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UZ - Waren aus China


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Puma Geschrieben am 09 Juli 2007



Dabei seit
28 Juni 2007
20 Beiträge
Hallo zusammen,

kann ich für eine deutsche Firma ein UZ austellen mit dem Ursprungsland China oder muß ich da nicht eine Lieferantenerklärung ausstellen.

Gruss

Puma

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Daxmex Geschrieben am 13 Juli 2007



Dabei seit
23 Mai 2007
48 Beiträge
Hallo Kollege,
Damit das ganze etwas verständlicher rüberkommt müssen wir noch mehr Angaben haben.

a) Ist dein Unternehmen Zwischenhändler oder Spediteur?
b) Gehe davon aus dass die Ware z.Zt. Transit im Hafen steht und Ihr diese weiterverkaufen wollt?

Dein Spediteur kann in Absprache mit dem Zoll gem. Zollkodex Art. 87 ein Ersatzzeugnis erstellen. Ursprungsland bleibt China nur der Absender (Chinese) ist für den Endkäufer nicht mehr ersichtlich.

Besten Dank für Bescheid.

Gruss

Starcraft_Voyager Geschrieben am 16 Juli 2007



Dabei seit
21 Februar 2006
85 Beiträge
definiere ursprungszeugnis !

eur.1 = ursprungsnachweis
Form A = ursprungsnachweis

kannst du erstellen / vorfertigen ... muss vom versender unterzeichnet und vom Zoll gestempelt / abgefertigt werden.

--> geht nur mit lieferanterklärung

ursprungszeugnis wird von der IHK ausgestellt.
auch hier: lieferantenerklärung und zusätzliche vollmachten erforderlich.

deine zuständige IHK berät dich !

DanielNoetzel Geschrieben am 16 Juli 2007



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
Starcraft_Voyager wrote:
eur.1 = ursprungsnachweis

Ist nicht ganz Richtig. Eine eur. 1 = Präferenznachweis, d.h. Waren die im Präferenzabkommen zwischen verschiedenen Ländern transportiert werden, z.B. Deutschland-Mexico, Deutschland-Chile, erhalten Zollerleichterungen (nicht alle Waren). -> Wenn ich das falsch Formuliert habe, bitte um Korrektur.
Zwischen China und Deutschland gibt es keinerlei Abkommen. Ich vermute sehr stark das es sich hier um ein Ursprungszeugnis, Form A handelt wie es die IHK ausstellt.

Gruß
Daniel

Starcraft_Voyager Geschrieben am 17 Juli 2007



Dabei seit
21 Februar 2006
85 Beiträge
@daniel

du hast vollkommen recht mit der Ausgae "Ursprungs- bzw. präferenz- Nachweis"

wobei eine Eur.1 i.d.R. nur dann ausgestellt wird, wenn die Erzeugnisse auch im jeweiligen Land oder Region oder Gemeinschaft Ihren Ursprung haben.

dann gibt es ja noch die Warenverkehrsbescheinigungen.....

DanielNoetzel Geschrieben am 17 Juli 2007



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
Richtig, habe ich vergessen zu schreiben :-D

RD Geschrieben am 18 Juli 2007



Dabei seit
15 April 2005
402 Beiträge
Hallo Puma,

hier habe ich Dir schonmal was gepostet - ist die selbe Thematik:
www.cargoforum.de/inde...pic&t=1940

Gruß,
RD

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