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BL Prüfung bei FOB
Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?
hinkel11 |
Geschrieben am 24 Februar 2018
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Dabei seit 11 September 2010 6 Beiträge
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Hallo zusammen,
wer genau ist für die BL Konformität bei FOB Lieferungen verantwortlich?
Darf der FOB Spediteur des Importeurs vom Exporteur verlangen, dass dieser den Inhalt des BL Drafts überprüft und freigibt? Nach meinem Verständnis ist dies nicht rechtens und liegt komplett im Verantwortungsbereich des FOB Spediteurs bzw. Importeurs, denn der Exporteuer muss lediglich die Daten beibringen die für die BL Erstellung erforderlich sind und darf reinrechtlich gesehen nicht dazu aufgefordert werden das BL zu überprüfen geschweige denn freizugeben. Andernfalls würde dies ja bedeuten, dass der Exporteur sich verantworten muss wenn der FOB Spediteur des Importeurs sich versehentlich vertippt bei der BL Erstellung.
Ist dieser Punkt rechtlich irgendwo definiert?
Danke.
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cobra9.0 |
Geschrieben am 26 Februar 2018
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Dabei seit 19 März 2012 266 Beiträge
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Nur damit wir beide das gleiche Grundverständnis haben: Bei einer FOB-Lieferung und einem geteilten Speditionsauftrag, wird der FOB-Spediteur im Auftrage des Exporteurs und der Verschiffungsspediteur für den Importeur tätig. Sofern es nicht irgendwelche Zahlungsvereinbarungen (L/C, CAD o.ä.) getroffen wurden, benötigt der Exporteur das B/L nicht. Also, warum sollte der Verschiffungsspediteur dem Exporteur das B/L zur "Freigabe" übermitteln?
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McElrond |
Geschrieben am 26 Februar 2018
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Dabei seit 20 Februar 2018 73 Beiträge
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Moin,
das BL stellt den Anspruch auf die verkaufte Ware dar, insofern hat der Exporteur Interesse daran, dass das BL korrekt auf den Käufer seiner Ware ausgestellt wird.
Meiner Meinung nach muss der Exporteur prüfen, ob die Sendungsdaten (Anzahl Packstücke, Gewicht, Volumen, Warenbeschreibung) korrekt sind, da er diese kennt. Ebenfalls sollte er die Adressen (Shipper, Consignee, Notify) überprüfen. Die BL Instruktionen (was soll wo stehen) kommen vom Exporteur. Der Importeur sollte dies allerdings in jedem Fall ebenfalls prüfen.
@ Hinkel11, um welchen "Inhalt des BL" geht es denn genau?
LG
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Chev |
Geschrieben am 26 Februar 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Meiner Meinung nach existieren hinsichtlich der Prüfungs- und auch der Kostentragungspflicht des B/L's bei FOB/FCA keine konkreten Vorschriften. Die Faktoren sind vielfältig:
z. B.:
- evtl. Vorgaben der beiden Parteien (Verkäufer/Kunde)
- Konnossement oder Express-B/L (ein Konnossement unterliegt meiner Meinung nach einer stärkeren Prüfungspflicht)
- Handlungsweisen der Spediteure
Ich habe es auch schon bei EXW erlebt, dass mir als Exporteur ein Express-B/L zur Prüfung per E-Mail vorgelegt wurde.
Es handelte sich weder um ein L/C noch um ein CAD und ich habe den Spediteur auch nicht angewiesen, mir ein B/L zur Vorabprüfung oder auch nur zur Information vorzulegen. Dennoch hat er es getan (weil er es wahrscheinlich immer so tut).
Greetz
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