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Abschreibung ohne Bestätigung Fahrer
MagNet-99 |
Geschrieben am 25 Oktober 2007
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Ursprünglich gepostet von xs124:
... der Empfänger vermerkt eine Beschädigung bei der Anlieferung ohne Gegenbestätigung vom Fahrer. Möglichkeit einen Schaden abzulehnen?! Danke für Eure Hilfe!
Gruß Timo
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CARGOFORUM PARTNER
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DanielNoetzel |
Geschrieben am 25 Oktober 2007
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Dabei seit 05 Oktober 2006 459 Beiträge
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offene Schäden sind direkt zu melden - macht der Empfänger.
Eine Gegenbestätigung durch den Fahrer wäre mir jedoch neu. Somit glaube ich nicht das der Spediteur das Recht hat den Schaden abzulehnen.
Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege!
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Soeren |
Geschrieben am 25 Oktober 2007
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Dabei seit 14 September 2005 41 Beiträge
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Zuerst einmal muss unterschieden werden, ob es ein Transport schaden ist, oder nicht.
Sollte er für die Beladung eine reine Quittung haben, so hat der Spediteuer keine Möglichkeit den Schaden abzulehnen...
Ein Schaden, der vom Empfänger "entdeckt" wird erfordert keine Bestätigung des Fahrers
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MagNet-99 |
Geschrieben am 25 Oktober 2007
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo Zusammen,
die Absolution des Fahrers bei offenen Transportschäden wie z.B. Beschädigung oder Teilverlust ist in der Tat nicht notwendig.
Da der gut geschulte Fahrer aber weiss, das bei einem Schaden irgendwann die Versicherung desjenigen, der Ansprüche aus dem Schaden erhält, einen Regress führen wird.....
Tödlich ist bei einer Abschreibung, wenn die Angaben nicht eindeutig sind oder Vermutungen zum Schadenverlauf angestellt werden.
Eine Abschreibung sollte sachlich korrekt beschreiben, was vorgefunden wird, z.B. Bei 3 Paletten (Palette X,Y, und Z) oberste Palettenlage stark eingedrückt.
Wenn aber der Entlader fett grinsend bei perfekter Optik der angelieferten Ware eine Abschreibung auf dem Frachtbrief vornimmt, so muss der Fahrer seine Dispo verständigen und Weisung einholen. In solch einem Fall würde ich persönlich die freundlichen Herren in grün dazubitten.
Und als Zusatzinfo: Das Thema verdeckte und offene Schäden ist in HGB und CMR hinreichend geregelt. Der gerne verwendte Wareneingangsstempel mit dem Zusatz 'Angenommen unter Vorbehalt' ist rechtlich völlig wertlos.
Gruss
Magnet-99
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michaelm |
Geschrieben am 25 Oktober 2007
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Dabei seit 12 Dezember 2005 904 Beiträge
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Der Fahrer muss nicht bestätigen. Jedoch hat der Empfänger möglichst genau zu beschreiben, was fehlt/defekt ist etc. Denn durch ungenaue Beschreibung ist die Lage wieder zugunsten des Spediteurs.
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xs124 |
Geschrieben am 29 Oktober 2007
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Ok, danke für Eure Einträge! Wie sieht der Sachverhalt aus, wenn z. B. 1 Sack mit Füllmenge 50kg Material angerissen ist und vielleicht ca. 3 kg ausgelaufen sind. Der Empfänger notiert 1 kompletter Sack bestätigt, der
Fahrer verlangt evtl. den Sack abzuwiegen, dass nur 3kg ausgelaufen sind
und vermerkt mit auf dem Beleg, 1 Sack mit ca. 3 kg Material ausgelaufen.
Ist das dann Auslegungssache, oder kann ich mich auf nur 3 kg Schaden berufen?!
Danke und Gruß Timo
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MagNet-99 |
Geschrieben am 29 Oktober 2007
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo Timo,
da gilt es abzuwägen.
