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Rücksendung von Ware in Drittland im Austausch gegen Neuware
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Tweety1977 |
Geschrieben am 26 Februar 2018
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Dabei seit 28 Dezember 2017 14 Beiträge
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Hallo liebe Leute,
ich habe mal wieder ein kleines "Norwegen/Drittland Problem".
Ein Lieferant aus Norwegen hat uns leider defekte Ware geschickt. Diese können wir mit einer RMA Nr. retournieren und er schickt uns neue Ware zu.
Ich würde jetzt über den Originalwert eine Proformarechnung ausstellen und da drauf schreiben dass der Wert nur für Zollzwecke ist. Der Wert übersteigt aber die 1.000,00€. Müsste ich dann auch eine Ausfuhrerklärung machen? Oder ist das bei Proformarechnungen nie notwendig egal wie hoch der Warenwert ist?
Und wie läuft das bei der Einfuhr des Austauschteils?
Danke im Voraus für Eure Angworten.
Viele Grüße
Tweety
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betterorange |
Geschrieben am 27 Februar 2018
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Tommy, für die Ausfuhr eine Ausfuhrerklärung.
Für die Einfuhr eine Einfuhrerklärung.
Da eh nur UST anfallen und Ihr Vorsteuerabzugsberechtigt seid, ist das keine Problem.
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waldorf |
Geschrieben am 27 Februar 2018
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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betterorange wrote: |
Da eh nur UST anfallen und Ihr Vorsteuerabzugsberechtigt seid, ist das keine Problem. |
Betterorange: nicht alle Waren, die aus Norwegen eingeführt werden, sind präferenzberechtigt und damit zollfrei. Wenn das in diesem Fall zutrifft, hast du recht. Wenn das nicht so sein sollte, muss man sich überlegen, ob die Zölle so hoch sind, dass sich zusätzlicher Aufwand für ein Erstattungsverfahren lohnt.
Tweety: auch bei Proformawerten über 1000 EUR ist eine Ausfuhranmeldung notwendig.
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