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Von Speditionskauffrau zu Transportunternehmerin


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Spediteuse86 Geschrieben am 09 Juli 2007



Dabei seit
09 Juli 2007
13 Beiträge
Halli Hallo :lol:

Zur Zeit bin ich noch in der Ausbildung zu Speditionskauffrau.

Nach Beendigung der Prüfung wollte ich falls möglich gerne Transportunternehmerin werden.
Weiß Jemand wie und ob ich mich zusätzlich fortbilden muss?? Welche Bescheinigungen/ Prüfungen ich haben muss??? Oder gibt es gar jemanden der das Selbe vor hat oder schon den selben Weg gegangen ist..

Wäre super mal ein paar Meinungen und Ratschläge bzw. Hilfe / Tipps und Tricks zu bekommen..

ThX 8)

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Mayerhofer Geschrieben am 09 Juli 2007



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14 Mai 2005
722 Beiträge
Hi Spediteuse86,

durch deine Ausbildung zur Spediteuse hast du die erforderliche Sach- und Fachkunde inklusive, die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr bei Fahrzeugen über 3,5 t. zul. GG erforderlich ist.

Somit kannst du das Gewerbe bei deiner Stadt anmelden.

Voraussetzung für die Erteilung deiner Erlaubnisurkunde ist jedoch außerdem die finanzielle und persönliche Zuverlässigkeit.

Gruß
M.Mayerhofer


Zuletzt bearbeitet von Mayerhofer am 15 Jul 2007 - 08:43, insgesamt einmal bearbeitet

Spediteuse86 Geschrieben am 09 Juli 2007



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09 Juli 2007
13 Beiträge
Ja das hört sich dann schon mal super an...
Nur weil ich viel gelsen habe, dass es zur Geprüften Kraftverkehrsmeisterin mehr bedarf. Z.B eine abgeschlossene Ausbildung zur Berufskraftfahrerin..Praxiserfahrung, etc.

Einer Prüfung bedarf es sicherlich. Allein schon wegen der ganzen technischen Anforderungen, welche man in eine Speditionsausbildung gar nicht so vermittelt bekommt..

Aber danke erst mal

bluemore Geschrieben am 09 Juli 2007



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07 April 2007
4 Beiträge
1986 geboren?
Mutig ... Gerade weil Transportunternehmer doch heutzu Tage das letzte Glied in der Kette sind und kaum Preissteigerungen durchsetzen können?! Ich habe eine 30seitige Arbeit zu diesem Thema geschrieben und war reichlich schockiert über die Zustände auf dem Markt für LKW Transporte...
Was reizt dich an der Aufgabe? Willst du selbstbestimmt LKW´s fahren?

Spediteuse86 Geschrieben am 11 Juli 2007



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09 Juli 2007
13 Beiträge
Hei Bluemore,

ja 1986 und noch weiblich dazu... :P ..Neee ich möchte einfach nicht als Sachbearbeiterin enden. Ich habe zu den Unternehmern in unserer Firma eine sehr guten Draht und mir gefällt die arbeit, wie z.B. das Disponieren (ohne den Streß den man in eine NV-Dispo hat), der Kontakt zu Fahrern und Kunden und das auch persönlich nicht immer nur phantom mäßig über telefon.
Außerdem hab ich eine Knall mit LKWs. Habe irgendwie das Interesse an der Technik und den Brummis selbst. Weiß auch nicht warum es mich gerade so reizt, aber das tut es und falls es nicht anders geht würde ich auch selber fahren, muss aber nicht sein.

Ich weiß das wird verdammt schwierig und es werden viele Tränen und Schweiß fließen. genauso wie das Geld..aber es ist mein Traum..

und wer ganz unten ist kann nur noch nach oben :wink:

betterorange Geschrieben am 12 Juli 2007



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02 April 2007
1271 Beiträge
Hallo Spediteuse, wende Dich bitte mal an Deine IHK. Die Ausbildung allein reicht meines Wissen nicht allein aus um die berufliche Qualifikation nachzuweisen. Wenn es um Erlaubniserteilungen geht wird kompetente Dispositionserfahrung etc. nachzuweisen sein.
Um ggf. Förderungen mitzunehmen, nicht frühzeitig das Gewerbe anmelden!
Welche Unternehmensform schwebt Dir vor? Welche Sicherheiten bringst Du mit? Was sagt Deine Hausbank, kann die Gelder vermiteln durch KfW Förderung?
Als ich in der Ausbildung war, wusste ich auch schon, das ich mal selbstständig sein würde. hat dann noch ein paar Jährchen gedauert.

frankenstein Geschrieben am 16 Juli 2007



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11 August 2005
198 Beiträge
Doch, die Ausbildung alleine reicht aus. Aufgrund "Gleichwertiger Abschlussprüfung" gem. § 6 GBZugV wird durch die zuständige IHK eine Fachkundebescheinigung ausgestellt. Diese wiederum muss der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt werden, wenn gewerblciher Güterkraftverkehr mit über 3,5 to zGg ausgeübt werden soll.

