Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
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Zollabwicklung Hamburg Hafen - Newbie braucht Hilfe


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


loucypher Geschrieben am 28 September 2007



Dabei seit
18 Juni 2007
6 Beiträge
Hallo!

Ich habe das erste Mal Waren aus China bestellt. Diese Ware sollte ungefähr Mitte Oktober in Hamburg ankommen.
Jetzt möchte ich als Neuling aber keine groben Fehler machen und habe einige Fragen:

1.
B/L habe ich bereits per Mail erhalten. Bekomme ich automatisch noch ein Original zugesendet ? Wenn ja, von wem und wann bekommt man das ? (Auf dem B/L ist vermerkt, dass 3 Exemplare ausgestellt wurden. Wer hat die ?) Ist ja immerhin ein Wertpapier, bei dem doch eine Kopie wahrscheinlich nicht reicht.

2.
Auf dem B/L ist eine Firma in Deutschland genannt. Ist man verpflichtet bestimmte Dienstleistungen in Sachen Zollabfertigung/Verladung von der Firma durchführen zu lassen ? Wenn nicht, woher weiß ich dann wann das Schiff angekommen ist? Ich stelle mir das so vor, dass das Schiff einläuft und auch auf jeden Fall in einem relativ kurzen Zeitraum jemand da sein muss, der die Ware entgegennimmt. Hat eine andere Spedition genug Zeit um meinen Auftrag logistisch zu bewältigen ? Wieso ist überhaupt eine Firma in Deutschland angegeben, wenn diese Firma nichts macht, wenn ich sie nicht explizit damit beauftrage?

3.
Ich habe von der genannten Firma ein Angebot erhalten, das Zollabfertigung, Hafengebühren und Transport zu mir beinhaltet.
Können bestimmte Hafengebühren eingespart werden, wenn ich Tätigkeiten selber übernehme ? Habe ich als Neuling überhaupt eine Chance irgendetwas am Hafen in Eigenregie zu managen? Oder darf z.B. das Ausladen eines Containers(Beiladung), das Umpacken auf Paletten, das Zwischenlagern für die Zollabfertigung, usw. nur von bestimmten Leuten durchgeführt werden ? Ich nehme mal an, dass ich mit meinem Transporter nicht zu dem Container fahren kann, meine Papiere vorlege, jemandem Zoll, Hafengebühren und Steuer in die Hand drücke, die Kartons in meinen Lieferwagen packe und abfahre.

4.
In der Packing List, die ich auch nur als Mail erhalten habe sind die 3 Warengruppen mit Gewicht, Volumen und Anzahl der Kartons aufgelistet, die ich bestellt habe. Muss es da nicht eigentlich eine detaillierte Ausführung geben, oder reicht das ? Reicht auch nur diese Kopie (es handelt sich um ein Word-Dokument, das ich auch selber hätte schreiben können, ohne Unterschrift oder Stempel) ?

5.
Die Rechnung, die ich bis jetzt auch nur als Word-Dukument per Mail vorliegen habe, hat auch nur die 3 Warengruppen mit Anzahl der Kartons, Stückpreis und Gesamtpreis. Keine Zolltarifnummern und die Kosten für die Fracht wurden auch nicht erwähnt. Aber diese Kosten braucht man doch für die Einfuhrumsatzsteuer. ?!?
*****************************************************
MARKS&NUMBERS DESC. OF GOODS QTY UNIT PRICE AMOUNT

ARTIFICIAL TREE 19 CARTONS/48PCS USD5.00 USD240.00

N/M ARTIFICIAL PLANT 6 CARTONS/645 PCS USD1.40 USD903.00

ARTIFICIAL FLOWER 8 CARTONS/5694PCS USD0.15 USD854.10

FOB NINGBO:USD1997.10

*************************************************************
Das ist doch nicht ausreichend, oder ?


So, das waren ja schon mal einige Fragen, vielleicht kann der ein oder andere hier was dazu sagen. Es wäre echt hilfreich, wenn die Erklärung auch für mich einigermassen verständlich und nicht mit fachchinesisch gespickt wäre.

