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Gefahrgut Strasse in Europa


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


Dispo Geschrieben am 19 Mai 2005





Hallo,

ein klasse Forum habt ihr hier. Vielleicht könnt ihr mir auch bei meiner Frage helfen. Soweit ich weiß gelten die ADR/GGVSE Bestimmungen auf allen Europäischen Straßen. Leider mache ich immer wieder die Erfahrung, dass man in Frankreich die Regeln anders auszulegen scheint. Habe da schon diverse Beispiele erlebt, wie z. B. LKWs mit nicht ausschilderungspflichtige Mengen wurden festgehalten, weil in Frankreich angeblich alles Ausgeschildert werden muss. Das selbe gilt für die Wochenenden. An Wochenenden dürfen keine ausgeschilderten Fahrzeuge auf Frankreichs Straßen fahren, wenn im Einzelfall geprüft wird und das Fahrzeug geringfügige Mengen (nicht ausschilderungspflichtig) an Bord hatte, musste der LKW bis zum Wochenende stehen bleiben. Kostete jedesmal ne Menge Bußgeld. Hattet ihr schon ähnliche Erlebnisse oder weiß jemand, warum das so ist?

Grüsse
Tobias

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RD Geschrieben am 19 Mai 2005



Dabei seit
15 April 2005
402 Beiträge
hallo dispo,

jaaaaaa. bald österreichische verhältnisse in frankreich. :D

das ADR gilt in europa gleich. frankreich ist ein ADR-staat. also gibts
keine andere rechtsauslegung.

d.h. nicht kennzeichnungspflichtige lkws bleiben nicht kennzeichnungspflichtig!

natürlich kannst du nicht in den fahrer schauen..... wenn er keine lust hat, seine gefahrgutpapiere zu behalten, fährt er ohne. somit gibts ne ordentliche ohrfeige von der französischen polizei, wenn hinten gefahrgut drauf ist - aber keine papiere inkl. "beförderung nach..... bla bla-stempel" da sind.

generell sind meines wissens die kontrollen und die damit verbundenen bußgelder in frankreich strenger u. höher.

solche spinnereien kenne ich aber nur von unseren südlichen nachbarn aus den bergen.

frankenstein Geschrieben am 12 August 2005



Dabei seit
11 August 2005
198 Beiträge
Die Frage des TE ist zwar schon ein paaaar Monate her, vielleicht aber dennoch die ein oder andere Anmerkungen dazu:

Generell ist richtig, dass das ADR für alle Vertragsstaaten (derzeit 40) verpflichtend ist.

Allerdings muss dieses in nationales Recht umgesetzt werden. In D geschieht das mit dem GGBefG mit der dazugehörigen GGVSE und deren Durchführungsrichtlinie RSE. Weiterhin steht es jedem Bundesland zu, spezifische Verordnungen zu erlassen, z.B. Tunnelregelungen, Problemabfälle etc.
Weitere Instrumente sind z.B. die GGAV (national) und sog. Multilateralen Vereinbarungen (int.) die nur von einzelnen Vertragsstaaten gezeichnet werden.
Da gibt es mit Sicherheit noch mehr Beispiele (techn. Richtlinien...)

Um es mal ganz salopp auszudrücken: Das ADR ist Grundlage und jedes Land macht seine Ausnahmen davon!

Das die Uhren in Ö und F etwas anders laufen, dürfte hinreichend bekannt sein! :(

Man kann also nur empfehlen, bei Gefahrguttransporten in einen anderen Staat, sich mit deren nationalen Gefahrgutgesetzen auseinanderzusetzen, und das bereits im Vorgriff!

Ich weiß, das ist schwer, ist aber leider unbedingt erforderlich!

Hilfe können hier z.B. die Außenhandelskammern, abzurufen unter www.ahk.de leisten, aber Vorsicht, die verlangen für jede Auskunft richtig Kohle!

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