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DG Schulung PK 10 was präsentiert man dem LBA?


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


stoertie Geschrieben am 25 September 2007



Dabei seit
12 September 2007
2 Beiträge
Hallo,

um derartige Schulungen durchführen zu dürfen muss das LBA einen ja anerkennen sowie den Lehrplan und die Abschlussprüfung genehmigen, nur finde ich irgendwie keine Informationen wie das aussehen soll/muss.

Hat da jemand Tipps wo man etwas darüber nachlesen kann?

Vielen Dank und Gruss!

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Streetblade Geschrieben am 15 Mai 2008



Dabei seit
21 April 2007
16 Beiträge
Hallo stoertie,

habe erst letzte Woche meinen PK6 gemacht und will diesen jetzt bei der IHK anerkennen lassen (Gefahrgutbeauftragter) da ich schon Gb für Straße/Schiene bin.

Soweit ich erfahren habe, gibt die IATA einen "Ausbilder Leitfaden" heraus (natürlich nicht ganz billig) an dem man sich orientieren kann.

Weieterhin muss man eine Ausbilderlizenz erwerben die alle 5 Jahre erneuert werden muss und man muss sich von der IATA eine auf 2 Jahre beschränkte Ausbildungslizenz kaufen.

Alles in allem ne Menge Geld die erstmal wieder reingeholt werden muss.

Wenn ich bei meiner Ausführung irgendwas vergessen habe oder falsch sein sollte bitte ich dies zu berichtigen.


MfG
Streetblade

LazarusLong Geschrieben am 15 Mai 2008



Dabei seit
25 September 2006
186 Beiträge
Streetblade wrote:
Hallo stoertie,

habe erst letzte Woche meinen PK6 gemacht und will diesen jetzt bei der IHK anerkennen lassen (Gefahrgutbeauftragter) da ich schon Gb für Straße/Schiene bin.

Soweit ich erfahren habe, gibt die IATA einen "Ausbilder Leitfaden" heraus (natürlich nicht ganz billig) an dem man sich orientieren kann.

Weieterhin muss man eine Ausbilderlizenz erwerben die alle 5 Jahre erneuert werden muss und man muss sich von der IATA eine auf 2 Jahre beschränkte Ausbildungslizenz kaufen.

Alles in allem ne Menge Geld die erstmal wieder reingeholt werden muss.

Wenn ich bei meiner Ausführung irgendwas vergessen habe oder falsch sein sollte bitte ich dies zu berichtigen.


MfG
Streetblade

Also, das stimmt so nicht.
Ein Gefahrgut - braucht für Tätigkeit in Deutschland:
1) Einen gültigen Schulungsnachweis für jeden Verkehrsträger den man abdecken möchte
2) Die Schulungsunterlagen
3) Die Ankerkennung durch die Behörde (In diesem falle LBA).

IATA bietet in der Tat das sogenannte "Instructors Toolkit" zum Aufbau eigener Schulungen an. Ist allerdings nur in Englisch, muss man sich überlegen ob man's braucht.

IATA bietet ausserdem "Professional Skills for DG Instructors" an. Die sind sinnvoll für DG-Profis die den übergang zum Trainer vollziehen oder bestimmte Ausbilder im Airline / Bodenabfertiger Segment.

Sinnvoll sind beide Produkte, verpflichtend nicht. Alle fünf Jahre muss allerdings eine PRüfung bei dem LBA abgelegt werden für die auch Gebühren anfallen. Dass hat aber mit IATA nichts zu tun.

Nur so nebenbei: Die Benutzung der IATA-Trainingsbücher ist in DEutschland per Dekret des LBA untersagt, warum und wieso... keine Ahnung.

Streetblade Geschrieben am 15 Mai 2008



Dabei seit
21 April 2007
16 Beiträge
Hallo LazarusLong,

danke für die Aufklärung..

Ich habe mich bei meinen Audführungen leider nur auf die Aussagen meines Ausbilders und den Info`s der LH beziehen können.

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe kann ich mir
1. meine Ausbildungsunterlagen selbst zusammen stellen und diese vom LBA genehmigen lassen
2. und sobald ich die Anerkennung der IHK zum Gefahrgutbeauftragten habe eine Prüfung(?) vor dem LBA zum Ausbilder ablegen

Ist das so richtig ?

Benötige ich keine Genehmigung der IATA zum ausbilden ??

(ich soll die Schulung meiner Kollegen für PK3,4,5 übernehmen)


Danke schon einmal für die Info


MfG

Streetblade

LazarusLong Geschrieben am 04 Juni 2008



Dabei seit
25 September 2006
186 Beiträge
Streetblade wrote:
Hallo LazarusLong,

danke für die Aufklärung..

Ich habe mich bei meinen Audführungen leider nur auf die Aussagen meines Ausbilders und den Info`s der LH beziehen können.

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe kann ich mir
1. meine Ausbildungsunterlagen selbst zusammen stellen und diese vom LBA genehmigen lassen
2. und sobald ich die Anerkennung der IHK zum Gefahrgutbeauftragten habe eine Prüfung(?) vor dem LBA zum Ausbilder ablegen

Ist das so richtig ?

Benötige ich keine Genehmigung der IATA zum ausbilden ??

(ich soll die Schulung meiner Kollegen für PK3,4,5 übernehmen)


Danke schon einmal für die Info


MfG

Streetblade
Absolut nein, IATA hat hier keine Jurisdiktion, nur dass LBA.
Weitere Anforderungen von IATA treffen nur auf IATA-akkreditierte Gefahrgutschulen zu und, in minderem Masse, auf IATA-akkreditierte Spediteure (hier müssen die seitens IATA geforderten Schulungsnachweise "anerkannt" sein.

Dass LBA verlangt die Prüfung alle fünf Jahre, ZUSÄTZLICH darfst Du in Deutschland NICHT das "Instruktorprivileg" nach IATA 1.5.5 nutzen - d.h, du musst auch als Ausbilder alle 2 Jahre zum Refresher.

Gruss, LL

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