Bis demnächst ;-)

CARGOFORUM PARTNER

Lufti Geschrieben am 29 September 2007



Dabei seit
13 März 2007
237 Beiträge
Hallo loucypher,

gratulation zum einstieg in den Internationalen Welthandel. Wie es schein hast du schon einen groben Überblick über das Seefrachtgeschäft. Ich versuch dir mal ein paar tipps zu geben:

1. Dass du die 3. originale noch per Post bekommst ist möglich - es kann aber auch passieren dass die B/ls direkt an die genannte Spedition geschickt werden. Diesbezüglich sollest du dich mit dem Versender oder deinem Spediteuer in verbindung setzen.

2. Zunächst einmal Nein - Du bist nicht verpflichtet irgend eine Dienstleistung des im B/L genannten Spediteurs in Anspruch zu nehmen. Wenn du wirklich lieber selbst tätig werden willst oder einen anderen Spediteuer (vielleicht einen günstigeren) wählen willst müssen die die B/L und somit ihre Rechte und Pflichten aus dem Frachtvertrag durch eine Lückenlose kette von Indossamenten übergeben (Das geschieht meist formlos mit einem Firmenstempel auf der Rückseite des B/ls). Es kann allerdings passieren dass du dann trotzdem gewisse Gebühren dort Zahlen musst wie z.B Dokumenten Handling oder Zessionsgebühren.
Das nächste wäre: Eine normale Spedition ist nicht für die Entladung und Zollrechtliche Gestellung verantwortlich. Das wird von den Hafengesellschaft bzw. Reedereien übernommen.
Das Ankunftsdatum kann man übrigens leicht in erfahrung bringen - Entweder im Internet (wenn man den Schiffnamen kennt) oder bei der Reederei selbst. Ich bin zwar selbst nicht im Hafen tätig aber ich vermute mal dass Privatpersonen auf keinen Fall direkt zum Entladen des schiffes dürfen. Du darfst dann höchstens die Zollabgefertigte Ware vom Schuppen - also vom Lager abholen.

3. Kleiner Tipp: Du kannst ja noch bei anderen Speditionen ihre Preise Anfragen um einen groben Überblick zu bekommen.
Und nein - Du darfst nicht beim LCL vorgang mithelfen/dabei sein.
Kosten kannst du an sich nur bei der Zollabwicklung (wenn du genügend Kenntnisse hast) und bei der Abholung der fertig verzollten Ware sparen.

4. Mit einer Packinglist allein wird die Verzollung schwer. Eine Handelsrechnung (commercial Invoice) wird nötig sein.
Und für die Form der Rechnung gibt es in normalfall keine Vorgaben - Nur der Absender und Empfänger sollten genannt werden.

5. Die Kosten der Fracht wird dir vermutlich die genannte Spedition verraten bzw. berrechnen. Ich gehe einfach mal nicht davon aus dass du alles im vorhinein gezahlt hast.
Für die Ermittlung der ZTN ist natürlich der jenige Zuständig der die Waren verzollt. Beauftragst du eine Spedition damit müssen die das machen.

So ich hoffe das hat dir wenigstens etwas weitergeholfen. Leider bin ich nur nebenbei mit Seefracht beschäftigt darum hoffe ich mal dass ich keinen Stuss erzähle :)

Ich bin mir aber sicher dass sich auch noch einer unserer Seefracht Gurus hierher verirren wird^^

Grüsse

Lufti

loucypher Geschrieben am 29 September 2007



Dabei seit
18 Juni 2007
6 Beiträge
Hallo!

