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Von Speditionskauffrau zu Transportunternehmerin
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Spediteuse86 |
Geschrieben am 09 Juli 2007
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Dabei seit 09 Juli 2007 13 Beiträge
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Halli Hallo :lol:
Zur Zeit bin ich noch in der Ausbildung zu Speditionskauffrau.
Nach Beendigung der Prüfung wollte ich falls möglich gerne Transportunternehmerin werden.
Weiß Jemand wie und ob ich mich zusätzlich fortbilden muss?? Welche Bescheinigungen/ Prüfungen ich haben muss??? Oder gibt es gar jemanden der das Selbe vor hat oder schon den selben Weg gegangen ist..
Wäre super mal ein paar Meinungen und Ratschläge bzw. Hilfe / Tipps und Tricks zu bekommen..
ThX 8)
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Mayerhofer |
Geschrieben am 09 Juli 2007
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Dabei seit 14 Mai 2005 722 Beiträge
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Hi Spediteuse86,
durch deine Ausbildung zur Spediteuse hast du die erforderliche Sach- und Fachkunde inklusive, die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr bei Fahrzeugen über 3,5 t. zul. GG erforderlich ist.
Somit kannst du das Gewerbe bei deiner Stadt anmelden.
Voraussetzung für die Erteilung deiner Erlaubnisurkunde ist jedoch außerdem die finanzielle und persönliche Zuverlässigkeit.
Gruß
M.Mayerhofer
Zuletzt bearbeitet von Mayerhofer am 15 Jul 2007 - 08:43, insgesamt einmal bearbeitet |
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Spediteuse86 |
Geschrieben am 09 Juli 2007
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Dabei seit 09 Juli 2007 13 Beiträge
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Ja das hört sich dann schon mal super an...
Nur weil ich viel gelsen habe, dass es zur Geprüften Kraftverkehrsmeisterin mehr bedarf. Z.B eine abgeschlossene Ausbildung zur Berufskraftfahrerin..Praxiserfahrung, etc.
Einer Prüfung bedarf es sicherlich. Allein schon wegen der ganzen technischen Anforderungen, welche man in eine Speditionsausbildung gar nicht so vermittelt bekommt..
Aber danke erst mal
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bluemore |
Geschrieben am 09 Juli 2007
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Dabei seit 07 April 2007 4 Beiträge
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1986 geboren?
Mutig ... Gerade weil Transportunternehmer doch heutzu Tage das letzte Glied in der Kette sind und kaum Preissteigerungen durchsetzen können?! Ich habe eine 30seitige Arbeit zu diesem Thema geschrieben und war reichlich schockiert über die Zustände auf dem Markt für LKW Transporte...
Was reizt dich an der Aufgabe? Willst du selbstbestimmt LKW´s fahren?
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Spediteuse86 |
Geschrieben am 11 Juli 2007
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Dabei seit 09 Juli 2007 13 Beiträge
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Hei Bluemore,
ja 1986 und noch weiblich dazu... :P ..Neee ich möchte einfach nicht als Sachbearbeiterin enden. Ich habe zu den Unternehmern in unserer Firma eine sehr guten Draht und mir gefällt die arbeit, wie z.B. das Disponieren (ohne den Streß den man in eine NV-Dispo hat), der Kontakt zu Fahrern und Kunden und das auch persönlich nicht immer nur phantom mäßig über telefon.
Außerdem hab ich eine Knall mit LKWs. Habe irgendwie das Interesse an der Technik und den Brummis selbst. Weiß auch nicht warum es mich gerade so reizt, aber das tut es und falls es nicht anders geht würde ich auch selber fahren, muss aber nicht sein.
Ich weiß das wird verdammt schwierig und es werden viele Tränen und Schweiß fließen. genauso wie das Geld..aber es ist mein Traum..
und wer ganz unten ist kann nur noch nach oben :wink:
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betterorange |
Geschrieben am 12 Juli 2007
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Hallo Spediteuse, wende Dich bitte mal an Deine IHK. Die Ausbildung allein reicht meines Wissen nicht allein aus um die berufliche Qualifikation nachzuweisen. Wenn es um Erlaubniserteilungen geht wird kompetente Dispositionserfahrung etc. nachzuweisen sein.
Um ggf. Förderungen mitzunehmen, nicht frühzeitig das Gewerbe anmelden!
Welche Unternehmensform schwebt Dir vor? Welche Sicherheiten bringst Du mit? Was sagt Deine Hausbank, kann die Gelder vermiteln durch KfW Förderung?
Als ich in der Ausbildung war, wusste ich auch schon, das ich mal selbstständig sein würde. hat dann noch ein paar Jährchen gedauert.
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frankenstein |
Geschrieben am 16 Juli 2007
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Dabei seit 11 August 2005 198 Beiträge
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Doch, die Ausbildung alleine reicht aus. Aufgrund "Gleichwertiger Abschlussprüfung" gem. § 6 GBZugV wird durch die zuständige IHK eine Fachkundebescheinigung ausgestellt. Diese wiederum muss der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt werden, wenn gewerblciher Güterkraftverkehr mit über 3,5 to zGg ausgeübt werden soll.
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DanielNoetzel |
Geschrieben am 17 Juli 2007
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Dabei seit 05 Oktober 2006 459 Beiträge
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Bin mir auch nicht so sicher ob du das schon kannst. Wird nicht zum eröffnen eines Gewerbes ein "Vollkaufmann" gefordert? Ich meinte, ich würde mich an meine Schulzeit zurück erinnert werden.
