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Warenbeschreibung im Versandverfahren T1


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Christian4500 Geschrieben am 10 Januar 2007



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Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, wie genau die Warenbeschreibung im Versandverfahren T1 sein muss?
Wann genau darf man "Consolidation" verwenden?
Danke im voraus,

Gruss, Christian

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juergen2 Geschrieben am 11 Januar 2007



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Guten Morgen,

der Zoll möchte wissen welche Ware unter einem Versandverfahren befördert wird. Insofern will er idealerweise die Bezeichung der Ware nach der statistischen Warennummer UND die handelsübliche Bezeichung wissen.

Also zB "Gummiwaren aus elastischen Polymeren, andere, andere, andere zu 10 Stück pro Verpackungseinheit", Handelsbezeichnung "Kondome XXL" :lol:
Meist wird aber nur der Handelsname und die Verpackung genannt.

"Consolidation" oder "Sammelgut" beschreibt ja nicht die einzelne Ware, deswegen darf man das nur reinschreiben wenn es eine Ladeliste/Manifest dazu gibt, auf der dann die einzelnen Positionen wieder genau beschrieben werden, mit statistischer Warennummer usw.

Gruss

Juergen2

Zeemo Geschrieben am 19 Januar 2007



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Zuletzt bearbeitet von Zeemo am 27 Apr 2008 - 07:52, insgesamt einmal bearbeitet

Christian4500 Geschrieben am 25 Januar 2007



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Also prinzipiell gibt es bei uns zu jedem T1-Versand ein Flugmanifest als Ladeliste, was den ganzen Vorgang eigentlich als "Luftfrachtersatzverkehr" definiert. Trotzdem steht auf dem Manifest natürlich nur der allgemeine Begriff, der auch im AWB verwendet wird, also meistens "Consolidation". :?

Nun gehen selbst beim Zoll die Meinungen auseinander, ob man das nun nehmen darf, weil RFS, oder ob Versandverfahren an Binnenzollstellen (also Nicht-Flughafen-Zollstellen) immer so genau aufgemacht sein müssen, dass "anhand der Warenbeschreibung jederzeit eine einwandfreie Eintarifierung in den elektronischen Zolltarif möglich sein muss" (Zitat Zoll). :roll:

Das ganze wird aber erst dann richtig dramatisch, wenn der Zoll argumentiert, dass durch das nicht ausreichende deklarieren der Fracht der Tatbestand einer Aliudware erfüllt sei und damit eine Zollschuldentstehung nach Art. 203 ZK wegen Entziehen aus der Überwachung. 8O 8O

Hat damit jemand Erfahrung?

Gruss,
Christian

Zeemo Geschrieben am 25 Januar 2007



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Zuletzt bearbeitet von Zeemo am 27 Apr 2008 - 07:54, insgesamt einmal bearbeitet

Christian4500 Geschrieben am 25 Januar 2007



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Zeemo wrote:
Eben, und da hängen dann natürlich OWigs ohne Ende dran, bis hin zu Strafverfahren und/oder Entzug von Bewilligungen...

Aber die Tarifierung aufgrund des T-Papiers muss nicht möglich sein, sonst müsstest Du ja komplette Manifeste erstellen und vorher alle Kunden anrufen wegen der genauen Beschreibung.... der Wahnsinn!! Es geht halt nur um die Sicherung der Nämlichkeit (s. Absatz mit der Aliudware), und mit Plombe ist das immer noch am einfachsten! Wenn Du also einen ganzen Truck voll mit Sammelgut hast, wie ich Deinen Ausführungen entnehme, verplombst Du einfach den Truck selbst (der muss natürlich dafür geeignet sein, also keine Plane!!), so machen wir's täglich hundertfach in ganz Europa.

Nämlichkeitssicherung ist kein Problem, wir fahren (fast) alles unter Raumverschluss mit Tyden-Seal. :lol:
Wenn Du mir jetzt noch sagen kannst, wo das ganz genau definiert ist und auch noch einen Präzedenzfall für mich hast bekommst du nen riesengrossen Fresskorb (auf Firmenkosten versteht sich 8) ).

Cheers,
Christian

Zeemo Geschrieben am 26 Januar 2007



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Zuletzt bearbeitet von Zeemo am 27 Apr 2008 - 07:56, insgesamt einmal bearbeitet

Christian4500 Geschrieben am 26 Januar 2007



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6 Beiträge
Zeemo wrote:
So, ich esse sehr gerne Edelbitterschokolade, Paprika-Chips und Currywurst: ZK-DVO 357

:-)))

P.S.: eur-lex.europa.eu/LexU...54:DE:HTML *fg*


ZK-DVO 357 ?
Eingangsbescheinigungen?
Machen wir auch, aber wie steht das mit den Warenbeschreibungen in Verbindung?

Cheers,
Christian


ps: das wäre auch sonst zu leicht verdientes Futter, oder?

Zeemo Geschrieben am 27 Januar 2007



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