Vielen Dank für deine Bemühungen und ausführlichen Erklärungen Lufti.
Ich hab da mal noch ein paar Fragen die sich direkt auf deine Antworten beziehen:

zu 1)
Ich dachte eigentlich, dass die B/Ls sowas wie der Fahrzeugbrief beim PKW sind. Also, wer in Besitz des B/L ist, hat auch das Recht auf die Ware.
Wenn das so ist, wieso bekommt dann eine Spedition, die ich noch nicht einmal kenne, evtl. die B/Ls ?

zu 2)
Bei dem Namen des Schiffes bin ich mir nicht ganz sicher. Da ich den B/L nur als Kopie eines Faxes habe, kann es nicht besonders gut lesen. Es könnte THE VESSEL oder KOTA LAJU sein. Ich habe mir ein Plugin für Google Earth besorgt, mit dem man Schiffbewegungen nachvollziehen können soll - aber beide Namen sind dort nicht zu finden.

zu 4)
Auch wenn es für die Rechnung keine vorgeschriebene Form gibt, müssen die Waren denn nicht detailliert aufgeführt werden? Z.B. sind in der Sendung 30 unterschiedliche Kunstpflanzen, die auf der Rechnung einfach nur als eine Position Kunstpflanzen auftauchen. In meinem Fall ist es nicht so, aber es könnte doch sein, dass die Pflanzen aus unterschiedlichen Materialien hergestellt sind und dadurch unterschiedlichen Zolltarifnummern bekommen. Und wenn sie auf der Rechnung nicht detailliert aufgeführt werden müssen, sollte es dann nicht wenigstens auf der Packing List so detailliert sein ? Ich frage nur noch mal, weil ich die Befürchtung habe, dass es evtl. Probleme beim Zoll gibt und die Waren deswegen nicht freigegeben werden könnten.

zu5)
Doch die Fracht ist schon bezahlt( FREIGHT PREPAID). Aber auf der Rechnung, die ich bekommen habe sind nur die Posten der Ware aufgeführt und nicht die Frachtkosten. Die Einfuhrumsatzsteuer wird aber doch auf die Waren zzgl. Fracht berechnet. Wie sollen dann die Steuern festgelegt werden. Oder liegen der Fracht immer Frachtpapiere bei, die die Kosten für die Waren und die Fracht ausweisen (meine Rechnung also damit überflüssig wird) ?
Die Zolltarifnummer habe ich bereits. Es gibt nur 2 Möglichkeiten bei Kunstpflanzen, je nachdem ob mehr von dem einen oder mehr von dem anderen Material verwendet wurde, um die Pflanze zu produzieren. Allerdings gibt es nirgends einen Hinweis darüber aus welchem Material die Pflanzen gefertigt wurden. Den einzigen Hinweis, den ich habe ist, dass die Pflanzen aus Kunststoff, Holz und Stoff gefertigt wurden. Ziemlich allgemein gehalten. Es kann also auch sein, dass eine Pflanze aus nur 2 der genannten Materialien hergestellt wurde - eine andere Pflanzen wieder aus 2 anderen Materialien. Gibt es da Probleme, wenn es keine Auflistung dazu gibt, welcher Artikel welche Zusammensetzung hat ?


Schönes Wochenende

loucypher

Michael Geschrieben am 29 September 2007



Dabei seit
24 Februar 2005
674 Beiträge
Moin loucypher,

Zitieren::
zu 1)
Ich dachte eigentlich, dass die B/Ls sowas wie der Fahrzeugbrief beim PKW sind. Also, wer in Besitz des B/L ist, hat auch das Recht auf die Ware.

Nein, das B/L (Konnossement) repräsentiert zwar die Ware, es muß aus dem Konnossement aber auch hervorgehen, wer der Eigentümer der Ware ist. Nur dieser (der Empfänger) hat ein Recht auf Auslieferung der Ware. Natürlich kann der Empfänger auch jemanden beauftragen, die Ware für ihn im Empfang zu nehmen, er muß diesen dann aber auch entsprechend legitimieren.

Ein Konnossement, aus dem der Empfänger nicht hervorgeht und mit dem dann tatsächlich der Besitzer des Konnossements (der nicht Eigentümer der Ware sein muß) die Herausgabe der Ware beanspruchen kann, ist eher selten (sollte es zumindest sein).

Zitieren::
Wenn das so ist, wieso bekommt dann eine Spedition, die ich noch nicht einmal kenne, evtl. die B/Ls ?

