch schon erteilt.
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Chev |
Geschrieben am 14 Februar 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
...und der Ausgangsvermerk ist auch schon erteilt.
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Sieht für meine Begriffe relativ festgefahren aus die Sache - der AGV hat den finalen Deckel drauf gesetzt.
Zitieren:: |
Leider ist es lt den Kunden auch nicht möglich für mexiko dass Empfängerfeld leer zu lassen
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Das hätte ich noch als letzte Möglichkeit gesehen. Aber mehr fällt mir leider aktuell auch nicht ein.
Ich denke, die Ware muss in diesem Fall ohne Präferenz in MX importiert werden.
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Chev |
Geschrieben am 10 März 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hallo nochmal,
ich bin auf die sogenannten "Empfehlungen der Europäischen Kommission für die Ausstellung von Präferenznachweisen im Warenverkehr zwischen der EU und Mexiko" gestoßen.
Darin wird empfohlen, die Felder 3 , 6 und 10 nicht auszufüllen. Das Feld 3 des Empfängers sollte somit frei bleiben.
Weiterhin wird in den Empfehlungen erwähnt, dass laut dem Anhang III des Abkommens EG—Mexiko (=Ursprungsprotokoll) bzw. laut den offiziellen Erläuterungen dazu (den Artikel 17 betreffend) eine Bescheinigung aus formalen Gründen nicht abgelehnt werden darf, wenn diese drei Felder nicht ausgefüllt sind.
Die mexikanischen Behörden können eine EUR.1 nur dann ablehnen, wenn diese drei Felder - insofern sie denn ausgefüllt wurden - unvollständige oder unrichtige Angaben enthalten.
Bin ich per Zufall drauf gestoßen - vielleicht hilft es ja in irgend einer Form noch.
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HunkyDory |
Geschrieben am 12 März 2018
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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eaglestef |
Geschrieben am 12 März 2018
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Dabei seit 15 September 2016 82 Beiträge
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Danke für den Hinweis und den Link. Ich habe allerdings eine „doofe“ Frage. In dem Merkblatt werden die Erläuterungen zu Artikel 17 genannt. Das es Erläuterungen gibt, habe ich noch nie gehört. Es gibt das Abkommen mit den Artikel, es gibt Bemerkungen zur Verarbeitungsliste, aber wo finde ich diese Erläuterungen? Ich habe gerade nochmal auf WUP geschaut und konnte nichts finden.
Hat sie jemand von Euch gefunden und kann mir weiterhelfen?
Vg
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HunkyDory |
Geschrieben am 13 März 2018
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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