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Verarbeitung von Waren aus Pakistan


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Zolldame Geschrieben am 14 März 2018



Dabei seit
28 Februar 2018
11 Beiträge
Hallo,

ich habe eine Frage zu einem mir noch ziemlich neuen Thema.

Und zwar handelt es sich um folgenden Sachverhalt:
Wir als deutsches Unternehmen kaufen Rohgewebe bei einem weitern deutschen Unternehmen zu.
Dieser stellt uns für diese Waren eine LLE ohne Präferenzursprung aus und gibt an, dass es sich um Ursprungszeugnisse aus Pakistan handelt.
Der Lieferant aus Pakistan, welcher die Rohwaren an unseren Lieferanten in DE liefert, müsste ja eigentlich für seine Waren einen Präfernzerklärung auf der Rechnung abgeben können, wenn er als REX registriert ist.

Die Rohgewebe werden bei uns in der EU veredelt und zu Fertigteilen konfektioniert.

Ich frage mich nun, ob man hier eine Präferenzbegüstigung fortführen kann, um am Ende präferenzbegünstigte Ursprungswaren zu erhalten.
Die Verarbeitung von Rohgewebe mit Drittlandsursprung reicht dafür leider nicht aus.

Ich hoffe ich konnte einigermaßen verständlich ausdrücken worum es mir geht und hoffe, dass jemand mir weiterhelfen kann. :)

Vielen Dank im Voraus!

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Chev Geschrieben am 14 März 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Bin zwar kein Experte für Textilien.

Aber ich denke, dass hier zwei Sachverhalte vermischt werden. Die Gewährung von Zollpräferenzen ist mit Pakistan nur einseitig - sprich: es werden lediglich beim Import in die EU Zollpräferenzen gewährt, welche aber beim Export aus der EU nicht weitergegeben werden können.

Somit kann meiner Meinung nach eine in PK hergestellte Ware nahezu unmöglich präferenziellen EU-Status bekommen, es sei denn - sie wurde innerhalb der EU ausreichend (über eine Minimalbehandlung hinausgehend) be-/verarbeitet, sodass die jew. Listenbedingung geprüft werden dürfte und euch vom Vorlieferanten eine LE/LLE ausgestellt werden könnte, insofern die Listenbedingung erfüllt wäre.

waldorf Geschrieben am 14 März 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
U.U. kann man aus dem Rohgewebe ggf. Präferenzware machen. Es kommt darauf an, was mit dem Rohgewebe passiert. Die Standardregel für BW-Gewebe "Herstellen aus Fasern" erfüllst du nicht, aber ggf. die Alternativregel: Bedrucken + 2 Vor- oder Nachbearbeiten + 47,5 % - Regel. Dafür kannst du jegliche Drittlandsware einsetzen. Du musst die REX-Präferenz nicht "fortführen", einen Nachweis für den Ursprung des Rohgewebes brauchst du dann m.E. nicht.
Im Zweifelsfall: kompetenten Rat suchen - unbedingt mit Textilerfahrung. Die Ursprungsregeln sind halt schon spezieller als banale Wertsteigerung oder Positionswechsel.

Zolldame Geschrieben am 14 März 2018



Dabei seit
28 Februar 2018
11 Beiträge
Vielen Dank für eure schnellen Antworten!
Bei einem Seminar wurde letztens erwähnt, dass man, wenn man selbst als REX registriert ist, wohl Waren aus Pakistan präferenzbegünstigt weiterversenden kann.
Das hat mich wohl etwas irritiert.
Also bleiben wir einfach bei unserem Drittlandsgewebe. Ist wahrscheinlich sowieso einfacher :)

waldorf Geschrieben am 14 März 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Der Weiterversand von APS-Ware war und ist mit und ohne REX unter gewissen Voraussetzungen möglich, wenn man die Ware unverändert nach CH, NO, TR liefert. Wenn ich 1000 APS - Teile mit Form A oder REX-Erklärung bekomme, kann ich 100 davon nach NO weiterliefern. Dazu muss ich eine entsprechende Ersatzbescheinigung (mit Zollbeteiligung - also umständlich) ausstellen.

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