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ZWB / AEO - Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter - Die Fakten
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?Gehe zu Seite 1, 2 Weiter
MagNet-99 |
Geschrieben am 01 Februar 2007
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo Zusammen,
in diesem Thread werde ich versuchen die maßgeblichen Gesetzestexte zu sammeln sowie Fakten darzustellen, keine Meinungen. Sofern Meinungen erscheinen, handelt es sich nicht um meine Meinung sondern die Meinungen der Fachpresse und Experten. Eure Meinungen bitte weiter unten im ZWB-Thread. Die genannten Texte könnt Ihr Euch bei z.B. www.zoll.de oder europa.eu downloaden. Wer es auf 'englisch' mag, der wird hier fündig: www.wcoomd.org
Die Grundlage für den 'Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten' ZWB (auf englisch AEO = Authorized Economic Operator) finden sich in den folgenden EU-Zollgesetzen:
Zollkodex
Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften
Diese Verordnung enthält die Durchführungsvorschriften zum Zollkodex der Gemeinschaften . Sämtliche Durchführungsvorschriften des europäischen Zollrechts wurden hier in einem Dokument zusammengefasst.
Durchführungsverordnung (DVO) zur Verordnung (VO)
Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften
Der AEO-Status und die AEO-Kriterien wurden mit der Verordnung 648/2005 unter Hinzufügung des neuen Artikels 5a zum Zollkodex der Gemeinschaft eingeführt.
VERORDNUNG (EG) Nr. 648/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. April 2005 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften
Änderungsverordnung zur DVO vom 18.12.2006
VERORDNUNG (EG) Nr. 1875/2006 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften
Der ZWB (AEO) kann in Deutschland beim zuständigen Hauptzollamt (HZA) ab 01.01.2008 beantragt werden als:
AEO-Zertifikat AEO C 'Zollrechtliche Vereinfachungen'
- AEO-Zertifikat AEO S 'Sicherheit'
- AEO-Zertifikat AEO F 'Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit'
Weitere Infos folgen..........
Zuletzt bearbeitet von MagNet-99 am 24 Jun 2008 - 09:14, insgesamt 8-mal bearbeitet |
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MagNet-99 |
Geschrieben am 15 April 2007
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Muss ich den ZWB (AEO) beantragen ?
Auf den ersten Blick ist die Antwort ein klares NEIN. Keiner muss ZWB/AEO werden.
Alle bisher erlangten Bewilligungen bleiben bestehen. Neue Bewilligungen können wie bisher beantragt werden.
Es gibt einen Grund warum man sich doch Gedanken machen sollte, sofern man eine Firma hat die, Import/Export-Geschäft betreibt oder die hierfür in der logistischen Kette Dienstleistungen erbringt, wie z.B. Spediteure, Lagerhalter, Carrier, Zollagenten usw. sofern sie ihren Sitz in der Europäischen Union haben und sofern sie 'Wirtschaftsbeteiligte' nach Artikel 1, Absatz 12 DVZK (VERORDNUNG (EG) Nr. 1875/2006) sind.
Mir sind alleine 5 große multinationale Konzerne, die in Deutschland ihren Firmensitz haben bekannt, die aktuell mit Vollgas dabei sind ihr Unternehmen für den ZWB/AEO fitzumachen um am 01.01.2008 den Antrag auf den AEO F (Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit) abzugeben. Die Fachpresse ist sich einig das diese Firmen gleiches von ihren Zulieferern und Logistikdienstleistern erwarten und verlangen werden, auch wenn in den 'Leitlinien' zum AEO explizit steht: 'Ebensowenig braucht ein Wirtschaftsbeteiligter von seinen geschäftspartnern verlangen, den Status eines AEO zu erwerben'.
Dieses kann einen ähnlichen Hype auslösen wie die Einführung der DIN-ISO Zertifizierung. Die Zertifizierung zum ZWB/AEO wird zukünftig als positives Qualitätsmerkmal eines Unternehmens die Auftragsvergabe großer Unternehmen beeinflussen.
Wer nicht jetzt startet, sich mit dem ZWB/AEO zu beschäftigen kann Wettbewerbsnachteile erleiden.