Die Konnossemente bekommt üblicherweise der Befrachter (Shipper) vom Verfrachter. Der Befrachter gibt sie dann entsprechend der jeweiligen Verträge weiter. Üblicherweise werden die Konnossemente an den Empfänger geschickt. (der sie dann z.B. an einen von ihm beauftragten Spediteur weitergeben kann).

Zitieren::
zu 2)
Bei dem Namen des Schiffes bin ich mir nicht ganz sicher. Da ich den B/L nur als Kopie eines Faxes habe, kann es nicht besonders gut lesen. Es könnte THE VESSEL oder KOTA LAJU sein.

Vermutlich wird das Schiff nicht "THE VESSEL" heißen. Das dürfte die Bezeichnung der Stelle im Konnossement sein, in die der Schiffsname eingetragen wird.

Ein Schiff namens "KOTA LAJU" allerdings gibt es tatsächlich. Das Schiff fährt für Pacific International Lines (PIL) und ist im Liniendienst ("Far East Europe Service") zwischen Fernost (China und Singapore) und Rotterdam, Hamburg und Antwerpen eingesetzt.

Der nächste Anlauf in Hamburg ist derzeit für den 06.10. geplant. Das Schiff geht in Hamburg zum Container Terminal Tollerort. Die zuständige Linienagentur ist Peter W. Lamke in Hamburg.

Zitieren::
zu5)
Doch die Fracht ist schon bezahlt( FREIGHT PREPAID). Aber auf der Rechnung, die ich bekommen habe sind nur die Posten der Ware aufgeführt und nicht die Frachtkosten. Die Einfuhrumsatzsteuer wird aber doch auf die Waren zzgl. Fracht berechnet. Wie sollen dann die Steuern festgelegt werden. Oder liegen der Fracht immer Frachtpapiere bei, die die Kosten für die Waren und die Fracht ausweisen (meine Rechnung also damit überflüssig wird) ?

Neben der Rechnung, auf der der Warenwert aufgeführt ist (die Du vom Verkäufer bekommen haben dürftest), müßtest Du auch eine Rechnung über die Transportkosten von China nach Deutschland bekommen (haben).

Wer ist laut Kaufvertrag für den Transport zuständig?

Gruß,
Michael

loucypher Geschrieben am 29 September 2007



Dabei seit
18 Juni 2007
6 Beiträge
Monnomann,

vielen Dank für die Erklärung. Ich habe die Ware CIF Hamburg bestellt. Auf dem B/L ist FREIGHT PREPAID vermerkt. DESTINATION PORT CHARGES INCL D/O FEES ARE TO BE COLLECTED FROM THE CONSIGNEE.
Als CONSIGNEE bin ich eingetragen.
Ich denke mal, dass ich die Rechnung über die bestellte Ware, die Rechnung über die Fracht und die Packliste noch einmal in Briefform per Post anfordere, bevor ich Probleme beim Zoll bekomme. Was benötigt denn die bevollmächtigte Spedition um sich entsprechend auszuweisen, die Ware in Empfang nehmen zu dürfen ?
Gibt es ausser zoll.de ein gutes Standardwerk in dem man solche Sachen auch einfach mal nachschlagen kann ? Z.B. eine Reihenfolge aller beteiligten Instanzen würde ich gerne nachlesen:
Hersteller - Agent - Spedition zum Hafen - Verfrachter? - Befrachter? - Reederei - usw.
Wer hat welche Rechte und welche Pflichten? Wer übergibt oder erstellt welche Dokumente? Oder wo hast du z.B. so detaillierte Informationen über das Schiff abgerufen? Was passiert im Container Terminal Tollerort? Was ist eine Linienagentur?
Bitte nicht alle Fragen beantworten! Das kann ich mir im Forum bestimmt heraussuchen. Waren nur mal so Beispiele für eine Literatur, die ich gerne hätte, aber das ist ja auch nicht Thema hier.

Also, vielen Dank noch mal für die Hilfe !!!

Gruß loucypher

Michael Geschrieben am 30 September 2007



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24 Februar 2005
674 Beiträge
Moin loucypher,

Zitieren::
Ich habe die Ware CIF Hamburg bestellt.

