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UZ - Waren aus China
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Puma |
Geschrieben am 09 Juli 2007
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Dabei seit 28 Juni 2007 20 Beiträge
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Hallo zusammen,
kann ich für eine deutsche Firma ein UZ austellen mit dem Ursprungsland China oder muß ich da nicht eine Lieferantenerklärung ausstellen.
Gruss
Puma
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Daxmex |
Geschrieben am 13 Juli 2007
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Dabei seit 23 Mai 2007 48 Beiträge
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Hallo Kollege,
Damit das ganze etwas verständlicher rüberkommt müssen wir noch mehr Angaben haben.
a) Ist dein Unternehmen Zwischenhändler oder Spediteur?
b) Gehe davon aus dass die Ware z.Zt. Transit im Hafen steht und Ihr diese weiterverkaufen wollt?
Dein Spediteur kann in Absprache mit dem Zoll gem. Zollkodex Art. 87 ein Ersatzzeugnis erstellen. Ursprungsland bleibt China nur der Absender (Chinese) ist für den Endkäufer nicht mehr ersichtlich.
Besten Dank für Bescheid.
Gruss
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Starcraft_Voyager |
Geschrieben am 16 Juli 2007
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Dabei seit 21 Februar 2006 85 Beiträge
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definiere ursprungszeugnis !
eur.1 = ursprungsnachweis
Form A = ursprungsnachweis
kannst du erstellen / vorfertigen ... muss vom versender unterzeichnet und vom Zoll gestempelt / abgefertigt werden.
--> geht nur mit lieferanterklärung
ursprungszeugnis wird von der IHK ausgestellt.
auch hier: lieferantenerklärung und zusätzliche vollmachten erforderlich.
deine zuständige IHK berät dich !
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DanielNoetzel |
Geschrieben am 16 Juli 2007
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Dabei seit 05 Oktober 2006 459 Beiträge
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Starcraft_Voyager wrote: |
eur.1 = ursprungsnachweis
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Ist nicht ganz Richtig. Eine eur. 1 = Präferenznachweis, d.h. Waren die im Präferenzabkommen zwischen verschiedenen Ländern transportiert werden, z.B. Deutschland-Mexico, Deutschland-Chile, erhalten Zollerleichterungen (nicht alle Waren). -> Wenn ich das falsch Formuliert habe, bitte um Korrektur.
Zwischen China und Deutschland gibt es keinerlei Abkommen. Ich vermute sehr stark das es sich hier um ein Ursprungszeugnis, Form A handelt wie es die IHK ausstellt.
Gruß
Daniel
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Starcraft_Voyager |
Geschrieben am 17 Juli 2007
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Dabei seit 21 Februar 2006 85 Beiträge
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@daniel
du hast vollkommen recht mit der Ausgae "Ursprungs- bzw. präferenz- Nachweis"
wobei eine Eur.1 i.d.R. nur dann ausgestellt wird, wenn die Erzeugnisse auch im jeweiligen Land oder Region oder Gemeinschaft Ihren Ursprung haben.
dann gibt es ja noch die Warenverkehrsbescheinigungen.....
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DanielNoetzel |
Geschrieben am 17 Juli 2007
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Dabei seit 05 Oktober 2006 459 Beiträge
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Richtig, habe ich vergessen zu schreiben :-D
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RD |
Geschrieben am 18 Juli 2007
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Dabei seit 15 April 2005 402 Beiträge
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