Gruss
MagNet-99
Zuletzt bearbeitet von MagNet-99 am 16 Aug 2007 - 08:45, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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MagNet-99 |
Geschrieben am 15 April 2007
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Fristen
Die normale Frist für die Bearbeitung durch die Zollbehörden beträgt 90 Tage und kann bei Bedarf um 30 Tage verlängert werden. In der Übergangszeit vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2009 haben die Behörden allerdings 300 Tage Zeit über einen Antrag zu entscheiden.
Wenn der Antrag nicht vollständig ist oder andere Formalien nicht eingehalten wurden so bekommt man innerhalb von 30 Tagen nach der Einreichung von der Zollbehörde Nachricht und muss dann ggf. Nachbessern oder sich damit abfinden das es ersteinmal nichts wird.....
In der Folge wird dann entweder das Zertifikat erteilt oder der Antrag abgelehnt. Ein erteiltes Zertifikat gilt unbefristet, kann aber bei Regelverstößen wieder entzogen werden.
Gruss
MagNet-99
Zuletzt bearbeitet von MagNet-99 am 23 Apr 2007 - 16:17, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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MagNet-99 |
Geschrieben am 15 April 2007
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Bewilligungsvoraussetzungen
Für alle Zertifikate gilt:
- Ansässigkeit im EG-Zollgebiet
- Die 'angemessene' Einhaltung der Zollvorschriften in der Vergangenheit
- Nachgewiesene Zahlungsfähigkeit (Bonität)
- Es gibt ein zufriedenstellendes System für die Verwaltung der Geschäftsunterlagen, vor allem der zollrelevanten Unterlagen, das geeignete Zollkontrollen ermöglicht
Für die Zertifikate AEO S und AEO F gilt zusätzlich:
- die Einhaltung geeigneter Sicherheitsstandard's
Spannend ist nun welche Maßnahmen detailiert ergriffen werden müssen um das gewünschte Zertifikat zu bekommen. Hierzu hat die Europäische Kommission bereits am 12. Juni 2006 als Arbeitsunterlage die sogenannten 'Leitlinien' geschaffen:
TAXUD/2006/1450
Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
Leitlinien zu Standards und Kriterien
Es ist zu erwarten, das diese Leitlinien noch überarbeitet bzw. aktualisiert werden.
Gruss
MagNet-99
Zuletzt bearbeitet von MagNet-99 am 08 Sep 2011 - 22:11, insgesamt 4-mal bearbeitet |
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MagNet-99 |
Geschrieben am 21 April 2007
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Verordnung (EG) Nr. 1875/2006 DER KOMMISSION - vom 18. Dezember 2006 - zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften
Die Verfahren für die Erteilung der Zertifikate sowie die jeweiligen Quellenangaben für die Voraussetzungen sind in Kapitel 1, Abschnitt, Artikel 14a beschrieben:
- Zertifikat Zollrechtliche Vereinfachungen - Artikel 14h, 14i und 14j
- Zertifikat Sicherheit - Artikel 14h, 14i, 14j und 14k
- Zertifikat Zollrechtliche Vereinfachungen / Sicherheit - Artikel 14h, 14i, 14j und 14 k
Zuletzt bearbeitet von MagNet-99 am 23 Apr 2007 - 16:19, insgesamt 3-mal bearbeitet |
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MagNet-99 |
Geschrieben am 21 April 2007
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Artikel 14h - Einhaltung Zollvorschriften
In den letzten 3 Jahren vor Antragstellung keine schwere Zuwiderhandlung und keine wiederholte Zuwiderhandlung gegen die Zollvorschriften durch:
a) den Antragsteller
b) Die Personen, die für das Antragstellende Unternehmen verantwortlich sind oder Kontrolle über die Leitung ausüben
c) Gegebenenfalls der Vertreter des Antragstellers in Zollangelegenheiten
d) Die Person, die in dem antragstellenden Unternehmen für Zollangelegenheiten verantwortlich ist
Die Einhaltung der Zollvorschriften kann als angemessen betrachtet werden, wenn die zuständige Zollbehörde der Auffassung ist, das etwaige Zuwiderhandlungen in Zahl oder Umfang der zollrelevanten Vorgänge geringfügig sind und keinen Zweifel am guten Glauben des Antragstellers aufkommen läßt.
