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Nichtgemeinschaftsware-->Deutschland-->Italien
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
mop_76 |
Geschrieben am 27 Juni 2007
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Dabei seit 06 Mai 2007 52 Beiträge
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Hallo,
mal ne Frage die mich interessiert
Angenommen Nichtgemeinschaftsware wird in Deutschland vezollt bsp. in Hamburg und geht weiter nach Italien. Wie läuft das dann. Erhebt der italienische Zoll auch nochmal Zoll oder nicht ?
Kann man die Nichtgemeinschaftsware auch mit T1 nach Italien schicken ??
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CARGOFORUM PARTNER
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neutron5000 |
Geschrieben am 27 Juni 2007
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Dabei seit 08 Dezember 2006 30 Beiträge
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GUten Abend,
wenn du Nichtgemeinschaftsware in Deutschland einführst und diese hier (angenommen in Hamburg) zollrechtlcih behandelts, sprich verzollst, wird aus der Nichtgemeinschaftsware eine Gemeinschaftsware. D.h. diese kannst du nun im Zollgebiet der Gemeinschaft (EU) frei bewegen. Sprich du müsstest für einen weiteren Export nach Italien keine weitere Einfuhrabgaben in Italien befürchten, da es sich ja um Gemeinschaftsware handelt, welche du in Italien einführst. Würdest du diese Sendung allerdings in die Schweiz befödern, würden Zollabgaben anfallen, da in diesem Fall die Schweiz ein EFTA-Staat is und so als Drittland zählt.
Selbstverständlich hast du auch die Möglichkeit, deine Sendung anstatt in HAmburg zu verzollen, die Möglichkeit ein gemeinschaftliches Versandverfahren T1 zu eröffnen um die Ware innerhalb der EU weiterzubefördern. In deisem Fall würde die Umwandlung von Nichgemeinschaftsware in Gemeinschaftsware erst in Italien stattfinden, wo du dann auch die Zollabgaben entrichten musst.
Grüsse Kazta
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CUSTOMS_AGENT |
Geschrieben am 14 August 2007
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Dabei seit 14 August 2007 3 Beiträge
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Moin,
noch eleganter wäre die Variante der Fiskalverzollung, wenn die Ware in IT verbleibt, dann kann die EuSt geschoben werden und in DE fällt nur Zoll an.
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Graz |
Geschrieben am 14 August 2007
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Dabei seit 12 August 2007 143 Beiträge
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Dann müsste der Empfänger in IT doch eine UID Nummer in DE haben, oder?
(Entschuldigt mein gefährliches Halbwissen in Zollangelegenheiten)
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Werner12 |
Geschrieben am 16 August 2007
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Dabei seit 16 August 2007 8 Beiträge
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Ja, man braucht eine UID. Diese erhält man aber ohne Probleme von den Finanzbehörden, man muss nur seine Beweggründe klar darstellen.
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CUSTOMS_AGENT |
Geschrieben am 17 August 2007
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Dabei seit 14 August 2007 3 Beiträge
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Moin,
der EU-ansässige Einführer (hier: Italiener) hat ja eine nationale USt-ID Nr bei der Anmeldung seines Gewerbes in Italien erhalten. Für die Variante der Fiskalverzollung von Drittlandwaren über ein deutsches Grenzzollamt benötigt der italienische Einführer von der OFD Karlsruhe eine deutsche (7-stellige) Zollnummer, die bei jeder Verzollung in Deutschland angegeben werden muss (sofern er mind. 3 Importe / Jahr hat). Die Zollnummer wird von der koordinierenden Stelle ATLAS vergeben, der Antrag hierfür kann hier herunter geladen werden:
link
Die übermittelten Daten des Unternehmens werden dann mit den vorliegenden Daten beim Bundeszentralamt für Steuern, Saarlouis abgeglichen
link
Wenn alle Daten o.k. sind, gibt der deutsche Zoll die Sendung frei und die EuSt kann "geschoben" werden und es fallen lediglich in Deutschland die Einfuhrzölle an (was sich für den Fiskalvertreter positiv auf die Bürgschaft auswirkt).
Alles klar ?
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