Also hat sich der Verkäufer um den Seetransport gekümmert. Er (oder ein von ihm Beauftragter) müßte somit als Shipper im Konnossement stehen.

Zitieren::
Auf dem B/L ist FREIGHT PREPAID vermerkt.

Somit hat der Befrachter die Seefracht bezahlt. Die wird er Dir vermutlich in Rechnung stellen, sofern er sie nicht in andere Kosten mit eingerechnet hat.

Zitieren::
Als CONSIGNEE bin ich eingetragen.

Normalerweise hast Du damit ein Anspruch auf das Konnossement, weil Du Dich mit dem Konnossement als rechtmäßiger Empfänger ausweisen mußt.

Der Verkäufer müßte Dir das Konnossement nach Bezahlung der Ware aushändigen (Übergabe des Papiers ersetzt Übergabe der Ware).

Zitieren::
Gibt es ausser zoll.de ein gutes Standardwerk in dem man solche Sachen auch einfach mal nachschlagen kann ? Z.B. eine Reihenfolge aller beteiligten Instanzen würde ich gerne nachlesen:
Hersteller - Agent - Spedition zum Hafen - Verfrachter? - Befrachter? - Reederei - usw. Wer hat welche Rechte und welche Pflichten? Wer übergibt oder erstellt welche Dokumente?

Das alles zu beschreiben dürfte etwas dauern... Ich will gar nicht erst versuchen, die beteiligten Parteien ausführlich zu erklären. Nur ein ganz kurzer Überblick:

Hersteller: Sollte klar sein. Der Hersteller ist derjenige, der eine Ware herstellt und sie anschließend entweder selber oder über einen Händler verkauft.

Agent: Ein Agent ist üblicherweise ein Handelsvertreter, der als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Ein Handelsvertreter arbeitet auf fremden Namen und für fremde Rechnung.

Bisweilen wird auch ein Handelsmakler als Agent bezeichnet. Im Unterschied zum Handelsvertreter ist der Handelsmakler nicht ständig damit betraut, für einen anderen Geschäfte zu vermitteln. Er wird von Fall zu Fall tätig.

In der Linienfahrt ist der Agent (Linienagent) Handelsvertreter.

Spedition zum Hafen: Verschiffungsspediteur; ist diejenige Spedition, die vom Versender damit beauftragt wird, die Ware zu Verschiffung zu bringen (physische Anlieferung i.d.R. am Terminal, wo die Verladung stattfindet). Der Verschiffungsspediteur ist üblicherweise auch damit beauftragt, die Sendung papiermäßig zur Ausfuhr abzufertigen.

Verfrachter: Verfrachter ist derjenige, der den Transport über See durchführt. Bedient er sich dafür eines eigenen Schiffes, ist er gleichzeitig Reeder, bedient er sich dafür eines gecharterten Schiffes, ist er gleichzeitig Charterer.

Der Verfrachter ist Vertragspartner des Befrachters.

Befrachter: Der Befrachter ist derjenige, der mit dem Verfrachter den Seefrachtvertrag abschließt. Das kann der Verkäufer sein (bei CIF), das kann der Käufer sein (bei FOB), das kann aber auch ein von der jeweiligen Partei Beauftragter sein. Beauftragt z.B. der Verkäufer bei CIF einen Spediteur auch mit dem Abschluß des Seefrachtvertrages, dann wird rechtlich der Spediteur Befrachter.

Reederei: Eine Reederei besteht nach deutschem Recht, wenn mehrere Personen "ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes Schiff zum Erwerb durch die Seefahrt für gemeinschaftliche Rechnung" verwenden. Eine Reederei ist somit nach deutschem Recht immer eine Partenreederei.

Umgangsprachlich wird der Begriff "Reederei" für jedes Unternehmen verwendet, das gewerblich ein oder mehrere Schiffe einsetzt. Dabei wird i.d.R. nicht unterschieden, ob es sich bei den Schiffen um eigene oder gecharterte Schiffe handelt. Somit werden oft auch Liniencarrier als "Reedereien" (Linienreeder(ei)) bezeichnet.

