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Ursprungserklärung auf der Rechnung
Ronaldinho1980 |
#1 Link |

Offline Dabei seit: Mar 01, 2018 Beiträge: 7
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Verfasst am: 01 Mar 2018 - 08:52
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Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage bzgl. einer Ursprungserklärung auf der Rechnung.
Wir erhielten gestern eine Rechnung eines Lieferanten mit folgendem Text auf der Rechnung:"Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte EU-Ursprungswaren sind".
Die Rechnung ist nicht unterschrieben.
Verstehe ich es richtig, dass man entweder:
a) Als EA nicht unterschreiben muss, dann aber seine Bewilligungsnummer angeben muss
oder
b) Als Nicht-EA die Ursperungserklärung zu unterzeichnen hat.
Ich bedanke mich viemals und wünsche noch einen schönen Tag.
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waldorf |
#2 Link |

Offline Dabei seit: Jul 23, 2007 Beiträge: 1294
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Verfasst am: 01 Mar 2018 - 10:08
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Das sagt zoll.de dazu - ist ziemlich eindeutig:
"Die Ursprungserklärung muss grundsätzlich handschriftlich unterschrieben werden. Ein ermächtigter Ausführer kann im Rahmen seiner Bewilligung von der Pflicht zur Unterschriftsleistung befreit werden. Im Warenverkehr mit Kanada (CETA) ist grundsätzlich keine Unterschriftsleistung erforderlich."
www.zoll.de/DE/Fachthe..._node.html
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DidiH |
#3 Link |

Offline Dabei seit: Aug 02, 2016 Beiträge: 13 Ort: Dingolfing
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Verfasst am: 01 Mar 2018 - 20:44
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Hallo,
unser Zollamt würde diese Ursprungserklärung so wie Du geschildert hast nicht anerkennen.
Wie Du richtig angedeutet hast, ist keine Bewilligungs-Nummer angegeben somit kein Ermächtigten Ausführer, und somit auch kein genehmigter Unterschriftsverzicht möglich.
Wenn die Zollabgaben entsprechend hoch sind, ist der Lieferant Eurerseits aufzufordern, nochmal die gleiche Rechnung mit Originalunterschrift an Euch zu senden - dann paßts.
Gruß
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