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Steuerliche Richtlinien für Güterbeförderung


Gast Geschrieben am 26 April 2005





Hallo,
ich weiss nicht, ob diese Forum der richtige Platz ist.

Frage nach der Versteuerung von Beförderungsleistung für Güter. Wir wollen keine Rechnungen von den Spediteuren mehr abwarten sondern auf Gutschriftsystem umstellen.

1. Fall: Wir versenden Waren aus Deutschland nach Frankreich mit
einem inländischen Spediteur.

mit einem französichen Spediteur
mit einem schweizer Spediteur

ist Umsatzsteuer fällig und wenn ja in welcher Höhe ?

2. Fall: wir versenden Waren aus Deutschland ins 3. Land (Übersee)

einem inländischen Spediteur.

mit einem französichen Spediteur
mit einem schweizer Spediteur

ist Umsatzsteuer fällig und wenn ja in welcher Höhe ?
und was ist zu beachten bezüglich Verschiffung oder Freihafen?

Vielen Dank im Vorraus

Roger

CARGOFORUM PARTNER

Shorty Geschrieben am 27 April 2005



Dabei seit
22 Januar 2005
352 Beiträge
Hallo Roger,

Auf jeden Fall ist das hier das Unterforum fuer Aus- und Weiterbildung. Also haettest Du dass Thema hier in ein anderes Forum stellen sollen - zum Beispiel Seefracht. Mit Ausbildung hat das Thema ja nichts zu tun. Es gibt leider kein Unterforum fuer LKW Transporte.

Bei Transporten von Deutschland nach Frankreich muss UMST bezahlt werden - 16%. Dass macht dann auch keinen Unterschied ob Franzoesischer oder Deutscher Spediteur. Bei einem Schweizer bin ich mir nicht ganz sicher.

Bei Transporten in nicht EU Laender faellt keine UMST an. Egal welche Nationalitaet der Spediteur ist.

Gruss Shorty

RD Geschrieben am 27 April 2005



Dabei seit
15 April 2005
402 Beiträge
morgen,

ich glaube dass du gar keine steuer berechnest. generell ist die umsatzsteuer ein durchlaufender posten in der bilanz. somit fakturierst du netto. falls brutto fakturiert wird, muß der empfänger die steuer aus dem rechnungswert herausziehen.

RD

Zeemo Geschrieben am 29 April 2005



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Hallo zusammen,

stimmt, USt./MWSt. ist ein durchlaufender Posten, aber trotzdem kann man ja nicht einfach auf einer Rg. aufgeführte MWSt. "herausrechnen", denn wenn sie einmal fakturiert ist, wird sie ja auch bei der Steueranmeldung herangezogen.

Bei dem, was Shorty geschrieben hat, stimme ich voll und ganz zu (wie immer *g*), und was den Schweizer Spediteur angeht: ich vermute sehr stark, dass er an einen deutschen (oder französischen oder...) Kunden keine MWSt. berechnen kann. Deutsche sowieso nicht, und schweizerische vermutlich auch nicht, denn die Dienstleistung (=Transport) ist ja nicht in der Schweiz produziert worden.

Die letzte Frage bzgl. "Verschiffung und Freihafen" ist etwas sehr diffus, die solltest Du besser mal etwas konkretisieren und im Seefracht-Forum posten (falls nicht schon geschehen).

LG
Zeemo

Sales Geschrieben am 30 April 2005



Dabei seit
27 Januar 2005
115 Beiträge
Hallo Leute,

ich glaube, hier haben sich ein paar Irrtümer eingeschlichen.

Eine B2B Rechnung innerhalb der EU ist grundsätzlich Umsatzsteuerfrei, wenn der Rechnungsersteller seine Umsatzsteuer-Identnummer auf der Rechnung vermerkt. Ist dies nicht der Fall, wird der UmSt-Satz des Lieferanten fällig. Diese gezahlte Steuer kann, ab einem Gewissen Betrag (ich glaube, ab 100€) wieder abgesetzt werden, ist allerdings recht aufwendig.

Beim Schweizer Spediteur ist die Umsatzsteuer der Schweiz zu entrichten.
Grüße
Sales

Zeemo Geschrieben am 30 April 2005



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Hi Sales,

ich will ja nicht nerven, aber das mit dem Schweizer Spediteur kann ich nicht so recht glauben.