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Oder wo hast du z.B. so detaillierte Informationen über das Schiff abgerufen?

Sucht man im Netz nach dem Schiffsnamen, kommt man recht schnell auf die Webseite von Pacific International Lines (Pte) Ltd. Auf der Seite lassen sich alle Angaben, die ich oben geschrieben habe, recherchieren. Übrigens gibt es dort (schon auf der Startseite) auch ein "Track & Trace" für Konnossemente. Dort solltest Du mit der Nummer des Konnossements recht schnell herausfinden können, wo Deine Ware sich gerade befindet.

Zitieren::
Was passiert im Container Terminal Tollerort?

Dort wird das Schiff gelöscht und beladen. Importcontainer werden von Bord genommen (Exportcontainer geladen), um anschließend - je nach Vereinbarung - weitertransportiert werden zu können (zum Empfänger) oder ausgepackt zu werden; das nennt man "strippen", wenn Sammelcontainer, in denen mehrere Partien für mehrere Empfänger zusammen verladen worden sind - wie wohl in Deinem Fall - ausgepackt werden.

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Was ist eine Linienagentur?

Eine Linienagentur ist der Vertreter des Liniencarriers im jeweiligen Land bzw. Hafen. Die Linienagentur bucht für den Carrier Ladungen (ausgehend), kümmert sich aber auch um die einkommenden Container. Die Linienagentur weiß, wann das Schiff ankommen wird und ist somit der beste Ansprechpartner für solche Fragen.

Zitieren::
Waren nur mal so Beispiele für eine Literatur, die ich gerne hätte, aber das ist ja auch nicht Thema hier.

Ich empfehle immer den Lorenz ("Leitfaden für Spediteure und Logistiker in Ausbildung und Beruf", Verfasser: Wilhelm Lorenz, erschienen im Deutscher Verkehrs-Verlag in zwei Bänden), der meiner Meinung nach ein sehr gutes Nachschlagewerk zum Thema Transportwesen ist. Das Thema Seetransport kommt darin auch nicht zu kurz. Gute Bibliotheken sollten das Werk haben.

Für den Bereich Seeschiffahrt gibt es das "Handbuch für die Schiffsführung", Müller, Krauß, erschienen in mehreren Bänden im Springer Verlag. Die Bücher sind allerdings tatsächlich für die Schiffsführung gedacht und behandeln somit auch Bereiche wie Navigation, Seemannschaft, Ladungsführsorge usw. In einigen Bänden finden sich aber auch Informationen zur kaufmännischen Seite. An die Bücher zu kommen, dürfte etwas schwieriger sein, da sie eher nur in Fachbibliotheken zu finden sein werden. Vielleicht kann man über die Fernleihe etwas machen.

Literatur ist auch öfter mal Thema hier im Forum. Über die Forensuche solltest Du fündig werden (und z.B. das Thema "Fachliteratur" finden)

Gruß,
Michael

loucypher Geschrieben am 30 September 2007



Dabei seit
18 Juni 2007
6 Beiträge
Hallo!

Vielen Dank Michael. Du hast mir sehr weitergeholfen!
Ich war auf der Seite von Pacific International Lines und habe meine B/L-Nummer eingegeben, aber keinen Treffer gehabt!
Hast du vielleicht eine Ahnung was ich falsch mache ?
Schiff: KOTA LAJU V.007
B/L: WHL308847-F1

Habe die Nummer zusammen, auseinander, mit und ohne Bindestrich eingegeben.
Über PORT SCHEDULE kann ich das Schiff finden!
Ankunft 06.10.07

Da es meine erste Order in China war und ich auch keine Erfahrungen mit dieser Firma habe, könnte es ja theoretisch sein, dass der B/L gefakt ist.
Ich will mal nicht davon ausgehen und hoffe einfach nur, dass ich einen Fehler bei der Eingabe gemacht habe ;-)

Gruß loucypher

Lufti Geschrieben am 01 Oktober 2007



Dabei seit
13 März 2007
237 Beiträge
Hallo loucypher,

dass die Homepage die B/L Nummer nicht kennt muss nicht heissen dass die Sendung gefakt ist :) - Ich glaube der Aufwand würde den Nutzen übersteigen.