Selbst wenn aus dem Sack nur 3 KG raus sind, so kann durch die Beschädigung der Umverpackung der gesamte Sack nicht mehr verkaufs- oder lagerfähig sein. Das kommt darauf an. Erfahrungsgemäß wird eher der ganze Sack abgeschrieben. Die Abschreibung auf dem Frachtbrief aber sollte lauten: '1 Sack beschädigt, Ware tritt aus, Fehlmenge unklar'
Gruss
MagNet-99
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michaelm |
Geschrieben am 29 Oktober 2007
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Dabei seit 12 Dezember 2005 904 Beiträge
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Ja wie MagNet sagt, die Auswirkung ist hier zu beachten. Und die hat schließlich der Empfänger zu bewerten.
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xs124 |
Geschrieben am 30 Oktober 2007
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Danke für Eure Antwort. Das Schlimme ist, dass bei uns 80-90% der angerissenen Säcke komplett abgeschrieben werden, aber die Empfänger trotzdem das Material verwenden und dafür noch eine Gutschrift erhalten. Somit spart der Kunde... und der dumme ist wieder der Spediteur der nicht beweisen kann, ob das Material für die Zwecke des Empfängers noch in Ordnung ist, oder nicht! Ich denk es ist oft viel zu leicht möglich alles auf den Spediteur zu schieben. Aber es bleibt gar keine andere Wahl, als den Schaden so zu akzeptieren...
Gruß Timo
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MagNet-99 |
Geschrieben am 30 Oktober 2007
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo Timo,
das würde ich entspannter und einmal aus der Sicht des Kunden betrachten. Der Kunde hat ja auch Aufwände, dadurch das er beschädigte Säcke nicht so handlen und lagern kann wie heile Säcke. Was ist denn da drin ? Warenwert ? Bei Schüttgut ist es immer Ermessenssache ......
Gruss
MagNet-99
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xs124 |
Geschrieben am 30 Oktober 2007
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Dabei seit 16 Oktober 2007 39 Beiträge
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hast schon auch recht, es ist immer ärgerlich für die empfänger wenn ware beschädigt ankommt...!
es ist kunststoffgranulat in säcken... kein besonders hoher warenwert je kg. also es tut nicht besonders weh und es kommen auch nicht viele vor. trotzdem habe ich häufig das gefühl, das versucht wird, fahrer übers ohr zu hauen. sicher sind dann auch fahrer mitverantwortlich, wenn sie da mit sich machen lassen...
fängt ja auch schon bei der verladung an, dort wird schon viel beschädigt oder zu wenig verladen, der fahrer quittiert aber als vollzählig und in ordnung und bei der entladung darf der spediteur den schaden übernehmen. ich meine damit einfach, dass man als spediteur wahnsinnig aufpassen muss und alle beteiligten personen gut schulen muss, um solche unregelmäßigkeiten zu vermeiden.
gruss
timo
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michaelm |
Geschrieben am 30 Oktober 2007
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Dabei seit 12 Dezember 2005 904 Beiträge
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Ts ts ts vor allen Dingen sollte der Spediteur mal auf seinen Kunden zugehen glaube ich...
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Gast |
Geschrieben am 31 Oktober 2007
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xs124 wrote: |
hast schon auch recht, es ist immer ärgerlich für die empfänger wenn ware beschädigt ankommt...!
es ist kunststoffgranulat in säcken... kein besonders hoher warenwert je kg. also es tut nicht besonders weh und es kommen auch nicht viele vor. trotzdem habe ich häufig das gefühl, das versucht wird, fahrer übers ohr zu hauen. sicher sind dann auch fahrer mitverantwortlich, wenn sie da mit sich machen lassen...
fängt ja auch schon bei der verladung an, dort wird schon viel beschädigt oder zu wenig verladen, der fahrer quittiert aber als vollzählig und in ordnung und bei der entladung darf der spediteur den schaden übernehmen. ich meine damit einfach, dass man als spediteur wahnsinnig aufpassen muss und alle beteiligten personen gut schulen muss, um solche unregelmäßigkeiten zu vermeiden.
gruss
timo |
Die Fahrer handeln so, wie sie geschult werden.
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michaelm |
Geschrieben am 31 Oktober 2007
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Dabei seit 12 Dezember 2005 904 Beiträge
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