Wenn ich mir als Deutscher etwas aus der Schweiz bestelle und liefern lasse, zahle ich doch auch keine Schweizer Umsatzsteuer, allenfalls deutsche EINFUHRUmsatzsteuer im Rahmen der Verzollung! Dasselbe müsste doch auch für Dienstleistungen gelten, die ich als deutsches Unternehmen von einem Schweizer Spediteur beziehe! Wenn ich da falsch liege, klär mich auf, aber bitte begründet... man lernt ja immer gern dazu! *g*

Beim Rest hast Du natürlich recht, nichts anderes haben wir ja bislang hier auch gesagt. Nur ging es ja UNTER ANDEREM AUCH um einen deutschen Spediteur, bei dem ja die Berechnung der MWSt. abhängt vom Ziel des Transports (EU oder Drittland).

CU
Zeemo

RD Geschrieben am 02 Mai 2005



Dabei seit
15 April 2005
402 Beiträge
@ zeemo: hab mich etwas undeutlich ausgedrückt. ich meinte, daß du als empfänger die mwst herausrechnest, wenn sie dir berechnet wurde. sie muß dann halt separat gebucht werden.

Sales Geschrieben am 17 Mai 2005



Dabei seit
27 Januar 2005
115 Beiträge
Wie versprochen kommt hier die fundierte Antwort:

1. Ort der Transportleistung

Als Ort der gesamten Transportleistung gilt der Ort, von dem aus der Transport beginnt (Abgangsort). Irrelevant ist, dass der Transport von einem Schweizer LKW Unternehmer durchgeführt wird.

Eine Ausnahme davon, dass der Transport als dort durchgeführt gilt, wo er beginnt, gilt für den Fall, dass der Versender eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines anderen Landes als des Landes, in dem der Transport beginnt, vorweisen kann. Dies ist auch der Fall, wenn man eine Versendung durch einen Schweizer LKW-Unternehmer durchführen lässt. Auch wenn ein Schweizer LKW-Unternehmer den innergemeinschaftlichen Transport durchführt, gilt der Transport als in Deutschland ausgeführt.


2. Umsatzbesteuerung

Nun wird es wieder einfach. Da der Transport als in Deutschland ausgeführt gilt, ist auch deutsche Umsatzsteuer zu zahlen und abzuführen. Der Schweizer Transportunternehmer muss deutsche Umsätze erklären.

Sollte der Transport doch wider Erwarten in der Schweiz begonnen haben und in Deutschland oder einem anderen EU-Land enden, handelt es sich bei dem Transport um eine steuerfreie Einfuhrleistung.

Sollte der Transport dagegen in die Schweiz als Zielort ausgeführt werden, gilt Schweizer Umsatzsteuerrecht, es ist also vorbehaltlich einer Steuerbefreiung nach Schweizer recht Schweizer Umsatzsteuer zu zahlen.

Also ich habe wieder was gelernt.

Grüsse
Sales

Zeemo Geschrieben am 18 Mai 2005



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Auch auf die Gefahr hin, dass ich nun endgültig den Stempel "NERVENSÄGE" aufgedrückt bekomme, und trotz der Tatsache, dass ich weder Dipl.-Finanzwirt noch Volljurist bin - ich glaub's trotzdem nicht.

Allein schon deswegen, weil ein Schweizer Spediteur (oder Unternehmer oder was auch immer) nie und nimmer deutsche Umsatzsteuer ausweisen kann. Weil er es nicht DARF. Wie denn auch?

Auf der anderen Seite werde ich doch als deutscher Verlader einen Teufel tun und und Schweizer Umsatzsteuer zahlen, die kann ich mir doch nirgendwo wiederholen! Ein Schweizer kann m.E. nur an einen Schweizer Schweizer Umsatzsteuer belasten, weil das ja schließlich eine innerschweizerische Steuergeschichte ist - so wie MW.- und USt. in Deutschland. Der eine belastet sie, der andere zahlt sie - und zieht sie sich woanders wieder ab, bis der Verbraucher sie am Ende am A**** zu kleben hat. Wo sie auch hingehört; für Unternehmen ist sie durchlaufender Posten.

Die Ausführungen Eurer Anwältin klingen zwar fundiert, aber - ohne dies genau spezifizieren zu können - irgendwo ist da der Wurm drin. Und zwar ganz gewaltig. Allein schon die Formulierung "wo der Transport beginnt", ist finanz- und steuerrechtlich irgendwie zu schwammig.

Haut mich, schlagt mich; ich weiß: ich hab dem im Moment nichts Konstruktives entgegenzusetzen, keine Frage. Aber ich wühle...

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