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ADR-Punkte


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


mike Geschrieben am 11 September 2007



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10 März 2006
76 Beiträge
Hallo,

ich wäre dankbar, wenn mir jemand folgende Aussage korrigiert bzw. ergänzt:

ADR-Punkte errechnen sich wie folgt: Ich muss wissen, welche Verpackungsgr. die Sendung unterliegt. Anschließend nehme ich das Gewicht un multipliziere das mit dem Faktor der jeweiligen Verpackungsgruppe. Liegen ich über der Grenze (333Pkt. / 1000 Pkt.) unterliege ich ADR.

Danke schion mal für ein Feedback.

Gruß
mike

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wildcat1977 Geschrieben am 11 September 2007



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16 September 2005
23 Beiträge
Hallo Mike,

das ist so leider nicht ganz richtig. Ausschlaggebend ist hier nicht die Verpackungsgruppe, sondern die Beförderungskategorie eines Stoffes.

Die Beförderungskategorie findest du in Spalte 15 der Tabelle A in Kap. 3.2 der ADR.

Es gibt die Beförderungskategorien 0, 1, 2, 3 und 4.

Für Stoffe der Beförderungskategorie 0 gibt es keine Freistellungen. D. h. 1 Nanogramm eines Stoffes der BK 0, und man muss verfahren wie bei über 1000 P.

Von Stoffen der BK 1 darfst Du mx. 20 L / Kg transportieren, und man kommt nicht über die magischen 1000 P.

Von Stoffen der BK 2 maximal 333 L / kg und von Stoffen der BK 3 max 1000 kg / L.

Bei Stoffen der BK 4 gibt es keine Beschränkungen.

Diese Maximale kg bzw. Literangabe kannst Du nur nutzen, wenn nur 1 Stoff transportiert wird. Werden mehrere Stoffe in einer Beförderungseinheit transportiert muss man rechnen.

Hierfür ist den BK's 1, 2 und 3 ist ein sog. Multiplikator zugewisen.

BK 1 = 50 (weil 20x50=1000)
BK 2 = 3 (333*3=999 )
BK 3 = 1 (1000*1=1000)

Jetzt kommen die kg's in Spiel.

Angenommen du hast 5kg eines Stoffes der BK 2 rechnest Du 5kg x3 = 15 Punkte.

Die Punkte musst Du zuerst mal für jede BK ausrechnen. Dannach werden die Ergebnisse addiert. Bist du unter 1000 Punkten ist alles ok. Bist du drüber, dann muss der Fahrer einen ADR Schein haben, Fahrzeug muss ausgeflaggt werden. Die Ausrüstung ist umfangreicher, Schriftliche Weisungen müssen dabei sein, ....

Bei Transporten unter 1000P darf allerdings die Mitführungspflicht eines 2kg Feuerlöschers nicht vergessen werden. Darüber hinaus ist die Bemerkung "Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6 festgesetzten Freigrenzen" ins Beförderungspapier einzutragen.

Das mit der Verpackungsgruppe ginge theoretisch auch. Also

BK 1 = VG I usw.

Das passt aber leider nicht immer. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass in den Klassen 1, 2, 5.2 und 7 nicht in Verpackungsgruppen unterschieden wird.


So hoffe ich konnte n bissel weiterhelfen.

Wenn noch fragen offen sind, dann melde Dich.

LG

Wildcat

mike Geschrieben am 11 September 2007



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76 Beiträge
Danke wildcat.

Und wie bekomme ich am besten heraus, welcher Stoff welche Beförderungskategorie hat???

wildcat1977 Geschrieben am 11 September 2007



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23 Beiträge
Hallo Mike,

dafür brauchst Du die ADR.

Auf der Website des BMVBS ist die Tabelle A zwar als PDF downloadbar, aber das ist die Tabelle aus der ADR 2005. Zu 2007 hat sie sich n bissel verändert.

Hast Du grad n paar UN-Nummern wozu Du die BK wissen musst?

Da schreib sie grad mal rein. Ich hab ne aktuelle ADR hier. Ich kann die grad für Dich nachschauen.

LG

Wildcat

RD Geschrieben am 13 September 2007



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als zusatz: im ADR, kapitel 3, ist eine liste aller stoffe, gegliedert nach un-nr. angegeben. such dir einfach deine nummer, und check die spalten wie wildcat schon beschrieben hat. um alles auszurechnen ist dein nettogewicht notwendig.

im übrigen unterliegst du bei gefahrgut im straßentransport immer dem ADR.

frankenstein Geschrieben am 13 September 2007



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RD wrote:

im übrigen unterliegst du bei gefahrgut im straßentransport immer dem ADR.
Nicht ganz richtig, von 1.1.3.1. bis 1.1.3.3 unterliegst Du nicht dem ADR, von 1.1.3.4 bis 1.1.3.6. gibt es Erleichterungen.

RD Geschrieben am 14 September 2007



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402 Beiträge
schon richtig, nur sprechen wir hier - denke ich - nicht von den bereichen, in denen man befreit ist. sonst würden sämtliche fragen über punkteberechnung, etc... nicht auftauchen, oder? :wink:

mike Geschrieben am 14 September 2007



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76 Beiträge
Über die Befreiungen weiß ich Bescheid. Es geht mir eigentlich schon um die eigentliche Berechnung der ADR-Punkte. Und die "Befreiungen" wenn ich unterhalb der 1000P. bleibe. Danke, habt mir geholfen !

mike Geschrieben am 19 September 2007



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76 Beiträge
Eine Frage zur Punkteangabe im BEförderungspapier:

Muss nur ein Hinweis auf die Punkte wenn ich unterhalb der 1000 Punkte bleibe oder muss auf jeden Fall ein Vermerk im BEförderungspapier sein ???

mike

RD Geschrieben am 19 September 2007



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402 Beiträge
wenn du unterhalb der 1000 punkte bleibst, muß folgender satz im beförderungspapier auftauchen:

"Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6. festgelegten Freigrenzen"

mike Geschrieben am 21 September 2007



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76 Beiträge
Ok, und wenn ich drüber bin ???? Was muss ich dann in das beförderungspapier schreiben? Muss eine punktzahl vermejrt sein?

RD Geschrieben am 26 September 2007



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402 Beiträge
na ja, wenn du drüber bist darf dieser satz nicht auftauchen. die sendung wird dann als normale gefahrgutsendung behandelt. sprich, kennzeichnung, ausrüstung, adr-schein, etc. pp.

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