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SLVS?


Gonzo Geschrieben am 13 April 2007



Dabei seit
13 April 2007
11 Beiträge
Hallo Zusammen,

Ich soll im Rahmen einer auditierung unser Qualitätshandbuch aufpeppeln.

Mir ist aufgefallen, daß wir dort noch den Begriff SLVS (Speditions und Lagerei Versicherung) benutzen.
Da die Versicherer die Versicherungsverträge 2003 aus gründen
zu hoher Schadensquoten aufkündigten, viel mit der neufassung der
ADSp 2003 die SPV weg, und wurde durch das GDV Model ersetzt.
Das GDV Model auch DTV- VHV = Verkehrshaftungsversicherungs Bedingungen für Frachtführer, Speditions und Lagerhalter 2003/2005 wurde in Bausteinmodel entwickelt.

Meine Fragen:
1) Gibt es die SLVS noch oder wurde diese auch Modular aufgebaut und geändert? und wenn ja wie nennt man diese heute?
2) Gibt es den Begriff Verbotskunde und Verzichtskunde noch?
3) Ich habe mal fleißig gegoogelt und habe eine Verbindung zu den ADS
festgestellt, wie kann ich diese definieren?
4) Kann ich diese Transportversicherung nach den ICC (Institute Cargo Clauses ICC) abschließen? :?:
5) Oder mache ich mir mal wieder zuviel gedanken und das ding heißt
einfach nur Transportversicherung? :oops:

Ich danke euch im Voraus für eure Zahlreichen Antworten ;-)

Grüße

Jens

CARGOFORUM PARTNER

MagNet-99 Geschrieben am 13 April 2007



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Gonzo,

sieh erstmal hier:

de.wikipedia.org/wiki/SLVS
Unter den beiden Links erfährst Du was es mit dem SLVS auf sich hat.

Der Begriff Verbotskunde wurde durch den Begriff Verzichtskunde abgelöst, aber auch diesen gibt es seit der Änderung der ADSp zum 01.01.2003 offiziell nicht mehr.

21. Versicherung des Gutes

21.1 Der Spediteur besorgt die Versicherung des Gutes (z.B. Transport- oder Lagerversicherung) bei einem Versicherer seiner Wahl, wenn der Auftraggeber ihn vor Übergabe der Güter beauftragt.

21.2 Kann der Spediteur wegen der Art der zu versichernden Güter oder aus einem anderen Grund keinen Versicherungsschutz eindecken, hat der Spediteur dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Spediteur ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Versicherung des Gutes zu besorgen, wenn dies im Interesse des Auftraggebers liegt. Der Spediteur darf vermu-ten, dass die Eindeckung einer Versicherung im Interesse des Auftraggebers liegt, insbesondere wenn
• der Spediteur bei einem früheren Verkehrsvertrag eine Versicherung besorgt hat,
• der Auftraggeber im Auftrag einen Warenwert (Ziffer 3.4) angegeben hat.
Die Vermutung des Interesses an der Eindeckung einer Versicherung besteht insbesondere nicht, wenn
• der Auftraggeber die Eindeckung schriftlich untersagt,
• der Auftraggeber ein Spediteur, Frachtführer oder Lagerhalter ist.

21.3 Der Spediteur hat nach pflichtgemäßem Ermessen über Art und Umfang der Versicherung zu entscheiden und sie zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen, es sei denn, der Auftrag-geber erteilt dem Spediteur unter Angabe der Versicherungssumme und der zu deckenden Ge-fahren schriftlich eine andere Weisung.

21.4 Ist der Spediteur Versicherungsnehmer und hat er für Rechnung des Auftragsgebers ge-handelt, ist der Spediteur verpflichtet, auf Verlangen gemäß Ziffer 14.1 Rechnung zu legen. In diesem Fall hat der Spediteur die Prämie für jeden einzelnen Verkehrsvertrag auftragsbezogen zu erheben, zu dokumentieren und in voller Höhe ausschließlich für diese Versicherungsde-ckung an den Versicherer abzuführen.

21.5 Für die Versicherungsbesorgung, Einziehung des Entschädigungsbetrages und sonstige Tätigkeiten bei Abwicklung von Versicherungsfällen und Havarien steht dem Spediteur eine be-sondere Vergütung neben dem Ersatz seiner Auslagen zu.


Nichtsdestotrotz lebt der Begriff in der Praxis weiter und wenn Du einem Spediteur sagst, das Du Verzichtskunde bist, dann wird er nicht widersprechen oder schulmeistern........

Die DTV-Verkehrshaftungsversicherungs-Bedingungen für Frachtführer, Spedition und Lagerhalter 2003 sind unverbindliche Verbandsempfehlungen.

ICC und Transportversicherung sind IMHO zwei paar Schuhe. Die ICC sind von der International Underwriting Association of London (IUA) herausgegebenen Versicherungsbedingungen, Policenformen und Klauseln für Transportversicherungsverträge, die in erster Linie Seetransport-, aber auch Landtransportrisiken betreffen. Klar gibt es hier eine Brücke zu den ADS...........