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Erderwärmer |
Geschrieben am 04 September 2007
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Dabei seit 09 November 2006 28 Beiträge
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Hallo Spediteuse
Bewundere Deinen Mut, und sage Hut ab!
Rein zum Thema: Vorraussetzung zur Gründung eines Fuhrunternehmens ist die Genehmigung / EU-Lizenz, dafür benötigst Du:
- fachliche Eignung, z.B.: durch Prüfung zur Speditionskauffrau nachgewiesen,
- persönliche Sicherheit, durch Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- finanzielle Leistungsfähigkeit von 9000,00 Euro für das erste Fahrzeug und 5000,00 für jedes weitere. Bedenke, Sattelzug kann ohne Anhänger nichts transportieren, daher hier auch ohne eigenen Trailer/Chassis 14000,00 Euro.
Weitere Auskünfte gerne auf Anfrage!
Viel Erfolg und
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Kühltaxi |
Geschrieben am 07 September 2007
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Dabei seit 06 September 2007 22 Beiträge
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Das mit dem Kraftverkehrsmeister stimmt nicht ganz. Voraussetzung alternativ zum BKF auch 7 Jahre Praxis auf Lkws C oder CE, zu bescheinigen durch Arbeitgeber. Der KVM ersetzt aber nicht wie der Spedikfm. die Sachkundeprüfung.
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frankenstein |
Geschrieben am 10 September 2007
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Dabei seit 11 August 2005 198 Beiträge
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Kühltaxi wrote: |
Voraussetzung alternativ zum BKF auch 7 Jahre Praxis auf Lkws C oder CE, zu bescheinigen durch Arbeitgeber. Der KVM ersetzt aber nicht wie der Spedikfm. die Sachkundeprüfung. |
Blödsinn. BKF wird schon mal gar nicht anerkannt. Wenn was anerkannt wird, dann eine mindestens 5-jährige " Leitende Tätigkeit" in einem Güterkraftverkehrsunternehmen. BKF, auch wenn 7 Jahre oder noch viel länger, kann generell nicht anerkannt werden.
Richtig ist, das der KVM den Spedi nicht ersetzt.
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Kühltaxi |
Geschrieben am 10 September 2007
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Dabei seit 06 September 2007 22 Beiträge
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@ frankenstein,
Bevor du mich beschimpfst, lies erst mal richtig, was ich schreibe!!!! :-(
Ich sagte, BKF sei keine zwingende Voraussetzung für die Ausbildung zum KVM, von Voraussetzungen zum Güterkraftverkehrsunternehmer sagte ich, außer das KVM nicht reicht, gar nichts!
War auf eine Aussage von Spediteuse86 weiter oben zum KVM gemünzt, hätte ich wohl besser die Zitatfunktion benutzt und das ganz genau in langen Worten erklärt.
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frankenstein |
Geschrieben am 10 September 2007
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Dabei seit 11 August 2005 198 Beiträge
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Kühltaxi wrote: |
Bevor du mich beschimpfst, lies erst mal richtig, was ich schreibe!!!! :-( |
Wenn ich schimpfe, hört sich das anders an... :roll:
Zitieren:: |
Ich sagte, BKF sei keine zwingende Voraussetzung für die Ausbildung zum KVM, von Voraussetzungen zum Güterkraftverkehrsunternehmer sagte ich, außer das KVM nicht reicht, gar nichts!
War auf eine Aussage von Spediteuse86 weiter oben zum KVM gemünzt, hätte ich wohl besser die Zitatfunktion benutzt und das ganz genau in langen Worten erklärt. |
Ja, so eine "Zitat-Funktion" hat schon was. :wink: War nicht böse gemeint
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Erderwärmer |
Geschrieben am 14 September 2007
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Dabei seit 09 November 2006 28 Beiträge
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Sehr geehrter Frankenstein und sehr geehrtes Kühltaxi
Das alles ist unnötig!!! Zum Nachweis der fachlichen Eignung ist die bestandene Prüfung zur Speditionskauffrau völlig ausreichend. Alle anderen Wege sind für den Fall, daß jemand nicht Speditionskauffmann/frau ist, und auch alternativ nicht die Prüfung zur "gerpüften Güterkraftverkehrsunternehmerin" abgelegt hat.
Nochmal: Als Speditionskauffrau ist Spediteuse fachlich geeignet, ohne wenn und aber!
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frankenstein |
Geschrieben am 14 September 2007
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Dabei seit 11 August 2005 198 Beiträge
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Sehr geehrter Herr Erderwärmer,
ich habe auch nichts anderes behauptet. Klar ist die Ausbildung zum Speditionskaufmann/-frau ausreichend. Allerdings wird der Kaufmannsgehilfenbrief als Vorlage zur Erteilung eine Erlaubnis/Genehmigung nicht ausreichend sein.
Der Kaufmannsgehilfenbrief muss der IHK vorgelgt werden und diese stellt auf Grund "Gleichwertiger Abschlussprüfung" nach § 6 der Berufszugangsverordnung eine Fachkundebescheinigung aus.
Das findet sich auch im § 6 Abs. 3 der GBZugV vom 21. Juni 2000 wieder.
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