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Gestellung - Nichteinhaltung der Frist
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
sternschnuppe289 |
Geschrieben am 30 Januar 2007
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Dabei seit 30 Januar 2007 9 Beiträge
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In dem Unternehmen, in dem ich arbeite, kommt es immer einmal wieder vor, dass Waren morgens angemeldet und bereits nachmittags versandt werden. Da wir Formular 0765 "Gestellung einer Ausfuhrsendung außerhalb des Amtsplatzes" mitgeben, dürfte die Ware allerdings erst am nächsten Tag, nach Ablauf der Gestellungsfrist versandt werden.
Da ich die Exportpapiere selber unterschreibe stellt sich mir jetzt die Frage, was passiert, wenn der Zoll doch einmal wider Erwarten vor der Tür steht und die Ware bereits weg ist.
Kennt jemand einen solchen Fall? Welche Strafen erwarten einen in solch einem Fall?
Bin sehr verunsichert, da diese "spontanen" Versendungen in unserer Firma gefordert werden und ich mich nicht dagegen wehren kann (auch mit Abmahnungen und Kündigungen ist man in diesem Unternehmen sehr schnell...)
Danke für Eure Antworten!
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CARGOFORUM PARTNER
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Starcraft_Voyager |
Geschrieben am 31 Januar 2007
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Dabei seit 21 Februar 2006 85 Beiträge
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...du solltest die versendung in jedem Fall immer mit zustimmung des zollamts veranlassen. vordruck 0765 und alles andere relevante durchfaxen. kurz warten und gleich darauf anrufen. Mitteilung an Sachbearbeiter was ansteht und OK abholen bzw abklären beschau ja nein / gestellung ja nein. kurze gesprächsnotiz ablage und gut.
ein offener und ehrlicher umgang mit den Zöllnern hat sich noch immer bewährt.
solltest du diese möglichkeit nicht nutzen können, und du fliegst auf, riskiertst du das dass zollamt euch (die Firma) sanktioniert. (alles muss vorgefahren werden, entzug von bewilligungen etc. )
dann muss darüber nachgedacht werden eine evtl. bestehende bewilligung entsprechend den Tatsachen zu erweitern / zu ergänzen.
strafen die auh zivilrechtlich für dich relevant sein könnten gibt es.
beim ersten mal personalausweiss mitnehmen und zum zollamt. evtl. bist du mit 35,00 euro dabei, und bekommst eine "aktennotiz" (und deine firma). damit seid Ihr dann unangenehm aufgefallen und es sollte dabei bleiben. (!)...
wie gesagt: offenen umgang mit dem zollamt pflegen und ggfls. Bewilligung beantragen oder entsprechend ergänzen.
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adam |
Geschrieben am 09 März 2007
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Dabei seit 31 Januar 2007 25 Beiträge
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Hi,
ich würde an deiner Stelle einen Antrag bei zuständigen HZA stellen
für den Zugelassener Ausführer [ZA]
Antrag:
www.zoll.de/e0_downloa...uehrer.pdf
Damit kannst du beim HZA beantragen, daß Waren ohne Gestellung bei Zollamt mit einer Vorabgestempelten Ausfuhranmeldung (AE) ausgeführt werden können. D.h. wenn du diese Bewilligung hast, gehst du zu deinem Zollamt mit "fast" blanko Ausfuhranmeldungen (Nur der Absender und die Bewilligungsnummer ist eingetragen). Ich lasse mir immer ca. 10 vorabstempeln. Diese werden vorab mit einem Stempel vom Zollamt versehen. Dann kannst du diese gestempelten AEs benutzen, und die fehlenden Angaben nachträglich ergänzen. Die gelbe AE bekommt der Fahrer, die beiden anderen Kopien (Rot, Grün) müssen innerhalb von einer bestimmten Frist zurück zum Zollamt. So kann die Ware sofort raus.
Zum Thema Bewilligung:
Du mußt eine Liste mit dem Antrag einreichen, mit allen Zollnummern [Feld 13], die in Frage kommen, für die diese Bewilligung gelten soll. Zusätzlich mußt du eine Liste einreichen, mit allen Ländern [Feld 12] für die diese Bewilligung gelten soll. Und dann noch ein Auszug aus dem Handelsregister.
Hört sich ersteinmal nach viel Arbeit an, lohnt sich aber! Wenn du dann alles zusammen hast, würde ich das alles einfachmal einschicken, und warten bis du eine Antwort hast, und ob dir alles Bewilligt wird. Wenn "Ja", bekommt man dann diese ZA-Nr. (Zugelassener Ausführer). Und schon kann es losgehen!
Ich würde aber vorab alles erstmal mit eurem HZA klären, die Helfen eigentlich immer gerne! Wenn du sonst noch Fragen hast, einfach hier melden!
Sowas macht sich auch gut bei der Geschäftsleitung!!!
Gruß,
Adam
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sternschnuppe289 |
Geschrieben am 13 April 2007
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Dabei seit 30 Januar 2007 9 Beiträge
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adam wrote: |
Hi,
ich würde an deiner Stelle einen Antrag bei zuständigen HZA stellen
für den Zugelassener Ausführer [ZA]
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Diese Bewilligung haben wir bereits, allerdings ist sie für bestimmtet Länder nicht gültig - wie z.B. für den Iran, in den wir häufig versenden. Und gerade bei Versendungen in solche Länder könnte ich mir vorstellen, dass der Zoll doch schon ab und zu genauer hinschaut.
Ich denke, ich werde mich in diesen Fällen - wie von Starcraft_Voyager vorgeschlagen, direkt an den Zoll wenden, mit allem Zipp und Zapp. Dann hab ich auch etwas in der Hand, das ich der Geschäftsleitung vorlegen kann. Sollte die die Umgehung des Zolls dann immer noch wollen, soll sie die Papiere doch selber unterschreiben.
Vielen Dank für Eure Antworten, ich werde mir jetzt einen Schlachtplan zurechtlegen, dann sollte alles gutgehen.
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RD |
Geschrieben am 16 April 2007
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Dabei seit 15 April 2005 402 Beiträge
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hallo sternschnuppe289,
sehe ich auch so. offen und ehrlich mit dem zollamt reden. denn wenn du die zöllner einmal gegen dich hast, weil du etwas "schwarz" versendest.... prost mahlzeit!
andere frage: kannst du die spontanen versände nicht abstellen bzw. anders koordinieren? ich denke mit einer vernünftigen begründung (wie von starcraft voyager - zolltechn. sanktionen) sollte es kein problem sein.
gruß, RD
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