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unvollständige Ausfuhranmeldung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


ratzfatz Geschrieben am 30 August 2007



Dabei seit
24 August 2007
6 Beiträge
Hallo!
Kann mir jemand erklären, wie ich die unvollständige Ausfuhranmeldung auszufüllen habe? Meine Kollegin ist im Urlaub und ich habe (fast) keine Ahnung! Need help!

Der Fall: Fa. A (wir) hat Waren an Fa. B verkauft, Fa. B will Waren nach Vitnam exportieren.

Wer ist denn nun Versender / Ausführer?
Wer ist Anmelder?
Welche Zollstelle ist für die ergänzende Anmeldung einzutragen?

Habe leider kein Einheitspapier 0761 habe gelesen kann auch die normale 0733 und Ergänzungsseite 0734 nehmen.
Muss in Feld 44 irgend ein Vermerk, der auf eine uAE hinweist?

Vielen, vielen Dank!

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betterorange Geschrieben am 31 August 2007



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Gruss nach Verden. Weiss zwar nicht was eine "unvollständige Ausfuhranmeldung" ist aber vielleicht meinst Du eine V-AE? Ruf bitte Dein zuständiges Zollamt an, die helfen.

DanielNoetzel Geschrieben am 31 August 2007



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
Hallo ratzfatz,

eine unvollständige Ausfuhranmeldung benötigst du bei Dreiecksgeschäften in ein Drittland (ab 1000 Euro WW). Dieses Verfahren findet anwendung wenn du als Produzent direkt im Namen des Verkäufers an den Grenzpunkt (Flughafen/Seehafen) lieferst. In so einem Fall hat ja der Verkäufer keinerlei Möglichkeit die Ware beim Zoll zu gestellen. Das Gestellen findet somit bei dir statt. Unvollständig ist sie, da du z.B. nicht Empfänger einfügst.

Als Versender/Ausführer tritt der Verkäufer auf (B)
Als Anmelder trittst du auf (A)

Ich hoffe ich hab das so beantwortet das du damit was anfangen kannst. Bezüglich den Vordrucken kann ich dir nicht helfen - am besten mit deinem ZA absprechen.

Gruß
Daniel

PS: Die Ware muss sich unbedingt bei dir befinden sonst kannst du das nicht machen!

Starcraft_Voyager Geschrieben am 31 August 2007



Dabei seit
21 Februar 2006
85 Beiträge
hallo,
wir (spedition) machen dass 3 mal im jahr für einen kunden von uns.

an der ladestelle 1 wird der container nur halb voll und dort wird eine unvollständige mitgegeben ( Ausführer Firma an der ladestelle = Anmelder und bewilligungsinhaber).--> dürfte bei euch ähnlich sein

bestimmungszollstelle wird vorher festgelegt. nämlich da wo die unvollständige abgelöst wird (vervollständigt wird). dass machen wir.

wir bekommen also (später nach beladung an ladestelle 2 und anlieferung am bahnterminal) per post diese unvollst. ae und schreiben eine neue, in der ausführer und empfänger komplett anders auftauchen. geben die beiden dann an besagter zollstelle ab.

wir (bzw. unser auftraggeber, der jetzt als ausführer auftaucht) bekommen unsere AE gestempelt zurück. die unvollständige bleibt beim zollamt und geht dort mit erledigungsvermerk an die zollstelle in der die unvollst. vorabgestempelt wurde und der kreis schließt sich wieder.

grüßchen

Starcraft_Voyager Geschrieben am 31 August 2007



Dabei seit
21 Februar 2006
85 Beiträge
ratzfatz wrote:

Wer ist denn nun Versender / Ausführer?
Wer ist Anmelder?
Welche Zollstelle ist für die ergänzende Anmeldung einzutragen?

Habe leider kein Einheitspapier 0761 habe gelesen kann auch die normale 0733 und Ergänzungsseite 0734 nehmen.
Muss in Feld 44 irgend ein Vermerk, der auf eine uAE hinweist?

Vielen, vielen Dank!

ich nochmal
versender ausführer bist du
anmelder auch
zollstelle müsste die sein an der dein käufer (der der nach Vietnam liefert) seinen firmensitz hat.

vordruck solltest du nehmen mit vermerk unvollständige...

empfänger schreibst du deinen käufer rein und schickst ihm diese nach abfertigung zu (ich empfehle immer davon abzusehen solche dokmunte die ware begleiten zu lassen da diese gern auf nimmerwiedersehen verschwinden- ist bei unvollst. auch ok so)

der löst die wie gesagt ab, schreibt sich als versender / Ausführer rein und nennt den endgültigen warenempfänger.

du bekommst die unvollständige erledigt vom zollamt retour. daher empfiehlt es sich vorher (!) mit abgangs & empfangszollstelle zu reden und bescheid zu sagen und das prozedere offen zu kommunizieren-

alle angaben ohne gewähr

grüschen

ratzfatz Geschrieben am 04 September 2007



Dabei seit
24 August 2007
6 Beiträge
Habt vielen Dank für Eure Hilfe! Hat alles super geklappt.

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