Zuletzt bearbeitet von MagNet-99 am 21 Apr 2007 - 09:58, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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MagNet-99 |
Geschrieben am 21 April 2007
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Artikel 14i - Zufriedenstellendes System der Führung der Geschäftsbücher und ggf. der Beförderungsunterlagen
a) Es muss ein Buchführungssystem verwendet werden, das den allgemein anerkannten Buchführungsgrundsätzen des Mitgliedsstaates entspricht, in dem die Bücher geführt werden, und das auf Buchprüfungen basierende Zollkontrollen erleichtert
b) Der Zollbehröde muss der physische und elektronische Zugang zu den Zoll- und ggf. Beförderungsunterlagen gestattet sein
c) Es muss ein logistischen System geben, das zwischen Gemeinschaftswaren und Nichtgemeinschaftswaren unterscheidet
d) Es muss eine Verwaltungsorganisation geben, die der Art und Größe des Unternehmens entspricht und für die Verwaltung der Warenbewegungen geeignet ist, und über interne Kontrollen verfügt, mit denen illegale oder nicht ordnungsgemäße Geschäfte erkannt werden können
e) Das Unternehmen muss ggf. über ausreichende Verfahren für die Bearbeitung von Lizenzen und Genehmigungen im Zusammenhang mit handelspolitischen Maßnahmen oder mit dem Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen verfügen
f) Es muss ausreichende Verfahren für die Archivierung der Aufzeichnungen und Informationen des Unternehmens und für den Schutz vor Informationsverlust geben
g) Das Unternehmen muss gewährleisten, dass sein Personal darauf hingewiesen wird, das die Zollbehörden unterrichtet werden müssen, wenn Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Vorschriften festgestellt werden, und geeignete Kontakte zur diesbezüglichen Unterrichtung der Zollbehörden herstellen
h) Es müssen geeignete informationstechnologische Maßnahmen zum Schutz seines Computersystems vor unbefugtem Eindringen und zur Sicherung seiner Unterlagen verfügbar sein
Zuletzt bearbeitet von MagNet-99 am 21 Apr 2007 - 10:46, insgesamt einmal bearbeitet |
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MagNet-99 |
Geschrieben am 21 April 2007
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Artikel 14j - Nachgewiesene Zahlungsfähigkeit
Die Voraussetzungen in Bezug auf die Zahlungsfähigkeit des Antragstellers gilt als erfüllt wenn seine Zahlungsfähigkeit für die letzten 3 Jahre nachgewiesen werden kann
Die Zahlungsfähigkeit ist hier eine gesicherte finanzielle Lage, die es dem Antragsteller unter gebührender Berücksichtigung der Merkmale der Art der Geschäftstätigkeit ermöglicht, die übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen
Zuletzt bearbeitet von MagNet-99 am 10 Jun 2007 - 20:31, insgesamt einmal bearbeitet |
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MagNet-99 |
Geschrieben am 21 April 2007
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Artikel 14k - Angemessene Sicherheitsstandards
(1) Die Sicherheitsstandards des Antragsstellers gelten als angemessen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Die Gebäude, die für die von dem Zertifikat erfassten Vorgänge verwendet werden sollen, sind aus Materialien gebaut, die unrechtmäßiges Betreten verhindern und Schutz vor unrechtmäßigem Eindringen bieten
b) Geeignete Zugangskontrollmaßnahmen sind vorhanden, die den unbefugten Zugang zu Versandbereichen, Verladerampen und Frachträumen verhindern
c) Die Maßnahmen für die Behandlung der Waren umfassen Schutz vor dem Einbringen, dem Austausch und dem Verlust von Materialien und vor Manipulationen an den Ladeeinheiten
d) ggf. bestehende Verfahren für die Handhabung von Einfuhr- bzw. Ausfuhrgenehmigungen im Zusammenhang mit Verboten und Beschränkungen, mit denen diese Waren von anderen Waren unterschieden werden
e) Der Antragsteller hat Maßnahmen getroffen, die eine eindeutige Feststellung seiner Handelpartner ermöglichen, um die internationale Lieferkette zu sichern
f) Der Antragsteller unterzieht, soweit gesetzlich zulässig, künftig in sicherheitsrelevanten Bereichen tätige Bedienstete einer Sicherheitsüberprüfung und nimmt regelmäßig Hintergrundüberprüfungen vor
g) Der Antragsteller trägt dafür Sorge, dass die betreffenden Bediensteten aktiv an Programmen zur Förderung des Sicherheitsbewußtseins teilnehmen
(2) gilt für Luftfahrt- oder Schiffahrtgesellschaften , die nicht in der Gemeinschaft ansässig sind, dort aber ein regionales Büro unterhalten.