DanielNoetzel Geschrieben am 17 Juli 2007



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05 Oktober 2006
459 Beiträge
Bin mir auch nicht so sicher ob du das schon kannst. Wird nicht zum eröffnen eines Gewerbes ein "Vollkaufmann" gefordert? Ich meinte, ich würde mich an meine Schulzeit zurück erinnert werden.

Erderwärmer Geschrieben am 04 September 2007



Dabei seit
09 November 2006
28 Beiträge
Hallo Spediteuse

Bewundere Deinen Mut, und sage Hut ab!
Rein zum Thema: Vorraussetzung zur Gründung eines Fuhrunternehmens ist die Genehmigung / EU-Lizenz, dafür benötigst Du:
- fachliche Eignung, z.B.: durch Prüfung zur Speditionskauffrau nachgewiesen,
- persönliche Sicherheit, durch Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- finanzielle Leistungsfähigkeit von 9000,00 Euro für das erste Fahrzeug und 5000,00 für jedes weitere. Bedenke, Sattelzug kann ohne Anhänger nichts transportieren, daher hier auch ohne eigenen Trailer/Chassis 14000,00 Euro.

Weitere Auskünfte gerne auf Anfrage!

Viel Erfolg und

Kühltaxi Geschrieben am 07 September 2007



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06 September 2007
22 Beiträge
Das mit dem Kraftverkehrsmeister stimmt nicht ganz. Voraussetzung alternativ zum BKF auch 7 Jahre Praxis auf Lkws C oder CE, zu bescheinigen durch Arbeitgeber. Der KVM ersetzt aber nicht wie der Spedikfm. die Sachkundeprüfung.

frankenstein Geschrieben am 10 September 2007



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198 Beiträge
Kühltaxi wrote:
Voraussetzung alternativ zum BKF auch 7 Jahre Praxis auf Lkws C oder CE, zu bescheinigen durch Arbeitgeber. Der KVM ersetzt aber nicht wie der Spedikfm. die Sachkundeprüfung.
Blödsinn. BKF wird schon mal gar nicht anerkannt. Wenn was anerkannt wird, dann eine mindestens 5-jährige "Leitende Tätigkeit" in einem Güterkraftverkehrsunternehmen. BKF, auch wenn 7 Jahre oder noch viel länger, kann generell nicht anerkannt werden.
Richtig ist, das der KVM den Spedi nicht ersetzt.

Kühltaxi Geschrieben am 10 September 2007



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06 September 2007
22 Beiträge
@ frankenstein,

Bevor du mich beschimpfst, lies erst mal richtig, was ich schreibe!!!! :-(

Ich sagte, BKF sei keine zwingende Voraussetzung für die Ausbildung zum KVM, von Voraussetzungen zum Güterkraftverkehrsunternehmer sagte ich, außer das KVM nicht reicht, gar nichts!
War auf eine Aussage von Spediteuse86 weiter oben zum KVM gemünzt, hätte ich wohl besser die Zitatfunktion benutzt und das ganz genau in langen Worten erklärt.

frankenstein Geschrieben am 10 September 2007



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11 August 2005
198 Beiträge
Kühltaxi wrote:

Bevor du mich beschimpfst, lies erst mal richtig, was ich schreibe!!!! :-(
Wenn ich schimpfe, hört sich das anders an... :roll:

Zitieren::
Ich sagte, BKF sei keine zwingende Voraussetzung für die Ausbildung zum KVM, von Voraussetzungen zum Güterkraftverkehrsunternehmer sagte ich, außer das KVM nicht reicht, gar nichts!
War auf eine Aussage von Spediteuse86 weiter oben zum KVM gemünzt, hätte ich wohl besser die Zitatfunktion benutzt und das ganz genau in langen Worten erklärt.
Ja, so eine "Zitat-Funktion" hat schon was. :wink: War nicht böse gemeint

Erderwärmer Geschrieben am 14 September 2007



Dabei seit
09 November 2006
28 Beiträge
Sehr geehrter Frankenstein und sehr geehrtes Kühltaxi

Das alles ist unnötig!!! Zum Nachweis der fachlichen Eignung ist die bestandene Prüfung zur Speditionskauffrau völlig ausreichend. Alle anderen Wege sind für den Fall, daß jemand nicht Speditionskauffmann/frau ist, und auch alternativ nicht die Prüfung zur "gerpüften Güterkraftverkehrsunternehmerin" abgelegt hat.

Nochmal: Als Speditionskauffrau ist Spediteuse fachlich geeignet, ohne wenn und aber!

frankenstein Geschrieben am 14 September 2007



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11 August 2005
198 Beiträge
Sehr geehrter Herr Erderwärmer,

ich habe auch nichts anderes behauptet. Klar ist die Ausbildung zum Speditionskaufmann/-frau ausreichend. Allerdings wird der Kaufmannsgehilfenbrief als Vorlage zur Erteilung eine Erlaubnis/Genehmigung nicht ausreichend sein.

Der Kaufmannsgehilfenbrief muss der IHK vorgelgt werden und diese stellt auf Grund "Gleichwertiger Abschlussprüfung" nach § 6 der Berufszugangsverordnung eine Fachkundebescheinigung aus.

Das findet sich auch im § 6 Abs. 3 der GBZugV vom 21. Juni 2000 wieder.

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