Ruf doch einfach mal bei der genannten Firma an und nenne Schiff und B/L Nummer. Die helfen dir mit Sicherheit gerne weiter.

Grüsse

Lufti

Michael Geschrieben am 01 Oktober 2007



Dabei seit
24 Februar 2005
674 Beiträge
Hallo loucypher,

ist das Konnossement, das Dir vorliegt, von PIL oder ist dort als "Carrier" ein anderes Unternehmen genannt. Dann hättest Du nicht das Konnossement, das vom Verfrachter (PIL) gezeichnet wurde, sondern ein eigenes des Unternehmens, bei dem der Befrachter die Ladung (den Sammelcontainer) gebucht hat. Das kann sein. Das könnte auch erklären, warum Du mit der Containernummer nicht weiterkommst.

In Deinem Ausgangsposting hast Du unter Punkt 2 geschrieben, auf dem Konnossement sein ein Unternehmen in Deutschland genannt. Das könnte z.B. ein Spediteur sein, der Empfänger des Sammelcontainers ist und gegen Vorlage des jeweiligen Konnossements, das sein Auftraggeber an dessen Kunden gegeben hat, die Ware herausgibt bzw. ausliefert.

Gruß,
Michael

loucypher Geschrieben am 01 Oktober 2007



Dabei seit
18 Juni 2007
6 Beiträge
Hallo!
Vielen Dank für eure Hilfe.
Auf dem B/L steht KAIYUAN SHIPPING CO.,LTD
Shipper ist der Agent in China, über den die Ware bestellt wurde.
Delivery contact ist die Firma FAIR TRADE SCHIFFAHRT&LOGISTIK GMBH.
Die Position CARRIER kann ich auf dem B/L nicht finden.
Verstehe ich das jetzt richtig: B/L ist in 3facher Ausführung von PIL erstellt worden, die B/Ls sind dann an Kaiyuan Shipping übergeben worden, in Hamburg wird die Ware ausschliesslich an die Firma Fair Trade übergeben ?
PS: PIL steht nirgends auf dem B/L!

Gruß
loucypher

Michael Geschrieben am 01 Oktober 2007



Dabei seit
24 Februar 2005
674 Beiträge
Moin loucypher,

Zitieren::
Auf dem B/L steht KAIYUAN SHIPPING CO.,LTD

Das kann z.B. ein Sammelgutspediteur sein. Er tritt seinen Kunden gegenüber als Carrier auf (für die Mitlesenden, die in der Materie drin sind: NVOCC lasse ich jetzt bewußt außen vor, zumal es letztlich an der Sache auch nichts ändert).

Zitieren::
Delivery contact ist die Firma FAIR TRADE SCHIFFAHRT&LOGISTIK GMBH.

Dort bekommst Du Deine Ware, bzw. das ist Dein Kontakt für alle Fragen.

Peter W. Lampke als Linienagent kann Dir zwar bei Fragen nach der Schiffsposition weiterhelfen, da das Konnossement aber nicht von Pacific International Lines, sondern von Kaiyuan Shipping ist, kann die Linienagentur wegen Fragen die Ladung betreffend wohl nicht weiterhelfen.

Zitieren::
Verstehe ich das jetzt richtig: B/L ist in 3facher Ausführung von PIL erstellt worden, die B/Ls sind dann an Kaiyuan Shipping übergeben worden, in Hamburg wird die Ware ausschliesslich an die Firma Fair Trade übergeben ?

Im Prinzip ja. - Kaiyuan Shipping hat den (oder die) Container bei Pacific International Lines gebucht. Über die Verschiffung gibt es von Pacific International Lines ein Konnossement. Den eigenen Kunden hat Kaiyuan Shipping jeweils ein eigenes Konnossement über deren Ladung (die ja gemeinsam in einem Container verschifft werden) ausgestellt. Mit diesem Konnossement können die Kunden beim Empfangsspediteur (in diesem Fall offenbar Fair Trade) die Ware bekommen.

Gruß,
Michael

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