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surrender / telexrelease
Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?
Greenhorn |
Geschrieben am 31 Mai 2007
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Dabei seit 24 Mai 2007 24 Beiträge
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hallo ich schon wieder,
bei einem surrendered BL wird doch das Original (oder geht auch non negotiable) dem abgangsagent uebermittelt. Muss da der Absender auf dem BL auch indossieren ?
gruss
Greenhorn
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CARGOFORUM PARTNER
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Lars_P |
Geschrieben am 31 Mai 2007
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Dabei seit 23 Januar 2005 83 Beiträge
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Moin Greenhorn,
da hast Du Dir aber was schönes ausgesucht.
Ich persönlich hasse Surrendered bills of lading bzw. telexrelease.
Grundsaetzlich ist der Ablauf bei surrendered bs/l so:
Der Agent im Ladehafen stellt original bills of lading aus und gibt diese an den Shipper frei.
Dieser gibt jedoch alle 3 originale gestempelt mit "surrendered" zurueck an den Agenten.
Das Problem das nun im Löschhafen auftritt:
Es gibt keinen legitimierten Empfänger.
Als Empfaenger legitimiert man sich durch Vorlage eines Original bs/l.
- beim order bl entsprechend indossiert
- namens bl mit dem entsprechend bezeichneten empfaenger
Dies ist nicht möglich, da bereits alle Originalkonnossemente im Ladehafen eingezogen worden.
Der Reeder würde in diesem Falle das Risiko einer Möglichen Falschauslieferung eingehen.
Im Zweifel erlischt der Versicherungsschutz und der Reeder muesste einen moeglichen Schadenersatzanspruch aus eigener Tasche zahlen, da er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist (er hat darauf zu achten, dass er an den legitimierten Empfaenger ausliefert).
Mit telexrelease ist wahrscheinlich nur die schriftliche Instruktion an den Kapitaen gemeint, die Ladung an XY ohne Vorlage der Konnossemente auszuliefern.
Das wurde ja schliesslich zu Urgroß.??....Urgross.??...Urgrosvaters..???? verdammt.......naja auf jeden fall zu Opis zeiten per telex gemacht.
grusz
lars
lars
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Michael |
Geschrieben am 31 Mai 2007
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Dabei seit 24 Februar 2005 674 Beiträge
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Moin Lars,
Zitieren:: |
Das wurde ja schliesslich zu Urgroß.??....Urgross.??...Urgrosvaters..???? verdammt.......naja auf jeden fall zu Opis zeiten per telex gemacht. |
- alte deutsche Rechtschreibung: Großvater (folglich in Deinem Fall: Urgroßvater)
- neue deutsche Rechtschreibung: Großvater (folglich in Deinem Fall: Urgroßvater)
Warum? Es ist ja nicht so, daß das "ß" abgeschafft wurde. Ich habe zwar keine Ahnung von der sog. neuen deutschen Rechtschreibung, es gilt aber wohl: nach langem Vokal kommt "ß", nach kurzem Vokal kommt "ss".
Folglich wäre "schließlich" natürlich auch mit "ß" zu schreiben (ist es auch, das Wort "schliesslich" gibt es nicht), aber bei Dir sind die Sonderzeichen ja offenbar ohnehin alle kaputt (habt ihr mal eine Ladung amerikanische Tastaturen billig geschossen?). :-)
Gruß,
Michael
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Lars_P |
Geschrieben am 31 Mai 2007
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Dabei seit 23 Januar 2005 83 Beiträge
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moin michael,
Zitieren:: |
aber bei Dir sind die Sonderzeichen ja offenbar ohnehin alle kaputt (habt ihr mal eine Ladung amerikanische Tastaturen billig geschossen?). :-)
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billige tastaturen muss man nicht aus amerika holen, die gibt es hier teilweise noch viel billiger ;-)
jaja. ich habe die ganzen sonderzeichen ausgebaut. und irgendwer hat sie dann mal weggeschmissen.....
nein - irgendwie ist das ein ueberbleibsel aus der marinezeit. oder aus der zeit als wir im buero noch telexe verschickt haben.......
ist ja auch egal.
wichtig ist ja, dass wir alle wissen was express bs/l sind bzw. telexreleases...
grusz
lars
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Loglady |
Geschrieben am 22 Mai 2009
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Dabei seit 19 April 2009 13 Beiträge
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Hallo Lars_P und die ganze Cargoforum-Community,
gibt es die Möglichkeit "surrendered" auch für ECBs oder muss es sich zwingend um ein OBL handeln?