Sind wir in der Theorie oder musst Du aktuell eine Transportversicherung eindecken ? Dann einfach einen Versicherungsmakler anrufen und beschreiben wofür Du es brauchst. Die beraten mittlerweile ganz gut. Bei Einzeltransporten und wenn es sich nicht lohnt selber eine Police abzuschliessen ruhig weiterhin den Spediteur beauftragen. Der kann Dir dann sagen auf welches Versicherungsprodukt er anbietet......

Und alles wird gut

Gruss
MagNet-99

Gonzo Geschrieben am 14 April 2007



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11 Beiträge
Ich bin der Spediteur!

Ich hab die Links gelesen, aber ich bin immer noch der Auffassung das
es den Begriff SLVS nicht mehr gibt (außer bei Schunk vieleicht).

MagNet-99 Geschrieben am 14 April 2007



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
ROFL

Wenn ich also annehme das Du bei einem Spediteur arbeitest und Ihr eine moderne EDV habt, dann werdet Ihr automatisch eine Transportversicherung eidecken sofern nicht Euer Kunde erklärt hat das er das nicht wünscht weil er selbst eine hat.

Sieh einfach mal auf Eure Rechnungen und schau was da bei Transportversicherung für eine Abkürzung steht (SLVS steht dann für das Produkt der Oskar Schuck KG) oder frag beim Abteilungsleiter oder Boss nach. Die wissen das aus dem Kopf da sie die Prämien abführen müssen....;-)

Gruss
MagNet-99

Gonzo Geschrieben am 14 April 2007



Dabei seit
13 April 2007
11 Beiträge
Nichts für ungut?

aber was auf den Rechnungen steht muß nicht aktuell sein, wäre
ich kein AL dann müßte ich bestimmt nicht das QHB neu aufarbeiten.

Das SLVS für das Produkt v, O. Schunk steht mag ja sein aber es gibt
auch Cola v.Pepsi.
Fakt ist der Begriff SLVS stammt aus zeiten der SPV als vor 2003.

Michael Geschrieben am 14 April 2007



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24 Februar 2005
674 Beiträge
Moin MagNet-99,

ich habe Gonzo etwas anders verstanden: Durch was muß der Begriff "SLVS" im Qualitätshandbuch ersetzt werden, da es den "SLVS" im Sinne des Handbuchs (also in Verbindung mit den ADSp) nicht mehr gibt?

Daß noch Versicherungen mit dem Namen "SLVS" angeboten werden oder ggf. dieser Begriff auf Rechnungen noch auftaucht, ist da sicherlich nicht die Lösung. ;-)

Der Artikel bei Wikipedia, auf den Du verweist (zumindest der Teil den SLVS als Anhang der ADSp betreffend), ist ja auch extra in der Vergangenheitsform geschrieben.

Tschüß,
Michael


Zuletzt bearbeitet von Michael am 14 Apr 2007 - 16:07, insgesamt einmal bearbeitet

MagNet-99 Geschrieben am 14 April 2007



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
Wenn es so einfach ist, dann ist die Lösung tatsälich das Wort 'Transportversicherung'.

Danke für's übersetzen ;-)

Gonzo Geschrieben am 15 April 2007



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13 April 2007
11 Beiträge
Kann das sein?

Was ist mit den den GDV Modell?
Ich benötige Lektüre.

Gruß

MagNet-99 Geschrieben am 15 April 2007



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
Gonzo,

wie geschrieben ist das GDV-Model eine Empfehlung und nichts was Du als Spediteur nutzen musst.

Den Begriff SLVS kannst Du im QHB tatsächlich durch den Begriff Transportversicherung ersetzen.

Schreib doch mal konkret womit Du jetzt noch ein Problem hast und welche Fragestellung Du explizit klären musst.

Gruss
MagNet-99

rizzi Geschrieben am 22 Mai 2007



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22 Mai 2007
2 Beiträge
Also die SLVS war doch nach meiner Erinnerung die Speditionsversicherung, die für jeden eingedeckt wurde, der sich nicht ausdrücklich zum Verbots- oder Verzichtskunden erklärt hatte.
SLVS ist dabei das Produkt, das Schunck seinen Kunden verkauft hat.
Wir selbst sind zum Beispiel bei einem anderen Makler, Aon, die haben das HRS2000 genannt oder so ähnlich.

Fakt ist aber, dass diese Speditionsversicherung seit 2003 mit der neuen ADSp gestorben ist. Es gibt sie einfach nicht mehr.

Das Wort aber jetzt schlicht durch Transportversicherung zu ersetzen, wäre meiner Ansicht nach auch falsch. Denn eine Transportwarenversicherung gab es auch schon vor Wegfall der Speditionsversicherung. Nach meiner Erinnerung hat die Speditionsversicherung nur bestimmte Grenzen und Schadenarten abgedeckt, währende die klassische Transportwarenversicherung darüber hinaus ging und noch heute geht.

Ich fürchte also, dass du das QM-Handbuch umschreiben musst, da ihr in euren Verfahrensanweisungen oder wo auch immer das steht sicher nicht stehen sollte, dass ihr dem Kunden was berechnet oder verkauft, was es auf dem Versicherungsmarkt seit Jahren nicht mehr gibt.

Ich hoffe, die Antwort hilft weiter und kommt nicht zu spät. Ich habe aber erst heute dieses Forum hier entdeckt. :?

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