Genauere Informationen bitte selbst nachlesen !
(3) Ist der Antragsteller in der Gemeinschaft ansässig und reglementierter Beauftragter im Sinne der VO (EG) Nr. 2320/2002 und erfüllt er die Anforderungen der VO (EG) Nr. 622/2003, so gelten die in Absatz 1 (siehe hier im Thread 1. a) bis g)) genannten Kriterien in Bezug auf die Räumlichkeiten, für die dem Wirtschaftsbeteiligten der Status eines reglemtierten Beauftragten bewilligt wurde, als erfüllt.
(4) Werden schon andere internationale oder europäische Sicherheitsnormen erfüllt, deren Kriterien denen der vorliegenden Verordnung entsprechen, so gelten die in Absatz (1) genannten Kriterien als erfüllt.
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MagNet-99 |
Geschrieben am 16 August 2007
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo Zusammen,
am 29.06.2007 wurden die überarbeiteten Leitlinien für den AEO veröffentlicht:
TAXUD/2006/1450
Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
("Authorized Economic Operators" - AEO)
Leitlinien
Die aktuellste Fassung könnt Ihr Euch hier downloaden:
ec.europa.eu/taxation_...dex_de.htm
Gruss
MagNet-99
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MagNet-99 |
Geschrieben am 26 November 2007
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo,
hier noch ein paar nützliche Hinweise:
Bei der Kontaktstelle AEO des Bundesministeriums für Finanzen bekommt man unbürokratisch Antworten auf die brennendsten Fragen zum Thema:
www.zoll.de/DE/Fachthe..._node.html
Der neue Fragenkatalog zum AEO sollte am 22.11.07 online gestellt werden, es ist aber noch der alte Stand vom 04.10.07 online. Sobald der neue Fragebogen online ist, gibt es hier eine Info.
Das war es für heute.
Gruss
MagNet-99
Zuletzt bearbeitet von MagNet-99 am 08 Sep 2011 - 22:11, insgesamt 5-mal bearbeitet |
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MagNet-99 |
Geschrieben am 11 Dezember 2007
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Der zum AEO-Antrag gehörende Fragenkatalog zur Selbstbewertung ist in finaler Ausführung am 07.12.07 erschienen.
Hier der direkte Link zur aktualisierten Version vom 27.07.2009:
www.zoll.de/SharedDocs...cationFile
Gruss
MagNet-99
Zuletzt bearbeitet von MagNet-99 am 08 Sep 2011 - 22:13, insgesamt 3-mal bearbeitet |
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MagNet-99 |
Geschrieben am 23 Juni 2008
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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AEO Kurs (E-Learning Tool)downloaden.
Jetzt auch in deutscher Sprache !
ec.europa.eu/taxation_...dex_de.htm
Gruss
MagNet-99
Zuletzt bearbeitet von MagNet-99 am 29 Dez 2009 - 16:22, insgesamt einmal bearbeitet |
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MagNet-99 |
Geschrieben am 26 Juni 2008
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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In der AEO-Datenbank der Europäischen Union kann man sehen, wer den Status hat.
ec.europa.eu/taxation_...sp?Lang=de
Gruss
MagNet-99
Zuletzt bearbeitet von MagNet-99 am 10 Mai 2012 - 21:32, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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MagNet-99 |
Geschrieben am 29 Dezember 2009
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hier eine gute Zusammenfassung der aktuellen Fragestellungen rund um den AEO:
www.zoll.de/DE/Fachthe...eines.html
Gruss
MagNet-99
Zuletzt bearbeitet von MagNet-99 am 08 Sep 2011 - 22:14, insgesamt einmal bearbeitet |
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