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Gestellung von Waren außerhalb des Amtsplatzes
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
mawoso |
Geschrieben am 09 August 2007
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Dabei seit 03 April 2007 103 Beiträge
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Hallo,
ich habe eine Frage zur Gestellung von Waren außerhalb des Amtsplatzes.
Wir sind zugelassener Ausführer, unterliegen aber für ein paar Wochen einer Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs und müssen nun die Waren gestellen.
Frage: Ist die Ware bereits fertig geladen (also auf dem LKW) zu gestellen,
oder ist es möglich, die Ware ohne LKW zu gestellen?
Also nur die Ware auf Paletten verpackt, so wie sie dann auf den LKW kommt.
Die Ware befindet sich also auf dem Verladeplatz, ohne LKW.
Hat schon mal jemand Erfahrung mit einer solchen Überwachung gemacht??
Gruß und danke für die Hilfe im voraus.
mawoso
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Dathoffi |
Geschrieben am 10 August 2007
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Dabei seit 26 Juli 2007 67 Beiträge
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Hallo Mawoso,
die Gestellung nach §9 AWV sieht eine Anmeldung der zu exportierenden Ware vor Verladung/Verpackung vor. Das heisst, der Zoll möchte die Möglichkeit haben sich die Ware(im Idealfall unverpackt) anzusehen.
Für dich heisst das, dass die Ware nicht auf dem LKW stehen muss/sollte.
Gruß,
Hoffi
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thomcat |
Geschrieben am 10 August 2007
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Dabei seit 26 Januar 2005 213 Beiträge
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@Mawoso
Vor einigen Jahren hatten wir diesen Fall auch einmal.
Damals hatten wir im Durchschnitt so ca. 8 Ausfuhren in Drittländer pro Tag.
Die Auflage des HZA sah wie folgt aus.
1.) Melden der versandfertigen Waren per Fax täglich bis 14:00 Uhr in Form einer Aufstellung (EXCEL-Liste mit Empfäner, Warenwert, Nr. der AA etc.)
2.) erfolgt dann bis 12:00 Uhr des Folgetages keine Reaktion des ZA, können die Waren versendet werden.
Logisch kam aus den "Krawattenabeilungen" wie Vertrieb, Entwicklung ständiges Gemaule. ("das ist eilig, das muß schneller gehen....")
Aber so eine Auflage muß im Unternehmen Prio1 haben und auch von der GF unterstützt werden.
Natürlich sind die Zollämter nicht realitätsfremd und zeigen sich kooperativ. Schnellschüsse sind schon drin.
Hier reicht dann ein kurzer Telefonanruf mit Schilderung des Sachverhaltes und es wird auch mal ein Auge zugedrückt.
Allerdings sollte man das wirklich nur in Ausnahmefällen betreiben.
Gruß
Thomcat
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