Vielen Dank!!!!
Loglady
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QDIII. |
Geschrieben am 14 Juli 2010
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Dabei seit 13 Dezember 2006 12 Beiträge
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Lars_P wrote: |
Moin Greenhorn,
da hast Du Dir aber was schönes ausgesucht.
Ich persönlich hasse Surrendered bills of lading bzw. telexrelease.
Grundsaetzlich ist der Ablauf bei surrendered bs/l so:
Der Agent im Ladehafen stellt original bills of lading aus und gibt diese an den Shipper frei.
Dieser gibt jedoch alle 3 originale gestempelt mit "surrendered" zurueck an den Agenten.
Das Problem das nun im Löschhafen auftritt:
Es gibt keinen legitimierten Empfänger.
Als Empfaenger legitimiert man sich durch Vorlage eines Original bs/l.
- beim order bl entsprechend indossiert
- namens bl mit dem entsprechend bezeichneten empfaenger
Dies ist nicht möglich, da bereits alle Originalkonnossemente im Ladehafen eingezogen worden.
Der Reeder würde in diesem Falle das Risiko einer Möglichen Falschauslieferung eingehen.
Im Zweifel erlischt der Versicherungsschutz und der Reeder muesste einen moeglichen Schadenersatzanspruch aus eigener Tasche zahlen, da er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist (er hat darauf zu achten, dass er an den legitimierten Empfaenger ausliefert).
Mit telexrelease ist wahrscheinlich nur die schriftliche Instruktion an den Kapitaen gemeint, die Ladung an XY ohne Vorlage der Konnossemente auszuliefern.
Das wurde ja schliesslich zu Urgroß.??....Urgross.??...Urgrosvaters..???? verdammt.......naja auf jeden fall zu Opis zeiten per telex gemacht.
grusz
lars
lars |
Ich weiß dass das hier ein veralteter Beitrag ist, aber er wird bei Google halt aufgeführt (Sonst wäre ich wohl nicht grad hier gelandet) und sollte somit noch einmal kommentiert werden.
Die oben genannten Angaben sind nämlich so nicht ganz richtig, denn ein "Shipper" muss selbstverständlich in schriftlicher Form bestätigen, wer der Empfänger ist an den freigestellt wird. Es ist in der Praxis meistens eh der bereits eingetragene Empfänger.
Des weiteren ist der Passus, dass die Reederein ein Riskio eingehen Ihre Sorgfaltspflicht zu verletzen ebenfalls nicht ganz richtig, denn es gibt auch weiterhin BL Klauseln die genau dies "ausklammern".
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thomasj |
Geschrieben am 14 Juli 2010
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Dabei seit 24 Januar 2005 487 Beiträge
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Moin,
ich will jetzt auch mal meinen Senf dazu geben. In erster Linie hat Lars schon recht, denn die Ware darf eigentlich NUR nach Vorlage eines original B/Ls rausgegben werden. Soviel zur Theorie.
Wenn der Shipper oder Charterer (müssen ja zwangsläufig nicht gleich sein) das Set orginaler B/ls mit dem Vermerk "SURRENDERED" an den Carrier, oder dessen Vertreter, zurückgibt, muss er gleichzeitig auch aufgeben an wen dei Ladung aus zuliefern ist (Name, Adresse, bei Personen auch eine ID No.). Dies muss schriftilich geschehen. Nur wenn der Carrier diese Information von seinem Kunden vorliegen hat, darf und wird er die Ladung auch frei geben.
Bez. der Haftung, im Grunde verletzt der Carrier seine Sorgfaltpflicht, auch wenn es B/L Klauseln gibt die das Gegenteil feststellen sollen. In einem Schadensfall wird jedes Gericht aber dem Carrier zumindest eine Teilschuld einräumen, da er wissentlich und mit Vorsatz eine Ware ausgeliefert hat ohne Vorlage eines orignal B/Ls das ja das Recht an einer Ware verbrieft.
Wenn man hier noch mal sicher gehen will kann man sicher auch noch ein LOI verlangen.
Bez. Original oder "non negotiable" Kopie, ganz klar immer das Original. Kopien sind nichts Wert und sicher nur gut um Akten zu füllen oder seiner Wand einen neuen Look zu verpassen.
Gruss
Thomas
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